26.02.2021, 23:41
Inhaltlich keine Änderungen Anpassung des Bildes, Korrektur
Neue Begründung:
Das neu geplante Baugebiet Kastl Süd II stellt einen erheblichen Eingriff und eine erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes dar. Das geplante Baugebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und es entwickelt sich nicht aus dem Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Kastl. Der Grundsatz des Flächensparens ist hier nicht zu erkennen, da wertvolle landwirtschaftliche Flächen die sich zudem auch in einem Schutzgebiet befinden, verbraucht und versiegelt werden. Die Fläche sowie große Teile des Gemeindegebietes Kastl gehören zu dem Naturpark Hirschwald. Flächen die im Landschaftsschutzgebiet sind, sind bei dem Flächenfras,Flächenfraß, welcher auch in Bayern erhebliche Auswirkungen auf die Natur hat, zu schützen und zu erhalten.
Die Entwicklung weg vom Ortskern ist auch sehr kritisch zu betrachten, da eine Nachverdichtung des Ortskerns Priorität hat. Die Anbindung an den Ortskern oder sogar an den Siedlungskern ist hier nicht mehr gegeben. Eine "fingerartige" Entwicklung des Ortes weg vom Ortskern ist hier festzustellen.
Zudem ist eine Alternative bereits vorhanden, da sich die Fläche mit der Fl.Nr. 638/2 Gemarkung Kastl Südlichsüdlich des Bebauungsplans Hammerbauernleite I, II und III bereits als Bauerwartungslandüberplante Fläche mit einbezogen wurde.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9 (9 in Kastl)