21.10.2018, 19:28
Wir haben es geschafft - die Stimmen im Landkreis Stade und anderen Orten zeigen ein deutliches Bild. Die Anwohner im Landkreis Stade – besonders in Kutenholz und Fredenbeck werden nicht durch die Beleuchtung gestört. Die wenigen Befragten, die es stört, sind trotzdem nicht bereit dafür nächtliche Radarstrahlen in Kauf zu nehmen.
Ist die Baugenehmigung noch zu verhindern? JA!
Rechtsgrundlage für die Erteilung der Baugenehmigung
Auszug aus dem Baugesetzbuch 49.Auflage 2017
§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
4. wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen
Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung ausgeführt
werden soll.
5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient.
Diese beiden Absätze (4 und 5) im § 35 Punkt 1 sind die einzige Grundlagen für die Baugenehmigung des Radarturmes im Außenbereich außer es stehen öffentliche Belange entgegen.
Im § 35 ist ebenfalls geregelt was unter öffentlichen Belangen zu verstehen ist:
§35
(3) eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben
3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt ist
Das ist unser Ansatz die Baugenehmigung zu verhindern
Auszüge aus dem Magazin ON – OFF (Fachaustausch zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung BNK) vom Januar 2018:
Auszug Anfang
Seite 43 linke Seite 3 Absatz
Aus Sicht des Gesundheitsschutzes sind die abgegebenen elektromagnetischen Strahlungen durch die Radare so gering, das ein dauerhafter Aufenthalt selbst am Fuß der Radarmasten unbedenklich ist.
Dennoch liegen hierzu, wie auch zu anderen Akzeptanzfragen keinerlei empirische Daten vor. Mögliche Forschungsvorhaben könnten daraus entwickelt werden.
Auszug Ende
Hier steht eindeutig, dass eine schädigende Umwelteinwirkung auf Natur und Mensch aufgrund fehlender Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Hier greift die Fürsorgepflicht des Landkreises Stade für seine Bürger. Solange eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann ist dieses unkalkulierbare Risiko vom Höchsten Gut des Menschen „die Gesundheit“ zu vermeiden.
Damit ist das oben genannte Kriterium §35 Punkt 3 öffentliche Belange Absatz 3 schädliche Umwelteinwirkung gegeben und die Genehmigung kann auf dieser Grundlage nicht erteilt werden.
Außerdem besteht keine rechtliche Forderung für eine BNK vom Land Niedersachsen und es ist kein städtebaulicher Vertrag der Samtgemeinde Fredenbeck mit den WEA Betreibern zur Einrichtung einer BNK geschlossen worden.
Aufgrund der, in diesem Dokument dargelegten Sachlage, gehen wir von einer negativen Stellungnahme der Samtgemeinde Fredenbeck zum Bauantrag der Firma Quantec sensors aus.
Was haben wir alles herausgefunden:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das so gerne von Quantec zitiert wird, gibt nur Empfehlungen raus, eine Überwachung der Strahlenüberlagerungen mit den schon vorhandenen Anlagen findet hier nicht statt.
Die Bundesnetzagentur (Telefongespräch mit dem Sitz in Bremen) überwacht die vorhandenen Anlagen von Übertragungsmasten. Dazu gehört aber nicht der Radarturm, hier ist die Höhe maßgebend. Es wird keine Überlagerung bei einer Höhe von ca. 40 m gesehen. Das bedeutet für uns, dass keiner die Erhöhung der Radarstrahlen durch den neuen Radarturm kontrolliert.
Wir wissen das die Samtgemeinde Harsefeld die WEA in Brest durch Repowering erneuert. Hier werden ca. 5 neue WEA mit einer Höhe von ca. 240 m errichtet. In der Bauleitplanung ist eine BNK vorgeschrieben worden. Bei dieser Höhe haben voraussichtlich sogar die Flügel Lichter an den Endpunkten.
Des Weiteren wissen wir das es einen städtebaulichen Vertrag für die WEA in Ahlerstedt gibt der eine BNK vorschreibt.
Ist es möglich die BNK ohne zusätzliche Radarstrahlen abzuschalten. JA!
Auszüge aus dem Magazin ON – OFF (Fachaustausch zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung BNK) vom Januar 2018:
Auszug Anfang
Seite 42 rechte Seite 2 Absatz
Aus Sicht der Bundesnetzagentur ist das nutzbare Frequenzspektrum eine knappe Ressource, weshalb die Behörde Passivradartechnologie und Transponderlösung gegenüber anderen Systemen vorzieht.
Auszug Ende
In dem Magazin werden alle vorhandenen Systeme vorgestellt die es für die BNK gibt. Eine Variante ist das Passiv-Radar.
Das Passiv-Radar nutzt die bereits vorhandene Rundfunk, TV- und Mobilfunksignale und gibt somit keine zusätzlichen elektromagnetischen Emissionen ab. Es sind keine Frequenz-zuteilungen erforderlich und die genutzten DVB-T, DAB plus, LTE oder DVB-T2 Netze sind flächendeckend verfügbar (System Parasol von der Firma Dirkshof). Der Passiv-Radar ist von der Bundesnetzagentur empfohlen.
Wenn dieses System in Brest bei der Ausschreibung berücksichtigt wird, könnten vielleicht die WEA in Ahlerstedt und Kutenholz/Mulsum mit angeschl