Tierschutz

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund
3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

21.12.2022, 11:39

Das Bündnis Bayerischer Tierrechtsorganisationen BBT hat uns gebeten das nachfolgende Schreiben zu Verteilen und um weitere Unterstützung zu bitten ( Teil 2 des Schreibens folgt umgehend )

Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits seit Februar dieses Jahres gehen bei uns, als auch an anderen Stellen wie Natur- und
Tierschutzorganisationen, Behörden, etc. regelmäßig Meldungen, Hinweise und Anzeigen von
besorgten Bürgern ein, da am Münchner Hauptbahnhof häufig und wiederholend Tauben für
jedermann ersichtlich, sich in den im Bahnhofsgebäude angebrachten Vergrämungsnetzen
verfangen. Tauben gelangen immer wieder hinter diese maroden oder unsachgemäß
angebrachten Netze, verfangen sich dort und versuchen sich dann meist erfolglos zu befreien,
bevor sie letztendlich, meist erst nach langer Zeit und nach erheblichen Leiden, erschöpft und
qualvoll versterben. Oft bleiben die toten Tiere dann noch tage- oder wochenlang in den Netzen
hängen, bevor sie von der DB entfernt werden. Alle Versuche diese Tierqual zu beenden
scheiterten. Warum lässt unsere zivilisierte Gesellschaft dieses im 21 Jahrhundert noch zu?
 Das Bahnhofsmanagement München versprach in einem Schreiben regelmäßige
Kontrollen und die Befreiung der Tiere, sollten sich Tauben in den Netzen verfangen. Die
Realität sieht jedoch anders aus. Selbst bei zeitnahen Meldungen von Tierfreunden,
vergehen oft Stunden, wenn man sich der Sache überhaupt annimmt. Für viele Tiere ist
das zu spät, die durch anhaltenden Stress und erfolglose Befreiungsversuche bereits
verstorben sind. Auch die Zusage beschädigte oder marode Netze zu reparieren, so dass
Tauben zukünftig nicht mehr hinter die Netze gelangen können erfolgt nicht im
gewünschten Maße, denn seit Februar dieses Jahres hatten sich die Meldungen nicht
reduziert. Aktuell in diesem Monat wurden uns schon wieder zahlreiche Fälle gemeldet.
 Die anfänglich verständigte Feuerwehr in München hat keine passende Leiter in ihrem
Equipment, um eine Rettung vornehmen zu können. In einem Antwortschreiben vom Mai
dieses Jahres teilte uns die Feuerwehr mit, man wird der DB einen Beratungstermin
anbieten, um Lösungsansätze zu besprechen. Bis dato hat sich leider nichts ergeben.
 In manchen Fällen wurde von besorgten Bürger und Passanten die Polizei verständigt, die
hier leider nicht helfen konnte.
 Es gingen etliche Schreiben an das städtische Veterinäramt München als zuständige
Behörde. Diese zeigten die Missstände auf. Leider blieben diese Schreiben allesamt
unbeantwortet und es erfolgten auch keine Maßnahmen im Hinblick auf eine Änderung,
bzw. Verbesserung.
 Letztendlich wurden bei der Staatsanwaltschaft München mehrere Strafanzeigen gegen
das Bahnhofmanagement München wegen Verdacht des Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz erstattet. Soweit uns bekannt, erfolgten Anzeigen:
- von Rechtsanwalt Herrn Eisenhart von Löper am 17.05.2022
- vom Bündnis Bayerischer Tierrechtsorganisationen am 20.05.2022
- vom Tierschutzverein für Stadttauben und Wildtiere e. V. am 22.05.2022
- vom Bundesverband des Deutschen Tierschutzbund e. V. am 31.05.2022
- vom Landesverband Bayern des Deutschen Tierschutzbund e. V.
am 21.07.2022 und 26.09.2022
Die Anzeigen wurden allesamt eingestellt mit der Begründung, dass dem Bahnhofsmanagement
keine Garantenpflicht für verwilderte Haustauben obliegt, als auch das Tauben nur einen
geringen Marktwert besitzen. Die Begründungen mögen vielleicht gesetzesmäßig so auszulegen
sein, jedoch widersprechen diese jeglichen moralischen und ethischen Prinzipien des
Tierschutzes. Der ethische Tierschutz weist seit jeher eine Wechselwirkung mit der Würde des
Menschen als höchstem Fundament des Grundgesetzes auf (v. Loeper aaO S. 828, Fn. 9 mit
zahlreichen Nachw.). Bei der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz war der ethische
Normzweck von Leben und Wohlbefinden der Tiere und nicht der geringe Sachwert eines Tieres
der Maßstab der Gesetzesauslegung.
Die Netze im Bahnhofsgebäude hat das Münchner Bahnhofsmanagement ausschließlich zur
Vergrämung der Tauben anbringen lassen, damit liegt die Verantwortung auch alleinig beim
Verursacher. Dieser müsste sicherstellen, dass durch schadhafte, marode oder unsachgemäß
angebrachte Netze keine Tiere zu Schaden kommen. Da jedoch seit Anfang dieses Jahres durch
unsachgemäße Vergrämungsmaßnahmen Tiere fortdauernd und wiederholend erhebliche Leiden
erfahren müssen und häufig auch qualvoll zu Tode kommen, bleibt man hier untätig oder agiert
nicht rechtzeitig.
Die langanhaltenden Leiden und das qualvolles Sterben der Tiere geht also ungehindert weiter.
Der Hauptbahnhof München ist für Tierfreunde, Tierschützer und Tierrechtler mittlerweile ein
Platz der Schande geworden. Besucher aus anderen Bundesländern oder Ländern, die in unsere
Landeshauptstadt anreisen und die in den Netzen hängenden, flatternden oder toten Tiere
entdecken sind schockiert über die Machtlosigkeit des Tierschutzes und der Gleichgültigkeit und
Teilnahmslosigkeit der Verantwortlichen.
Teil 2 folgt.


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