10.05.2024, 11:00
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
das Fangen und das Töten stellen eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz dar, weil hier "kein vernünftiger Grund für eine Tötung" vorliegt. Zudem muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben:
Taubenhäuser erfüllen einen legitimen Zweck, sind sowohl geeignet und erforderlich als auch angemessen und daher das Mittel der Wahl.
Als Respekt vor dem Eigenwert des Tieres begründet die „Würde des Tieres“ die Notwendigkeit
einer Abwägung. Gerade in diesem Punkt macht es sich die Limburger Verwaltung zu einfach.
Ein Bürgerentscheid, welcher eine Tiertötung rechtfertigen soll, ist schlichtweg rechtswidrig und hat mit Basisdemokratie überhaupt nichts mehr zu tun, sondern zeigt das Unvermögen einer Verwaltung, die damit sogar eine Art der Anstiftung seiner Bürger zu einer Straftat betreibt.
Wir denken, dass die Limburger Bürgerinnen und Bürger dies beherzigen und entsprechend abstimmen werden.
Bitte schreibt an die Mailadressen, die wir gestern rundgeschickt haben, damit das Thema bis zum Entscheid in 4 Wochen in den Köpfen bleibt und der Protest weiter bestehen bleibt.
Herzliche Grüße aus dem Saarland