08.10.2023, 19:26
Liebe Unterstützer,
es war an der Zeit den Bürgermeister zum Bearbeitungsstand anzusprechen. Das Petitionsrecht ist, Grundgesetz verankert und in den Ländern gibt es ebenfalls darauf aufbauende Gesetze und Regeln. In unserem Fall handelt es sich um ein rein kommunales Anliegen. Hier greift das Landes Petitionsrecht und die Bayerische Gemeindeordnung (BayGO).
Mal sehen was unser Erster Bürgermeister macht.
Ich halte euch alle natürlich auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Euer Claus Thiemicke