13.05.2020, 00:51
"Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von COVID-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als um einen Fehlalarm handelt. Durch den neuen Virus bestand vermutlich zu keinem Zeitpunkt eine über das Normalmaß hinausgehende Gefahr für die Bevölkerung (Vergleichsgröße ist das übliche Sterbegeschehen in DEU)." So heißt es in einem Papier, dass aus dem Bundesinnenministerium (BMI) in die Öffentlichkeit geschleust worden ist. Ist dieses Papier echt? Daran besteht kein Zweifel, denn das BMI hat dies selbst in einer Pressemitteilung vom 10.05.2020 bestätigt. Dem Papier soll nur in sofern seine Brisanz genommen werden, als dass es einem einzelnen Mitarbeiter angelastet wird, der es unautorisiert verfasst habe. Auch die 20-Uhr-Tagesschau macht das Papier am 10.05.2020 zum Thema und bringt es in Verbindung mit "Verschwörungstheorien". Der Beitrag wird folgendermaßen anmoderiert: "Mehrere Innenpolitiker warnen vor einer Zunahme von Verschwörungstheorien in der Corona-Krise. Die Vorstellung, dass die Pandemie bewusst herbeigeführt wurde, um das Volk zu kontrollieren, reiche bis weit in die Mitte der Gesellschaft... Bekannt wurde jetzt auch ein umstrittenes Papier von einem Mitarbeiter aus dem Bundesinnenministerium." Der Beitrag selbst beginnt dann mit den Worten: "Ein Gegner der Corona-Maßnahmen ausgerechnet im Bundesinnenministerium: er soll den Umgang mit Covid19 als globalen Fehlalarm bezeichnet haben. Seine Privatmeinung habe er mit einem offiziellen Briefkopf verschickt, heißt es in einer Pressemitteilung. Es ist der gleiche Tenor wie bei den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen..."
Es sieht also ganz danach aus, dass das BMI im Zusammenspiel mit Medien wie der Tagesschau die entlarvende Veröffentlichung durch einen Withleblower herunterspielen und diskreditieren will. Die Zusammenfassung des Papiers aus dem BMI sowie die Pressemitteilung, mit der das BMI reagiert hat, wird hier dokumentiert:
www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26783