Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Das Dokument führt eindeutig vor Augen, dass das geplante Gebiet mit den Fl.Nrn. 575, 575/2 und 577 Gemarkung Kastl im Landschaftsschutzgebiet liegt (grüne Punkte).
Ebenso ist zu sehen, dass die Fl.Nr. 638/2 Gemarkung Kastl im Einzugsgebiet eines Bebauungsplans liegt.(grau schattiert mit gelben Rand).
Inhaltlich keine Änderungen Anpassung des Bildes, Korrektur
Neue Begründung:
Das neu geplante Baugebiet Kastl Süd II stellt einen erheblichen Eingriff und eine erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes dar. Das geplante Baugebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und es entwickelt sich nicht aus dem Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Kastl. Der Grundsatz des Flächensparens ist hier nicht zu erkennen, da wertvolle landwirtschaftliche Flächen die sich zudem auch in einem Schutzgebiet befinden, verbraucht und versiegelt werden. Die Fläche sowie große Teile des Gemeindegebietes Kastl gehören zu dem Naturpark Hirschwald. Flächen die im Landschaftsschutzgebiet sind, sind bei dem Flächenfras,Flächenfraß, welcher auch in Bayern erhebliche Auswirkungen auf die Natur hat, zu schützen und zu erhalten.
Die Entwicklung weg vom Ortskern ist auch sehr kritisch zu betrachten, da eine Nachverdichtung des Ortskerns Priorität hat. Die Anbindung an den Ortskern oder sogar an den Siedlungskern ist hier nicht mehr gegeben. Eine "fingerartige" Entwicklung des Ortes weg vom Ortskern ist hier festzustellen.
Zudem ist eine Alternative bereits vorhanden, da sich die Fläche mit der Fl.Nr. 638/2 Gemarkung Kastl Südlichsüdlich des Bebauungsplans Hammerbauernleite I, II und III bereits als Bauerwartungslandüberplante Fläche mit einbezogen wurde.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9 (9 in Kastl)
Die Änderungen waren rein redaktioneller Natur. Inhaltlich hat sich er Text nicht verändert.
Neue Begründung:
Das neu geplante Baugebiet Kastl Süd II stellt einen erheblichen Eingriff und eine erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes dar. Das geplante Baugebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und es entwickelt sich nicht aus dem Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Kastl. Der Grundsatz des Flächensparens ist hier nicht zu erkennen, da wertvolle landwirtschaftliche Flächen die sich zudem auch in einem Schutzgebiet befindenbefinden, verbraucht und versiegelt werden. Die Fläche sowie große Teile des Gemeindegebietes Kastl gehören zu dem Naturpark Hirschwald. Flächen die im Landschaftsschutzgebiet befindlich sind, sind bei dem Flächenfras, welcher auch in Bayern erhebliche Auswirkungen auf die Natur hat, zu schützen.schützen und zu erhalten.
Die Entwicklung weg vom Ortskern ist auch sehr kritisch zu betrachten, da eine Nachverdichtung des Ortskerns Priorität hättehat. bzw. die Entfernung bzw. dieDie Anbindung an den Ortskern oder sogar an den Siedlungskern ist hier nicht mehr gegebengegeben. ist. EinEine "fingerartige" Entwicklung des Ortes weg vom Ortskern ist hier festzustellen.
Zudem ist eine Alternative bereits vorhanden, da sich die Fläche mit der Fl.Nr. 638/2 Gemarkung Kastl Südlich des Bebauungsplans Hammerbauernleite I, II und III bereits als Bauerwartungsland mit einbezogen wurdewurde.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (8 in Kastl)
Hier eine kleine Information zum Landschaftsschutzgebiet, welches mit dem Antrag auf Herausnahme in der Marktgemeinderatssitzung Kastl am 05.03.2021 aufgehoben werden soll.
Bitte informiert euch und besucht die Gemeinderatssitzung am 05.03.2021