Tierschutz

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund
3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

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  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

08.12.2021, 22:18

Liebe Unterstützer*innen,
eine aktuelle (08.12.2021) Pressemitteilung der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten:
Stadttauben sind keine Wildtiere und bedürfen daher menschlicher Fürsorge!

Stadttauben sind keine Wildtiere und bedürfen daher menschlicher Fürsorge!
Neuer Berliner Koalitionsvertrag sieht vor: Erarbeitung und Umsetzung eines Taubenschutzkonzepts mit betreuten Taubenschlägen
Berlin, 8. Dezember 2021 – Es ist ein Tierschutzthema, das polarisiert: Die richtige biologische Einordnung von Stadttauben (Columba livia forma domestica) und die sich daraus ableitenden Konsequenzen für ihre Behandlung durch den Menschen. Dabei liegt die prekäre Situation deutscher Stadttauben offen zu Tage und vermeintliche Interessenskonflikte wären durch ein bewährtes Konzept erheblich zu minimieren.
Die Berliner Landestierschutzbeauftragte, Dr. Kathrin Herrmann, und ihr Team erhalten täglich Meldungen zu verletzt oder krank aufgefundenen Stadttauben in Gleisbetten, zu Stadttaubennestern auf Dachböden, Balkonen oder Baustellen, zu eingeschlossenen Küken oder Tieren, die sich in Vergrämungsnetzen verfangen haben. Der Stadttaubenschutz in all seinen Facetten ist daher ein Schwerpunktthema der Stabsstelle geworden. Dr. Herrmann: „Nach den klaren Aussagen des neuen Berliner Koalitionsvertrags sind umgehend betreute Taubenschläge zunächst an den bekannten Brennpunkten im Stadtgebiet zu errichten, federführend organisiert durch die Bau-, Ordnungs- und Veterinärbehörden der Bezirke und unterstützt durch erfahrene Ehrenamtliche. Wie langjährige Erfahrungen von funktionierenden Taubenschlägen sowie aktuelle Daten einer bundesweiten Umfrage des Vereins Menschen für Tierrechte [1] zeigen, ist dieses Konzept geeignet, Stadttauben an einen festen Standort zu binden, wo sie artgerecht gefüttert, der Großteil ihres Kots problemlos entsorgt und ihre Eier zum Zweck der Populationskontrolle tierschutzkonform entnommen werden können. So werden auch immense Kosten für Stadtreinigung und Vergrämungsmaßnahmen eingespart. Wir haben die Chance, win-win-Situationen zu schaffen – für Menschen und Tiere!“
Dr. Herrmanns Stabsstelle veröffentlichte außerdem ein neues Gutachten [2] von Dr. med. vet. Jens Hübel und dem juristischen Referenten der Landestierschutzbeauftragten, Dr. iur. Christian Arleth, in dem die biologische Einordnung der Stadttaube (Columba livia forma domestica) als vom Menschen domestiziertes Haustier mit umfangreichen wissenschaftlichen Studien belegt wird und eine Verantwortung deutscher Kommunen zur Versorgung der Stadttauben als verloren gegangenen Haustieren nach geltendem Recht dargelegt wird. Dr. Arleth: „Deutsche Kommunen stehen sowohl tierschutzrechtlich und wegen der Haus- und Fundtiereigenschaft von Stadttauben auch nach dem Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Pflicht, die tierschutzrechtlichen Halterpflichten nach Paragraf 2 Tierschutzgesetz im Hinblick auf Stadttauben zu erfüllen. Dies gelingt am besten durch die Errichtung betreuter Taubenschläge. Soweit in deutschen Kommunen noch Taubenfütterungsverbote existieren, sind diese als Landesrecht rechtswidrig, da sie gegen das höherrangige Bundestierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verstoßen. Artikel 31 des Grundgesetzes lautet: Bundesrecht bricht Landesrecht.“
Die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten veröffentlichte zudem eine Stellungnahme mit den fünf drängendsten tierschutzpolitischen Herausforderungen und sandte diese an die verhandelnden Berliner Koalitionäre [3]. Der Schutz der Stadttauben durch die Errichtung von Taubenschlägen in Verantwortung des Landes und der Bezirke wird hier neben weiteren Details auf Platz 2 genannt. Außerdem veranstaltete Dr. Herrmann insgesamt drei Tierschutzforen zum Thema, u.a. mit den beiden Tierärzt:innen und Tauben-Expert:innen Dr. Jens Hübel zu Stadttauben-Mythen [4] und Dr. Doris Quinten [5] zu Erste-Hilfe-Maßnahmen für Stadttauben. Dr. Herrmann: „Mein Team und ich lassen mit weiterer Bildungs- und politischer Arbeit nicht locker, bis das menschengemachte Stadttaubenleid in Berlin beseitigt ist.“
Zitate dürfen auch in gekürzter Form verwendet werden. PM abrufbar unter:

www.berlin.de/lb/tierschutz/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1155217.php

Kontakt:
Dr. Kathrin Herrmann (Berliner Landestierschutzbeauftragte) und Dr. Christian Arleth (juristischer Referent)
Tel. (030) 9013 3017
E-Mail: tierschutzbeauftragte@senjustva.berlin.de
Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Salzburger Straße 21-25, D-10825 Berlin


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