Tierschutz

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund
3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

21.12.2022, 11:45

Teil 2
Im Infoblatt T00 der Landeshauptstadt München Referat für Klima- und Umweltschutz heißt es
unter anderem:
Ziele der Landeshauptstadt München
- Die Sorgen und Ängste aller Bürger*innen im Zusammenleben mit den Tauben werden
ernst genommen.
Oder auch ein Zitat aus dem offiziellen Stadtportal der Stadt München:
- „Weil wir das Zusammenleben mit den Tauben nicht verhindern können, hat es sich die
Landeshauptstadt München zum Ziel gesetzt, zwischen den unterschiedlichen
Standpunkten zu vermitteln und ein konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Tier
zu fördern.“
Würde man in den zuständigen Behörden diese Aussagen ernst nehmen, käme es nicht weiterhin
zu diesen unschönen und tragischen Vorfällen.
So wurde beispielhaft am 10.12.2022 von einer Besucherin eine tote Taube in einem horizontal
angebrachten Netz in der kleinen Halle des Hauptbahnhof München fotografiert. Diese Taube
wurde uns auch schon am 04.12. 2022 durch eine andere Mitteilerin gemeldet.
Die Taube hing direkt über einer Holzkrippe am Boden. Tierfreunde kontaktierten daher bereits
seit Anfang des Monats
wiederholend die 3S Zentrale
des Münchner Hauptbahnhof-
management und meldeten das
tote Tier, sowie weitere sieben
gefangene Tauben in den
Netzen, die teilweise durch
ständige Befreiungsversuche
schon stark geschwächt waren.
Im Hinblick auf die tote Taube
die direkt über einer
Weihnachtskrippe hing, wurde
nur scherzhaft geantwortet,
dass dieses ja passt, weil die
Taube doch ein Symbol der
Kirche sei. Es wäre auch aktuell
kein geeignetes Gerät
(sogenannter „Steiger“) vor Ort,
mit dem man die große Höhe (ca. 13 m) in der die tote Taube hängt erreichen, als auch die hinter
dem Netz gefangenen noch lebenden Tiere befreien könne.
Grundsätzlich wären die zuständigen Behörden wegen des durch das Staatsziel des Art.20a GG
zum Ausdruck kommenden Stellenwerts des Tierschutzes zum effektiven Schutz der Tiere und
deshalb zur Handlungsweise verpflichtet. Die persönliche Pflicht des einzelnen Amtsträgers
beruht auf entsprechender/n Pflicht/en der Behörde, für die er tätig ist und deren Erfüllung dem
Amtsträger als dienstliche Aufgabe/n obliegt. Leider erfolgt dieses aber nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir appellieren an Sie und bitten um Unterstützung. Bitte
werden Sie tätig, um den sichtbaren und in Folge nicht endenden und wiederholten Leiden der
Tiere ein Ende zu setzen. Der Tierschutz ist prägender Bestandteil der ethischen und
moralischen Handlungsweise in unserem Lande.
Diese Tatsache gebietet den verstärkten staatlichen Schutz, auch gegenüber der Stadttaube vor
vermeidbaren Leiden und Sterben. Er verbietet deren Geringschätzung oder Nichtbeachtung aus
Gründen des Speziesismus oder wegen eines geringen Marktwertes. Vielen Dank.
Über eine Beantwortung unseres Schreibens wären wir ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Derbeck
(Sprecher BBT)


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