Endlich haben wir am 19. Juni die Empfangsbestätigung unserer Petition vom Bundeskanzleramt erhalten. Nun werden wir alle MinisterpräsidentInnen mit dieser Empfangsbestätigung noch einmal anschreiben (siehe unten) und sie auffordern, endlich alle in der 'Corona-Krise' verfügten Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten aufzuheben.
Angemerkt sei noch, dass wir von den 16 MinisterpräsidentInnen der Länder, die wir am 14 April angeschrieben hatten, nur drei mehr oder weniger nichtssagende Antworten vom jeweiligen 'Vorzimmer' erhalten haben, und zwar von Baden-Württemberg, Hessen und NRW.
Hier noch ein bemerkenswertes Zitat aus dem RKI-Lagebericht vom 18.06.2020, das die Argumentation unserer Petition noch einmal sehr prägnant unterstreicht:
"Im ambulanten Bereich überwacht die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) mit ihrem Netzwerk aus primärversorgenden Sentinelärztinnen und -ärzten akute Atemwegserkrankungen. In der 24. KW 2020 ist die Zahl der Arztbesuche wegen akuter Atemwegserkrankungen im Vergleich zur Vorwoche stabil geblieben. Sie befindet sich weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. ...Seit der 15. KW 2020 wurde keine Influenza-Aktivität mehr beobachtet, seit der 16. KW 2020 [Mitte April] gab es keine Nachweise von SARS-CoV-2 mehr."
Quelle: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-06-18-de.pdf?__blob=publicationFile , Seite 11.
Helene + Ansgar Klein, Anneliese Fikentscher + Andreas Neumann
Anhang:
Würselen, den 27. Juni 2020
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin ...
mit Schreiben vom 14. April 2020 hatten wir Ihnen ein 'Zwischen-ergebnis' unserer Petition: "Sofortige Aufhebung aller in der 'Corona-Krise' verfügten Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten!" *), die an die Bundes- und Landesregierungen gerichtet war, zugeschickt.
Inzwischen haben wir diese Petition mit 88.000 Unterschriften am 29. Mai 2020 an das Bundeskanzleramt übergeben, das diese Übergabe am 19. Juni 2020 bestätigt hat.**))
In der Anlage erhalten Sie noch einmal den vollständigen Text unserer Petition incl. der Begründung.
Wir fordern Sie nunmehr im Namen aller UnterzeichnerInnen auf, alle in der 'Corona-Krise' verfügten Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten sofort aufzuheben.
In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleiben wir mit
freundlichen Grüßen
Helene und Dr. Ansgar Klein
Rosengarten 11, 52146 Würselen
Tel: 02405 72112
eMail: haklein1963@t-online.de
Gez.: die Mitinitiatoren:
Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Merheimer Str. 107, D-50733 Köln
Tel: 0221/727 999, Fax: 0221/732 55 88
eMail: arbeiterfotografie@t-online.de
**)): ----Original-Nachricht---
Betreff: Antwort aus dem Bundeskanzleramt; AZ: K-401 464/20/0020
Datum: 2020-06-19T07:22:13+0200
Von: "KB-012"
An: "'HAklein1963@t-online.de'"
Sehr geehrte Frau Klein,
sehr geehrter Herr Dr. Klein,
gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Petition, welche am 29. Mai 2020 um 14:30 Uhr durch einen Mitarbeiter der Poststelle des Bundeskanzleramtes entgegengenommen wurde. Die zeitferne Reaktion bitte ich zu entschuldigen, sie ist der Arbeitsauslastung des Hauses geschuldet.
Am 29. Mai haben wir die von Ihnen unterstützte Petition - am Tag der Übergabe: 88.000(!) - dem Bundeskanzleramt übergeben. Leider haben wir - trotz Erinnerung - immer noch keine Empfangsbestätigung. Sobald diese eintrifft, werden wir die Landesregierungen davon unterrichten und damit unsere Petitionsforderung bekräftigen.
Unsere Mitinitiatoren Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann, die Herausgeber der NRhZ, haben aber dankenswerterweise eine umfangreiche Dokumentation der Übergabe und des vorausgegangenen Pressetermins, an dem einige von Ihnen teilgenommen haben, erstellt: www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26852
Leider besteht weiterhin die Notwendigkeit, Widerstand zu leisten angesichts der nicht zu übersehenden Strategie, die auf Zwangsimpfung zielt:
Das am 3. Juni 2020 vom Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD beschlossene Konjunkturpaket mit dem Titel "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" (1) enthält unter Punkt 53 einen Schlüsselsatz. Der lautet: "Die Corona-Pandemie endet, wenn ein Impfstoff für die Bevölkerung zur Verfügung steht." Das bedeutet zweierlei: bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Einschränkung der Grundrechte bestehen – entsprechend Beschluss von Bundeskanzlerin und MinisterpräsidentInnen der Länder vom 15. April 2020 (2): "Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags." Und es bleibt die Situation bestehen, die dem Bundesgesundheitsminister nach §20 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Absatz 6 (3), die Möglichkeit gibt, die Zwangsimpfung anzuordnen, was dem Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Grundgesetz Art 2, Absatz 2, (4) widerspricht. Wer sich trotz Impfzwang gemäß IfSG nicht impfen lässt, macht sich dann womöglich strafbar und verliert aufgrund der dann unterstellten Nicht-Immunität zusätzlich Grundrechte wie z.B. die Reisefreiheit gemäß Grundgesetz Art 11 (5).
1. einen Hinweis auf die ausführlich begründetet Petition: "Coronakrise: Ja zu Untersuchungsausschuss oder Enquete-Kommission und Bürgerbeteiligung": chng.it/Zw49TDdP4v
3. Krankenhausschließungen verhindern:
Die Bundesregierung fördert deutschlandweit die Schließung von Krankenhäusern. Als Grundlage für das Vorhaben dient eine im Sommer 2019 von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichte Studie, in der empfohlen wird, circa 800 der derzeit rund 1400 Plankrankenhäuser zu schließen. Selbst während der Corona-Krise mussten Häuser dichtmachen. Die Regierung muss dazu gebracht werden, diese skandalösen Pläne aufzugeben. www.gemeingut.org/krankenhausschliessungen/
vor der Übergabe unserer Petition an das Bundeskanzleramt am 29. Mai um 14:30 Uhr – vorher Pressetermin ab 13:30 Uhr auf dem Platz vor dem Bundeskanzleramt – möchten wir Ihnen noch einmal für Ihre großartige Unterstützung, inzwischen über 87.650 Unterschriften, danken.
Wir haben zwar wenig Hoffnung, dass diese Regierung – Jens Berger hat sie in www.nachdenkseiten.de/?p=61272 treffend „charakterlos“ genannt – auf die Forderung unserer Petition eingehen wird, doch Sie, liebe UnterstützerInnen, haben mit Ihrer Unterzeichnung unserer Petition ein Zeichen gesetzt, das wir am Freitag zusammen mit unseren Mitinitiatoren Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann und sicherlich vielen TeilnehmerInnen*) beim Pressetermin und bei der Übergabe selbst in die Öffentlichkeit tragen werden.
Der Widerstand gegen die ungerechtfertigten Einschränkungen unserer Grundrechte wächst. Verweisen möchten wir auf die an vielen Orten stattfindenden ‚Grundrechte-Demonstrationen‘ und auf Initiativen wie: widerstand2020.de/,www.mwgfd.de/ und ausliebezumgrundgesetz.de/ . Auch die Petition: www.openpetition.de/petition/online/corona-massnahmen-einberufung-eines-parlamentarischen-untersuchungsausschusses ist ein wichtiges Zeichen.
Bleiben Sie wachsam!
„Wer in der Demokratie schläft, wird in der Diktatur aufwachen!“
Friedliche Grüße
Ihre
Helene und Ansgar Klein
*) Das Berliner Verfassungsgericht setzte die Bußgeldvorschriften des Senats für Verstöße gegen Mindestabstand mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss vorläufig außer Kraft.
endlich haben wir einen Übergabetermin für unsere Petition ans Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin (leider nicht persönlich an die Kanzlerin selbst), und zwar am Freitag, 29. Mai 2020, 14:30 Uhr.*)
Zusammen mit unseren Mitinitiatoren Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann wollen wir die Petition mit allen Unterschriften (inzwischen über 87.000!) in Listenform (über 1.600 Seiten!) übergeben. Ab 13:30 Uhr stehen wir in unmittelbarer Nähe zum Kanzleramt für die Medien zur Verfügung und laden Sie ein, uns auf dem Weg zum Kanzleramt zu begleiten. Zu dem Zweck wollen wir uns medienwirksam präsentieren. Die Übergabe selbst darf gemäß Vorgabe des Bundeskanzleramts bedauerlicherweise nicht dokumentiert werden.
Den MinisterpräsidentInnen der Bundesländer - nur vom MP-Hessen haben wir bisher eine Rückmeldung erhalten - werden wir diese Übergabe entsprechend mitteilen.
Die Übermittlung unserer Petition an den Bundestags-Petitionsauschuss hat schon am 12. Mai über den Leiter von 'OpenPetition', Jörg Mitzlaff, stattgefunden. Unsere Petition hat dort die Petitions-ID E-110940.
*)Dieser Termin hat den Vorteil, dass er am Vortag der Kundgebung: www.kuendigtramsteinairbase.de/ liegt. Diese Kundgebung ist auch dem "Schutz unseres Grundgesetzes" gewidmet!
Friedliche Grüße
Helene+Ansgar Klein
Rosengarten 11, 52146 Würselen
< haklein1963@t-online.de >
"Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von COVID-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als um einen Fehlalarm handelt. Durch den neuen Virus bestand vermutlich zu keinem Zeitpunkt eine über das Normalmaß hinausgehende Gefahr für die Bevölkerung (Vergleichsgröße ist das übliche Sterbegeschehen in DEU)." So heißt es in einem Papier, dass aus dem Bundesinnenministerium (BMI) in die Öffentlichkeit geschleust worden ist. Ist dieses Papier echt? Daran besteht kein Zweifel, denn das BMI hat dies selbst in einer Pressemitteilung vom 10.05.2020 bestätigt. Dem Papier soll nur in sofern seine Brisanz genommen werden, als dass es einem einzelnen Mitarbeiter angelastet wird, der es unautorisiert verfasst habe. Auch die 20-Uhr-Tagesschau macht das Papier am 10.05.2020 zum Thema und bringt es in Verbindung mit "Verschwörungstheorien". Der Beitrag wird folgendermaßen anmoderiert: "Mehrere Innenpolitiker warnen vor einer Zunahme von Verschwörungstheorien in der Corona-Krise. Die Vorstellung, dass die Pandemie bewusst herbeigeführt wurde, um das Volk zu kontrollieren, reiche bis weit in die Mitte der Gesellschaft... Bekannt wurde jetzt auch ein umstrittenes Papier von einem Mitarbeiter aus dem Bundesinnenministerium." Der Beitrag selbst beginnt dann mit den Worten: "Ein Gegner der Corona-Maßnahmen ausgerechnet im Bundesinnenministerium: er soll den Umgang mit Covid19 als globalen Fehlalarm bezeichnet haben. Seine Privatmeinung habe er mit einem offiziellen Briefkopf verschickt, heißt es in einer Pressemitteilung. Es ist der gleiche Tenor wie bei den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen..."
Es sieht also ganz danach aus, dass das BMI im Zusammenspiel mit Medien wie der Tagesschau die entlarvende Veröffentlichung durch einen Withleblower herunterspielen und diskreditieren will. Die Zusammenfassung des Papiers aus dem BMI sowie die Pressemitteilung, mit der das BMI reagiert hat, wird hier dokumentiert:
Am 12. April 2020 lässt die ARD in den "tagesthemen" Bill Gates in einem für diese Sendung ungewöhnlich langen Interview über die Entwicklung eines globalen Corona-Impfstoffs zu Wort kommen. Es gehe darum, die gesamte Weltbevölkerung von 7 Milliarden Menschen zu impfen. (1)
Am 15. April 2020 wird von Bundeskanzlerin und Länder-Regierungschefs ein Beschluss verkündet, in dem es heißt: "Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen." (2)
Am 23. April 2020 wird gemeldet: "Bayerns Ministerpräsident Markus Söder würde in Deutschland eine generelle Impfpflicht gegen das Coronavirus befürworten... Bis es einen Impfstoff gebe, könne es keine Entwarnung... geben." (3)
Am 29. April 2020 wird von der Bundesregierung der "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite"(4) auf den Weg gebracht – womöglich mit dem Ziel, ihn bereits am 15. Mai 2020 Gesetz werden zu lassen. Aus Platzgründen (max. 5000 Zeichen) können wir hier keinen Überblick über die in diesem Gesetz vorgesehenen weitreichenden Änderungen geben.
Herausgehoben werden soll:
In Artikel 19: u.a. Sonderzulassungen im Medizinproduktegesetz www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/
In § 28 werden folgende Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
Wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang:
Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 20, Absatz 6 heißt es seit 2001: "Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist." Damit ist die Zwangsimpfung bereits geregelt. (5)
Es wird immer deutlicher, dass der Zwangsimpfung der gesamten Bevölkerung der Weg geebnet werden soll. Die Ergänzung zu § 28 IfSG besagt: Menschen, die als immun gelten, können von Schutzmaßnahmen ausgenommen werden. Umgekehrt heißt das: Menschen, die als nicht-immun gelten, werden den Schutzmaßnahmen unterworfen. Was Schutzmaßnahmen sind, ist bekannt: Ausgangssperre, Kontaktverbot, Reisebeschränkungen, Maskenpflicht etc. Es soll also mit der Drohung des Grundrechte-Entzugs eine Bereitschaft zur Zwangsimpfung herbeigeführt werden.
Eine eindringliche Warnung vor den drohenden massiven Einschränkungen unserer Grundrechte finden Sie hier: kenfm.de/gates-kapert-deutschland/
Bis gestern ist keine Antwort auf unsere Anfragen vom 20. April an die Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten von NRW um Nennung eines Termins für die Übergabe unserer Petition eingetroffen. Mit einem entsprechenden Anschreiben haben wir gestern erneut unsere Anfrage (siehe Dokument) per Einschreiben abgeschickt.
Vorab eine Nachricht:
Auf die am 20. April abgeschickten und am 22.April bei der Bundeskanzlerin und dem Miniserpräsidenten von NRW eingelieferten Terminanfragen für die Übergabe unserer Petition ist bis heute (29. April) keine Antwort, nicht einmal eine Empfangsbestätigung, gekommen!
"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf!"
Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte in der WHO-Videokonferenz vom 24. April 2020: „Wir alle wissen, dass wir mit der Pandemie leben müssen, bis wir einen Impfstoff gefunden haben.“ Dieses Statement der Kanzlerin ist unverantwortlich, denn die Covid-19-Krankheitswelle ist längst abgeklungen.(1) Die Angst vor Ansteckung wird in der Bevölkerung weiter geschürt, nicht zuletzt durch die Masken-Tragepflicht. Der österreichische Kanzler Kurz hat kürzlich durchblicken lassen, dass dieses Angstschüren Methode ist: „Die Bevölkerung soll Angst vor Ansteckung haben.“(2) Es wird deutlich, dass die Bevölkerung reif gemacht werden soll für die Impfpflicht. Warum wirbt die Kanzlerin für die Impfung, die Bill Gates der ganzen Welt angedeihen lassen will? (3) Dazu muss man wissen, was Gates mit seinen Impfprojekten bisher an Unheil angerichtet hat. (4)
„Die Politik will diesen Notstand“, so Jens Wernicke, der Herausgeber des ‚RUBIKON‘, der am 28.4. 2020 ‚Feststellungsklage und Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Feststellung der Unwirksamkeit der Vorschriften der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz‘ beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht hat. (5)
(1)Aus dem RKI-Lagebericht vom 22.4.2020:
Leider konnte die Grafik, auf die sich der folgende Text bezieht, nicht hochgeladen werden. Schauen Sie bitte die Grafik "Datum des Erkrankungsbeginn" in: www.heise.de/tp/features/Von-der-fehlenden-wissenschaftlichen-Begruendung-der-Corona-Massnahmen-4709563.html?view=print
Demnach sinkt die Anzahl der täglichen Neuinfektionen in Wirklichkeit schon mindestens seit dem 19. März. Allerdings muss man sich klarmachen, dass das Datum in dieser Graphik ja dem Zeitpunkt der Ausbildung von ersten Krankheitssymptomen entspricht. Wie bereits beschrieben, liegen aber zwischen dem Zeitpunkt der Ansteckung - dem Zeitpunkt der wirklichen Neuinfektion - und dem Zeitpunkt der Symptomausbildung noch einmal 5-6 Tage. Die obige Verlaufskurve muss also noch einmal um 5-6 Tage zeitlich zurückgeschoben werden, und damit sinken die Neuinfektionen in Wirklichkeit bereits schon mindestens seit dem 13.-14. März. Aus: www.heise.de/tp/features/Von-der-fehlenden-wissenschaftlichen-Begruendung-der-Corona-Massnahmen-4709563.html?view=print
D.h.: Die Covid-19-Krankheitswelle hatte Ihren Höhepunkt weit vor dem 23. März überschritten, an dem die rigorosen Einschränkungen unserer bürgerlichen Freiheiten verordnet wurden. Die Einführung der Maskenpflicht am 27. April ist völlig unverständlich, insbesondere weil das Atmen durch eine Maske den Kohlendioxid-Gehalt im Blut gesundheitsschädlich erhöht.
(2) oe1.orf.at/player/20200427/595756/1587964572000
(3) Gates: „Aber die Entwicklung eines Impfstoffs ist nur die halbe Miete. Um die Amerikaner und die Menschen auf der ganzen Welt zu schützen, müssen wir Milliarden von Dosen herstellen." Aus: www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/wissenschaft_nt/article206943381/Bill-Gates-Massenproduktion-von-Corona-Impfung-vorbereiten.html
(4) von Robert F. Kennedy jr.: childrenshealthdefense.org/news/government-corruption/gates-globalist-vaccine-agenda-a-win-win-for-pharma-and-mandatory-vaccination/
Angesichts der fortdauernden Einschränkungen unserer bürgerlichen Freiheiten und der Verschärfung, die uns ab Montag, 27.April 2020, zugemutet wird, nämlich das Tragen von Schutzmasken(1)(2), wird es immer dringlicher, für die Wiederherstellung unserer Grundrechte einzutreten.
Eine Möglichkeit: Drucken Sie den Flyer (siehe Dokument oben) aus und verteilen ihn. Der Flyer enthält Auszüge aus den Grundrechte-Artikeln (Art. 1 -20) unseres Grundgesetzes und die Aufforderung, unsere Petition zu unterstützen.
Eine zweite Möglichkeit: Lassen Sie sich von der Bundeszentrale für politische Bildung kostenlos bis zu 6 Exemplare unseres Grundgesetzes zuschicken und verschenken Sie diese.
Hier geht’s zur kostenlosen Bestellung: www.bpb.de/shop/buecher/grundgesetz/34367/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland
(1) Die Vorschrift, Schutzmasken zu tragen, greift in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein (Art. 2 (2) GG). In einer Doktorarbeit der TU München von 2005 (3) wurden die Auswirkungen beim Tragen Schutzmasken untersucht. Aus der Zusammenfassung (S.43): „Die Akkumulation von Kohlendioxid (…) unter jeder untersuchten chirurgischen Operationsmaske erhöhte den transkutan gemessenen Kohlendioxid-Partialdruck [Hyperkapnie] …Da Hyperkapnie verschiedenen Hirnfunktionen einschränken kann …“
(2) FAZ, 23.04.2020: „Weltärztepräsident Montgomery kritisiert Maskenpflicht … Im Stoff [der Maske] konzentriere sich ein Virus, beim Abnehmen berühre man die Gesichtshaut, schneller könne man sich kaum infizieren, sagte Montgomery.“ (4)
(3)https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf...https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf?fbclid=IwAR0RTjyDwWugH7J6_JQGxq80cEwTQtJtr3BjSopXdF0pl8npjotVurBPOUI
(4) www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-weltaerztepraesident-montgomery-kritisiert-maskenpflicht-16737878.html