20.03.2020, 18:52
Ein Schreibfehler beim Namen der RWTH Aachen University, welcher korrigiert wurde
Neue Begründung: Zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium, weil BAföG und Unterhalt allein nicht zum Leben reichen oder sie ohnehin keinen BAföG- oder Unterhaltsanspruch haben. Viele Studierende leben unterhalb des Existenzminimums. In dieser Situation ist das Wegfallen von Nebenjobeinkommen schnell existenzbedrohend. Gerade Studierende befinden sich oft in prekären und instabilen Arbeitsverhältnissen ohne Lohnfortzahlung und Sicherheit. Sie sind des Weiteren auch in der Kurzarbeiterregelung nicht berücksichtigt. Die vorgesehenen vereinfachten Bedingungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld (KUG) gelten jedoch nur für die Fälle, für die auch ein Grundanspruch auf KUG gegeben ist. Arbeitgeber*innen können KUG nur für die Arbeitnehmer*innen beantragen, die auch versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind. Geringfügig Beschäftigte sind versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung, für sie kann daher nach wie vor kein KUG beantragt werden. Dies ist insbesondere bei Studierenden, die neben dem Studium jobben, häufig der Fall.
In der aktuellen Situation ist es nicht haltbar, dass Student*innen deutschlandweit in finanzielle Notlagen geraten, weil ihre Nebenjobs wegfallen oder ihre Eltern sie aufgrund des plötzlichen Einnahmeausfalls nicht mehr finanzieren können.
Notsituationen erfordern eine erhöhte finanzielle Flexibilität, welche bei den meisten Studierenden nicht vorhanden ist. Daher muss der Staat sofort handeln. In der aktuell zum Teil sehr unklaren Studiensituation dürfen Studierende nicht zusätzlich durch finanzielle Belastungen am Studienfortschritt gehindert oder zum Studienabbruch gezwungen werden.
Das Angebot sollte im Speziellen auch für ausländische Studierende zugänglich sein. Deutschland trägt für diese Studierende als "Gastland" in der Krisensituation eine besondere Verantwortung. Die psychische und finanzielle Belastung von ausländischen Studierenden ist in einigen Fällen noch angespannter.
Die Soforthilfe soll als erste Überbrückungsmaßnahme dienen, damit bis zum Sommer ein gegebenenfalls angepasstes Konzept zur nachhaltigen Studienfinanzierung entwickelt werden kann.
3000 Euro entsprechen ungefähr dem Bedarf (DSW Sozialerhebung 16) von Studierenden für drei Monate.
Für die nachträgliche Bedürftigkeitsprüfung, welche sich an den Bezügen nach BAföG orientieren könnte, sollten ausschließlich beigebracht werden:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis der eigenen Einkommenseinbußen oder der Einkommenseinbußen des*der Unterhaltspflichtigen/Unterhaltsfreiwilligen
Wir schlagen vor, dass eine Ausschüttung des Geldes unkompliziert per Onlineverfahren über die KfW abgewickelt wird. Das System muss spätestens bis zum 30.3. voll funktionsfähig sein, damit betroffene Studierende Anfang April ihre laufenden Kosten bezahlen können.
Unterstützende Organisationen:
freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs e.V.) | Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) | Grüne Jugend NRW | Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) | StuRa TU Dresden | Landes-ASten-Treffen NRW (LAT NRW) | Landes-ASten-Konferenz Bayern (LAK Bayern) | Landes-ASten-Konferenz Saarland | Grüne Hochschulgruppe Saar | Brandenburgische Studierendenvertretung (BrandStuVe) | Landes-ASten-Konferenz Niedersachsen (LAK Niedersachsen) | AStA Universität Potsdam | AStA der Deutschen Sporthochschule Köln | AStA der WWU Münster | AStA der Deutschen Sporthochschule Köln | AStA der Westfälischen Hochschule | AStA der RWTH Aachen, Aachen University | AStA CAU Kiel | JUSO Hochschulgruppe Kiel | Arbeitsgemeinschaft für Bildung der SPD SH
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10