20.12.2022, 18:39
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer für den Erhalt des FENNO-Kinderparadies
Heute Abend wird der GR Steinen über die Änderung des Bebauungsplanes 'Gewerbegebiet an der Wiese', wo FENNO seinen Standort hat, beschließen; dies ist Voraussetzung, dass die sogenannte 'Fremdkörperfestsetzung' wirksam werden kann und somit die Existenz des Geschäfts gesichert ist.
Der GR Steinen hatte in früheren Sitzungen zugesagt, dass er diesem Verfahren zustimmen kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt würden. Diese sind nun erfüllt:
1. Liegt ein positives Gutachten des Städteplaners vor, welche die Machbarkeit über eine Fremdkörperfestsetzung ausdrücklich bestätigt.
2. Liegt eine positive Beurteilung des Experten vor, der für die Gemeinde das Einzelhandelskonzept erstellt hatte; er kommt in seiner Expertise u.a. auch zum Ergebnis, dass ein Verschwinden von FENNO ein großer Schaden für Steinen wäre und eine Fremdkörperfestsetzung für dieses einzelne Objekt kein gravierender Widerspruch zum Einzelhandelskonzept der Gemeinde ist.
3. Die Kostenübernahme für die Gutachten ist geklärt.
4. Der Beschlußvorschlag der Verwaltung für den Gemeinderat schlägt eine Genehmigung vor.
5. Bei positivem Votum des GR kann unmittelbar die erforderliche Offenlegung der Bauplanänderung erfolgen.
Es ist nun zu hoffen, dass nach über 5 Jahren Hin und Her, die Sache zu einem friedlichen und zufriedenstellenden Ende kommt.
In diesem Sinne hoffen wir für heute Abend auf Erfolg und wünschen allen Beteiligten eine frohe Weihnachtszeit.
Klaus Schwald