Region: Stade
Bürgerrechte

Stoppt den Radarturm in der Samtgemeinde Fredenbeck, Standort Mulsum

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Roesberg

2.594 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

2.594 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 27.11.2018
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

11.07.2020, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


10.07.2019, 23:07

Unser zusammengestellter Ordner wurde vom Landrat Herrn Roesberg an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weitergeleitet.

Von diesem Ministerium wurde uns ein Brief zugestellt in dem steht das noch nicht alle Vorraussetzungen für die Transponderlösung geschaffen worden sind. Es soll aber zeitnah ein Entwurf vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die nötigen Änderung vorgelegt werden.

Zur Zeit ist noch kein Bauantrag beim Landkreis Stade eingegangen.

Eure Bürgerinitiative


10.07.2019, 23:05

Unser zusammengestellter Ordner wurde vom Landrat Herrn Roesberg an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weitergeleitet.

Von diesem Ministerium wurde uns ein Brief zugestellt in dem steht das noch nicht alle Vorraussetzungen für die Transponderlösung geschaffen worden sind. Es soll aber zeitnah ein Entwurf vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die nötigen Änderung vorgelegt werden.

Zur Zeit ist noch kein Bauantrag beim Landkreis Stade eingegangen.

Eure Bürgerinitiative


06.12.2018, 16:38

Am 27.11.2018 haben wir die Petition Herrn Roesberg persönlich übergeben.
Herr Roesberg hat uns eine gründliche Prüfung des Bauantrages, wenn er gestellt wird, zugesagt.
Das Stader Tageblatt hat uns begleitet und einen sehr guten Artikel darüber geschrieben.
Dafür von uns vielen Dank ????

Die Bundesregierung hat inzwischen die Transpondereinschaltpflicht für Flugzeuge beschlossen. Damit ist die Grundlage für eine kostengünstige Lösung ohne Strahlung für die Ausschaltung der Beleuchtung gelegt worden.

Der Bau der Radaranlage wird damit unwirtschaftlich.

Wir werden euch weiterhin auf dem laufenden halten.

Eure Bürgerinitiative


16.11.2018, 16:28

Hallo ihr alle,

Am 27.11.2018 um 10.30 Uhr dürfen wir im Kreishaus in Stade die Petition übergeben. Wir würden uns freuen wenn wir möglichst viele Personen sind.

Habt Ihr Zeit - dann schreibt uns eine E-Mail an:

BuergerRadarMulsum@t-online.de

Weil wir die Anzahl der Personen bei der Übergabe vorher mitteilen müssen.

In der Hoffnung auf viele Teilnehmer.

Eure Bürgerinitiative


16.11.2018, 16:19

Die Firma ENERCON hat von unserem Wiederstang gegen den Radarturm erfahren und uns folgende Nachricht gesendet:

„Es liegt der Gesetzentwurf für das von der aktuellen Bundesregierung geplante Energiegesetz vor, in dem es auch um die Nachtkennzeichnung geht. Die Bundesregierung möchte, dass das nächtliche rote Blinken aufhört und will zu diesem Zweck eine nächtliche Einschaltpflicht für Transponder einführen.

Diese schon viele Jahre verfügbare Lösung rückt nun also in greifbare Nähe. Sie würde aufgrund ihrer wesentlich geringeren Kosten, verglichen mit anderen Techniken, auch eine Nachrüstung der Windenergiebestandsanlagen erlauben.

Daher muss diese Transpondereinschaltpflicht auch unbedingt Gesetz werden, damit wir wirklich zu einer flächendeckenden Lösung kommen. Dunkelheit bei Nacht auch in der Nähe von Windparks und das ohne Strahlenbelastung durch Radargeräte! Stattdessen senden die Transponder aus Flugzeugen ein Signal an einen kleinen Sender in den Windanlagen und diese schalten dann das Licht ein“

Wir von der Bürgerinitiative sagen JA zu „Licht aus ohne Radarstrahlen“ mit der Transponderlösung.

Gruß eure Bürgerinitiative


31.10.2018, 15:23

Wenn dieses System in Brest bei der Ausschreibung berücksichtigt wird, könnten vielleicht die WEA in Ahlerstedt und Kutenholz/Mulsum mit angeschlossen werden. Durch die vielen verschiedenen Betreiber könnten die Kosten auf mehrere verteilt werden, so dass es eine wirtschaftliche und umweltfreundliche Lösung für alle ist.

Was wollen wir:

Der Landkreis Stade hat die Schlagwörter „Stärke * Vielfalt * Zukunft“ als Leitwörter für sein Handeln festgesetzt.

Wir wünschen uns die „Stärke“ und den Weitblick der Politiker unseres Landkreises, den Wildwuchs von Aktiv-Radarsystemen zu verhindern um unsere Gesundheit und Zukunft nicht zu gefährden.
Die Abschaltung der Lichter durch die BNK muss mit dem bereits zugelassenen System ohne aktive Radarstrahlen erfolgen.

Denn dieser Schritt ist die richtige Entscheidung für die „Zukunft“ des Landkreises Stade und der Generationen die noch kommen werden. Denn auch der Zuzug oder das Bleiben der jungen Dorfbewohner in den anliegenden Dörfern der Radaranlagen könnte zum Problem werden, denn die Sensibilisierung der Menschen in Bezug auf Radar/Strahlung wird immer größer.

Die Gesundheit und Zukunft der Menschen im Landkreis Stade hat höchste Priorität.

Verhindert die Baugenehmigungen aller Aktiven-Radartürme für die BNK im Landkreis Stade.

Vielen Dank

Zugehörige Internetadressen
Magazin ON - OFF
www.fachagentur-Windenergie.de/fileadmin/files/Befeuerung/FA_Wind_ONOFF_Dokumentation_2018-01_Web_M.pdf

Passiv-Radar Parasol von Dirkshof
www.dirkshof.de/fileadmin/Dateien/Passivradar_Infos/Parasol_Funktion_Entwicklung_Technik_06_2018.pdf


21.10.2018, 19:28

Wir haben es geschafft - die Stimmen im Landkreis Stade und anderen Orten zeigen ein deutliches Bild. Die Anwohner im Landkreis Stade – besonders in Kutenholz und Fredenbeck werden nicht durch die Beleuchtung gestört. Die wenigen Befragten, die es stört, sind trotzdem nicht bereit dafür nächtliche Radarstrahlen in Kauf zu nehmen.

Ist die Baugenehmigung noch zu verhindern? JA!

Rechtsgrundlage für die Erteilung der Baugenehmigung
Auszug aus dem Baugesetzbuch 49.Auflage 2017
§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

4. wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen
Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung ausgeführt
werden soll.

5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient.

Diese beiden Absätze (4 und 5) im § 35 Punkt 1 sind die einzige Grundlagen für die Baugenehmigung des Radarturmes im Außenbereich außer es stehen öffentliche Belange entgegen.

Im § 35 ist ebenfalls geregelt was unter öffentlichen Belangen zu verstehen ist:
§35
(3) eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben

3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt ist

Das ist unser Ansatz die Baugenehmigung zu verhindern

Auszüge aus dem Magazin ON – OFF (Fachaustausch zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung BNK) vom Januar 2018:

Auszug Anfang
Seite 43 linke Seite 3 Absatz
Aus Sicht des Gesundheitsschutzes sind die abgegebenen elektromagnetischen Strahlungen durch die Radare so gering, das ein dauerhafter Aufenthalt selbst am Fuß der Radarmasten unbedenklich ist.
Dennoch liegen hierzu, wie auch zu anderen Akzeptanzfragen keinerlei empirische Daten vor. Mögliche Forschungsvorhaben könnten daraus entwickelt werden.
Auszug Ende

Hier steht eindeutig, dass eine schädigende Umwelteinwirkung auf Natur und Mensch aufgrund fehlender Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Hier greift die Fürsorgepflicht des Landkreises Stade für seine Bürger. Solange eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann ist dieses unkalkulierbare Risiko vom Höchsten Gut des Menschen „die Gesundheit“ zu vermeiden.
Damit ist das oben genannte Kriterium §35 Punkt 3 öffentliche Belange Absatz 3 schädliche Umwelteinwirkung gegeben und die Genehmigung kann auf dieser Grundlage nicht erteilt werden.
Außerdem besteht keine rechtliche Forderung für eine BNK vom Land Niedersachsen und es ist kein städtebaulicher Vertrag der Samtgemeinde Fredenbeck mit den WEA Betreibern zur Einrichtung einer BNK geschlossen worden.

Aufgrund der, in diesem Dokument dargelegten Sachlage, gehen wir von einer negativen Stellungnahme der Samtgemeinde Fredenbeck zum Bauantrag der Firma Quantec sensors aus.

Was haben wir alles herausgefunden:

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das so gerne von Quantec zitiert wird, gibt nur Empfehlungen raus, eine Überwachung der Strahlenüberlagerungen mit den schon vorhandenen Anlagen findet hier nicht statt.

Die Bundesnetzagentur (Telefongespräch mit dem Sitz in Bremen) überwacht die vorhandenen Anlagen von Übertragungsmasten. Dazu gehört aber nicht der Radarturm, hier ist die Höhe maßgebend. Es wird keine Überlagerung bei einer Höhe von ca. 40 m gesehen. Das bedeutet für uns, dass keiner die Erhöhung der Radarstrahlen durch den neuen Radarturm kontrolliert.

Wir wissen das die Samtgemeinde Harsefeld die WEA in Brest durch Repowering erneuert. Hier werden ca. 5 neue WEA mit einer Höhe von ca. 240 m errichtet. In der Bauleitplanung ist eine BNK vorgeschrieben worden. Bei dieser Höhe haben voraussichtlich sogar die Flügel Lichter an den Endpunkten.

Des Weiteren wissen wir das es einen städtebaulichen Vertrag für die WEA in Ahlerstedt gibt der eine BNK vorschreibt.

Ist es möglich die BNK ohne zusätzliche Radarstrahlen abzuschalten. JA!

Auszüge aus dem Magazin ON – OFF (Fachaustausch zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung BNK) vom Januar 2018:

Auszug Anfang
Seite 42 rechte Seite 2 Absatz
Aus Sicht der Bundesnetzagentur ist das nutzbare Frequenzspektrum eine knappe Ressource, weshalb die Behörde Passivradartechnologie und Transponderlösung gegenüber anderen Systemen vorzieht.
Auszug Ende

In dem Magazin werden alle vorhandenen Systeme vorgestellt die es für die BNK gibt. Eine Variante ist das Passiv-Radar.
Das Passiv-Radar nutzt die bereits vorhandene Rundfunk, TV- und Mobilfunksignale und gibt somit keine zusätzlichen elektromagnetischen Emissionen ab. Es sind keine Frequenz-zuteilungen erforderlich und die genutzten DVB-T, DAB plus, LTE oder DVB-T2 Netze sind flächendeckend verfügbar (System Parasol von der Firma Dirkshof). Der Passiv-Radar ist von der Bundesnetzagentur empfohlen.

Wenn dieses System in Brest bei der Ausschreibung berücksichtigt wird, könnten vielleicht die WEA in Ahlerstedt und Kutenholz/Mulsum mit angeschl


30.09.2018, 23:37

Letzte Woche haben wir unsere Bürgerinitiative gestartet und eine Woche später haben wir über 800 Unterschriften gesammelt. Vielen Dank euch Allen.

Trotzdem müssen wir fleißig weitermachen. Wir treffen uns immer Donnerstag um 19.30 Uhr im Deutschen Haus in Mulsum um weitere Aktionen zu planen. Wer noch Lust hat mitzumachen ist willkommen.

Gruß eure Bürgerinitiative


25.09.2018, 23:58

Das Bild wurde verändert und der Text mehr auf den Landkreis zugeschnitten.


Neuer Petitionstext: **Stoppt die Aufstellung der geplanten Radaranlage in Mulsum.**
Die Radaranlage dient zur Ausschaltung der nächtlichen roten Blinklichter der Windenergieanlagen (WEA) in der gesamten Samtgemeinde Fredenbeck. im Lankreis Stade. Sogar Ahlerstedt und Brobergen werden dafür noch bestrahlt.
bestrahlt. Der gesamte Bereich ist auf der Landkarte oben zu sehen.
Mit dieser Petition wollen wir auch verhindern, dass die Radaranlage sich im Landkreis Stade vielleicht einen anderen Platz sucht und die Strahlen dann von dort gesendet werden.
Stört uns das Blinken so sehr, dass wir uns lieber einer täglichen Radarstrahlung aussetzen wollen? - „Wir sagen nein!“
Die Bestrahlung birgt unabsehbare gesundheitliche und auch ökologische Risiken.


Neue Begründung: Es gibt in Niedersachsen keine gesetzliche Grundlage für die Ausschaltung der Beleuchtung der WEA: Die Genehmigung des Landkreis Stade als auch der städtebauliche Vertrag der Samtgemeinde Fredenbeck fordern keine Abschaltung der nächtlichen Beleuchtung.
Bei einer Umsetzung der Maßnahme werden Radarstrahlen jeden Tag, die ganze Nacht, über 17 km durch den Landkreis gestrahlt. Die Radarstrahlen werden ausgesendet und beim Auftreffen auf ein Hindernis (z.B. Flugzeuge oder auch die Flügel der Windenergieanlagen) wird ein Teil zurückgeworfen zum Sender und der Rest wird unkontrolliert auf die Erde reflektiert.
reflektiert. Dadurch werden die Lichter der WEA wieder angeschaltet damit die Flugzeuge die Windenergieanlagen sehen können.
Ein Teil der Strahlen geht durch die Häuserwände ins Innere des Hauses - wie weit? Das ist von den Herstellern noch nicht überprüft worden.
Wie viel Flugbewegung gibt es im Landkreis - das ist noch nicht überprüft worden!
Warum sollen die WEA Betreiber das bezahlen, wenn es noch gar nicht gefordert ist?
Es haben noch lange nicht alle WEA Betreiber Interesse bekundet, trotzdem ist der Bauantrag schon in Vorbereitung.
Unsere Handys können wir weglegen und ausmachen - unser WLAN können wir trennen damit wir wenigstens nachts ohne Belastung schlafen können - diese Möglichkeit der freien Entscheidung haben wir aber nicht bei der Radaranlage.
Auch wenn die gesetzlichen Vorschriften für die Strahlungswerte eingehalten werden befindet sich fast der ganze Landkreis Stade unter nächtlicher Dauerbestrahlung.
Helft uns das zu verhindern, für uns - für unsere Kinder - für unsere Enkel.
DANKE

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 254 (241 in Landkreis Stade)


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