Tierschutz

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund
3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

09.02.2023, 22:20

Das Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. steht derzeit vor der Herausforderung, die
Taubenhäuser auf den Parkhäusern Hauptwache und Am Gericht abbauen zu müssen.
Die Katastrophe, die dieser Abbau für die betroffenen über 600 Tiere darstellt, wurde an
anderer Stelle bereits ausführlich erörtert.
Es bleibt jedoch nicht nur im Hinblick auf den Tierschutz ein bitterer Beigeschmack, sondern
auch im Hinblick auf den Stil, mit dem die ABG Holding AG die Kündigung erklärt und
kommuniziert hat.
Zunächst verwundert die Plötzlichkeit der Mitteilung der ABG Holding AG vom 4. November
2022 (Zugang am 8. November 2022) - quasi aus heiterem Himmel -, dass die Verträge
über den Betrieb der beiden Schläge zum "nächstmöglichen Termin" gekündigt seien und
die Taubenhäuser bis zum 16. Dezember 2022 abgebaut werden müssten.
Zwar konnte Stadträtin Rosemarie Heilig die Frist zum Abbau bis Ende Februar 2023 durch
Vermittlung verlängern, aber mit dem Abbau des Taubenhauses Hauptwache muss in der
kommenden Woche (KW7) begonnen werden, da wir die Schlüssel zu diesem Parkhaus am
24. Februar 2023 bereits abgeben müssen.
Es mag sein, dass der kommunale Parkhausbetreiber mit gewissen Verfahrensweisen des
Stadttaubenprojekt Frankfurt im Zusammenhang mit dem Betrieb der Schläge nicht
zufrieden war. Normal und auch rechtlich geboten wäre dann aber, zunächst diese
Kritikpunkte anzusprechen und auf Abhilfe seitens des Vereins zu drängen, nötigenfalls das
Stadttaubenprojekt Frankfurt vor der endgültigen Kündigung abzumahnen. Im Mietrecht ist
dieses Vorgehen üblich, weil allein rechtmäßig. Es ist anzunehmen, dass die ABG Holding
AG das Mietrecht kennt und in anderen Fällen dementsprechend verfährt.
Warum sie bei den Taubenhäusern anders vorgegangen ist, bleibt ihr Geheimnis. Dies ist
umso verwunderlicher, da die Stadt Frankfurt sagt, dass sie mit dem Stadttaubenprojekt
Frankfurt zusammenarbeitet. Die ABG Holding AG ist ein Unternehmen der Stadt. Sind
Partner der Stadt nicht auch Partner der ABG Holding AG?
So – darf man dann sagen – geht man aber nicht mit Partnern um. Die ABG Holding AG –
muss man dann sagen – hat der Stadt einen erheblichen Glaubwürdigkeitsschaden
zugefügt.
Ebenso verwundert die Begründung dieser Kündigung.
In erster Linie wurden "unhaltbare hygienische Zustände" angeführt, die angeblich durch
den Betrieb der Taubenhäuser zu beklagen wären.
Zwischenzeitlich haben sich mehrere Journalisten, die zeitnah nach der Kündigung über die
Schließung berichteten, sowie Mitglieder verschiedener Ortsbeiräte, bei Ortsterminen selbst
ein Bild über die Hygiene in und um die Schläge machen können. Deren einhellige Reaktion
war deutliches Erstaunen über die Vorwürfe.
Hätten vorher derart schlimme Verhältnisse geherrscht, wären sie nicht in kürzester Zeit
vor den Terminen zu beseitigen gewesen. Und wenn doch, hätte bereits ein klärendes
Gespräch zwischen der ABG Holding AG und dem Stadttaubenprojekt Frankfurt die Situation
zufriedenstellend verbessern können (s. oben).
Tatsächlich stellt sich sogar die Frage, ob überhaupt stimmt, dass sich die hygienische
Situation, übrigens nicht nur hinsichtlich der Verunreinigungen mit Taubenkot, seit der
Einweihung der Schläge verschlechtert hat. Durch den Aufbau der Taubenhäuser ist die
hygienische Situation nicht nur in der gesamten Innenstadt, sondern insbesondere auch in
den Parkgaragen, nicht schlechter, sondern besser geworden.
Bei seinen Tierschutzeinsätzen hat das Stadttaubenprojekt Frankfurt diverse Dachböden
auch des ABG-Konzerns kennengelernt. Das Stadttaubenprojekt Frankfurt ist mit
problematischen hygienischen Zuständen immer professionell umgegangen und hat die
Mängel intern der ABG Holding AG gemeldet. Beispielsweise fand das Stadttaubenprojekt
Frankfurt im Jahr 2020 in einem Griesheimer Dachboden zentimeterhohe Ablagerungen von
Taubenkot. Zahlreiche Taubenkadaver waren in verschiedenen Verwesungsstufen über den
gesamten Dachboden verteilt, zwischen alten, meist zerstörten Möbeln und anderem Müll.
"Unhaltbare hygienische Zustände" gelten vielleicht für den einen oder anderen von uns
besichtigten Dachboden bei Wohnungsbaugesellschaften, aber sicher nicht für die
Taubenschläge des Stadttaubenprojekt Frankfurt.
Für Frankfurt gilt weiterhin: Wir brauchen mehr statt weniger Taubenhäuser, um
hygienische Mindest- und erst recht hohe Standards zu gewährleisten. Dass dies so
offensichtlich ist und von sehr vielen Bürgern wie Kommunalpolitikern geteilt wird, lässt
weiterhin offen, warum die kommunale ABG Holding AG die Standplätze für die für die
unverzichtbaren Taubenhäuser gekündigt hat. Beobachter vermuten hier eine Verbindung
zum Gerichtsprozess beim Landgericht Frankfurt. Auch aus Sicht des Stadttaubenprojekt
Frankfurt liegt nicht fern, dass die Begründungen nur vorgeschoben sind.
So geht man nicht mit Partnern um. Wir fordern,
dafür zu sorgen, dass wenn die Kündigungen schon nicht zurückgenommen werden,
zumindest darauf hingewirkt wird, dass die Häuser bleiben, bis Ersatzstandorte gefunden sind.


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