03.06.2022, 00:00
1.) Der Deutsche Tierschutzbund erstattet Anzeige gegen die DB München
wegen des Verdachtes der Zufügung von länger anhaltendem Leid bis hin zum Todeseintritt
an einem Wirbeltier durch Unterlassen sowie der unterlassenen Hilfeleistung, strafbar nach §
17 Nr. 2b) TierSchG, § 17 Nr. 1, §13 StGB in Tateinheit mit § 323c StGB; § 52 StGB.
Wir hatten im Vorfeld über die Ereignisse dort berichtet.
Hoffentlich werden die Verantwortlichen der DB zur Rechenschaft gezogen und hoffentlich hat dies eine große Außenwirkung !
2.) Tauben in deutschen Städten - Tierschützer schlagen Alarm ( Tag24 ):
www.tag24.de/amp/thema/tiere/tauben-in-deutschen-staedten-tierschuetzer-schlagen-alarm-2481238