01.06.2024, 15:30
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
der Petitionsausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen schreibt anl. einer Petition der Petentin lapidar folgende Zeilen: "Die Annahme der Petentin, dass es sich bei Stadttauben generell nicht um herrenlose Wildtiere, sondern um Haustiere und mithin um Fundtiere handele, wird nicht geteilt."
Das kann man unkommentiert so nicht stehen lassen. Eine solche unsachliche Behauptung stellt schließlich alle gut geführten Stadttaubenprojekte in Frage.
Die Behauptung des Petitionsauschusses ist schlichtweg falsch und zeigt die Unwissenheit und das Unvermögen der Politik in tierschutzrechtlichen Sachfragen. Man könnte es fast als eine Blockadehaltung der politisch Verantwortlichen bezeichnen.
Bitte schreibt an den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen: petitionsausschuss@landtag.nrw.de
Geschäftszeichen: I.A.4/18-P-2024-07495-00
Schreiben vom 27.05.2024
Hier ein Musterschreiben ( Quelle: Dr. jur. Christian Arleth )
Bei sogenannten „Stadttauben“ (Columba livia forma domestica) handelt es sich in Deutschland immer um
Haus-, d.h. domestizierte Tiere. Dies gilt nicht nur für Brief-, Hochzeits- oder sonstige Haustauben, die aus
vielfältigen Gründen nicht mehr zu ihrem Ursprungstaubenschlag beim Haltenden zurückgefunden und sich
einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben; es gilt auch für deren Nachkommen, da auch diese nach
zahlreichen weiteren Generationen das ihnen typische angezüchtete Verhalten nicht verlieren und sich auch
nicht mit den in Deutschland vorkommenden Wildtaubenarten paaren und genetisch vermischen. Auch die
Nachkommen gezüchteter Tauben „verwildern“ also genetisch und verhaltensbiologisch gesehen über die
Zeit nicht. Dies lässt sich durch Analysen des Erbguts von Stadttaubenpopulationen1 sowie ihrer Verhaltens-
und Fortpflanzungsbiologie2 wissenschaftlich beweisen:
● Stadttauben stammen wie die Haustauben von der Felsentaube ab.
● DNA-Muster von zumeist lokalen Haustaubenrassen finden sich bei Stadttauben wieder, entweder
nahezu identisch (Neuzugänge aus menschlicher Obhut) oder als gemischte Muster verschiedener
Rassen (Paarung jeweils mit Neuzugängen aus menschlicher Obhut über Generationen).
● Stadttauben sind in Deutschland von Haustauben nicht als Art oder Unterart abgrenzbar. Der Gen-
pool der Stadttaubenpopulationen ist nicht isoliert. Eine Dedomestikation hat nicht stattgefunden.
● Stadttauben haben – im Unterschied zu Wildtauben wie Ringel- oder Felsentauben – eine geringe
Scheu vor dem Menschen, zeigen eine hohe Toleranz gegenüber menschlichen Aktivitäten und las-
sen sich beispielsweise mit dem Taubenhaltergriff fixieren, der für Wildtauben ungeeignet ist.
(Quelle: Gutachten Dr. jur. Christian Arleth )