26.03.2020, 12:42
Der Bundestag verabschiedete gestern ein Hilfspaket zur Bewältigung der Corona-Krise. Weiterhin sind keine finanziellen Hilfen für die große Mehrheit der Studierenden enthalten.
Wir müssen noch mehr Aufmerksamkeit auf uns und unsere Situation lenken - in den Köpfen der Politikerinnen und Politiker ist noch nicht angekommen, dass wir weiterhin durch alle Raster fallen.
Geändert wurde lediglich die Einkommensanrechnung beim BAföG, die bei Tätigkeiten entsteht, welche der Pandemiebekämpfung dienen:
"Die Änderung soll unerwünschte Leistungskürzungen in den Fällen vermeiden, in denen nach dem BAföG geförderte Auszubildende - etwa im Medizinstudium oder in einer schulischen Gesundheitsberufsausbildung - während
eines bereits laufenden Bewilligungszeitraums vergütete Einsatztätigkeiten zur Bekämpfung der aktuellen
Corona-Pandemie in oder für Einrichtungen aufnehmen, die der medizinischen Behandlung oder Versorgung oder
der Pflege dienen. Nach der derzeitigen Fassung des § 53 würde es zur Anrechnung auf BAföG-Leistungen auch
während der Monate des Bewilligungszeitraums kommen, in der die Tätigkeit noch gar nicht aufgenommen oder
bereits wieder beendet worden ist. Dies soll durch den neuen Absatz 2 vermieden werden." (Quelle siehe Anhang)
Das ist für sehr viele Betroffene keine ausreichende Lösung! Wir bleiben dran und informieren euch weiter über den Newsfeed!
Viele Grüße,
Katha, Daniel, Katrin, Jonas, Franzi, Lasse, Lila, Alex, Nathalie,