Bürgerrechte

Sexualstrafrecht: Keine Verschärfungen der § 176 ff und 184 ff. StGB(u.a.)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
38 Unterstützende 37 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

38 Unterstützende 37 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 14.09.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

16.10.2021, 09:58

Liebe Mitzeichner/Innen!

Nach erfolgreichen Abschluss der Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Bundesregierung der Ampel-Koalition aus SPD + GRÜNE + FDP liegt ein Sondierungspapier vor:

www.tagesspiegel.de/downloads/27709590/1/sondierungspapier-15-10-21.pdf

Darin sind keine weiteren Verschärfungen im Sexualstrafrecht vorgesehen. In früheren Regierungsbildungen war dies fast immer der Fall gewesen. Es hat den Anschein, dass sich ein diesbezüglicher Paradigmenwechsel anbahnt. Allerdings muss das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen noch abgewartet werden.

Der Petent hat auf seinen Webseiten das folgende News publiziert:

krumme13.org/news.php?s=read&id=4605

Nach der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages wird der neue Petitionsausschuss mit veränderten Mehrheitsverhältnissen zu Gunsten dieser Petition beraten.

In absehbarer Zeit wird die bereits laufende Petition nochmals ergänzt werden. Darin wird der Petent eine echte Reform des gesamten 13. Abschnitts im Strafgesetzbuch(StGB) fordern. Die nicht auf Evidenz basierenden Gesetze müssen wieder abgeschafft werden. NEU hinzu kommt die Rückgängigmachung des § 176e StGB(Anleitung/Handbuch). Die alte Bundesregierung, insbesondere die CDU/CSU, hatte dieses Gesetz in letzter Minute durch den Bundestag gepeitscht. Eine spezielle Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss hatte nicht stattgefunden.

Weitere Mitteilungen folgen bei Unterzeichnung des Koalitionsvertrages einer neuen Bundesregierung mit einer erstmaligen Ampel-Koalition...

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking


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