20.11.2014, 12:57
Liebe Mitzeichner/Innen!
Wie Euch allen sicherlich bekannt geworden ist hat der Deutsche Bundestag am 14. November 2014 die neuen Gesetze in etwas geänderter Formulierung zum früheren Entwurf in den Straftatbeständen tatsächlich im Schnelldurchlauf verabschiedet. Die Gesetzestexte könnt Ihre dem folgen Link in einer PDF-Datei entnehmen:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/032/1803202.pdf
Damit sind diese Gesetze jedoch noch nicht in Kraft getreten, denn sie müssen noch im Bundesrat beraten werden. Diese Beratung wird auf unsere Anfrage beim Bundesrat voraussichtlich erst am 18. Dezember 2014 stattfinden, so dass die Gesetze in diesem Jahr nicht mehr in Kraft treten werden, denn der Bundespräsident muss die Gesetzes auch noch unterschreiben und danach im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.
Unsere Petition läuft noch bis zum 3. Dezember 2014. Es bleibt also bis zum 18. Dezember noch die Möglichkeit, diese ja schon beim Petitionsausschluss eingereichte Petition zu unterzeichnen und dann dem Ausschuss vorzulegen. Weil es kurz vor der Verabschiedung wichtige Änderungen bzw. angebliche Entschärfungen gegeben hat, können auch wir unsere Petition im gewissen Sinne als Erfolg verbuchen und darüber positiv berichten. Eure Mitzeichnungen waren und werden also nicht vergebens gewesen sein. Vielen Dank dafür!
Weil es jetzt nur noch von den Beratungen im Bundesrat abhängt, ob diese Gesetze in Kraft treten, werden wir in Kürze eine weitere Petition an den Bundesrat veröffentlichen und bitten dann erneut um eine Mitzeichnung. Der Bundesrat hat uns mitgeteilt, dass ALLE Bürger vor den Beratungen eine Eingabe an den Bundesrat machen können. Unsere Eingabe wurde bereits an alle 16 Bundesländer weiter geleitet. Je mehr Eingaben erfolgen, je höher sind natürlich die Erfolgsaussichten. Das Bestimmtheitsgebot der Gesetze wird auch weiterhin durch die geänderten Straftatbestände in den §§ verletzt. Auf jeden Fall können alle Mitzeichner in Anspruch nehmen, alles Machbare unternommen zu haben, diese verfassungswidrigen Gesetze zu verhindern. Sollten diese Gesetze tatsächlich in Kraft treten, werden wir eine Internet-Initiative für eine Sammel-Verfassungsbeschwerde starten. Auch dazu werden wir Euch und viele weitere Bürgerinnen & Bürger um Unterstützung bitten.
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)
PS:
Seit geraumer Zeit finden massive Angriffe von Kriminellen auf unsere Webseiten/Server statt. Es kommt daher leider zu Totalausfällen oder zeitweisen Offlinezeiten. Wir arbeiten mit unserem Webhoster & Webmaster mit Hochdruck an der Lösung dieses technischen Problems.
31.10.2014, 20:49
Liebe Mitzeichner/Innen & zukünftige Unterstützer/Innen dieser Petition!
Inzwischen liegt der aktuelle Stand der Online-Unterschriften bei genau 53 Mitzeichner/Innen. Bei den neuen Unterstützern/Innen möchte ich mich als Petent nochmals persönlich bedanken. Diese Rundmail wird auch unter "Neuigkeiten" bei openPetition veröffentlicht.
Der Bekanntheitsgrad dieser so wichtigen Petition reicht offenbar noch nicht aus, obwohl inzwischen in zwei Internetforen ein Link nach hier gepostet wurde. Die Diskussionen dort sind sicherlich auch sehr wichtig, aber auch bei openPetition können Kommentare geschrieben werden und man kann Statements im Bereich DEBATTE posten. Auf diese Weise kommt auch hier etwas Bewegung zu diesem wichtigen Thema.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch nochmals darauf hinweisen, dass man hier Unterschriftenlisten downloaden kann und diese Listen mit bis zu 10 Mitzeichnern dann als PDF-Datei wieder hochladen kann. Man kann also auch offline Unterschriften in Bekannten- und Freundeskreisen, zum Beispiel bei Besuchen, sammeln. Vom Anliegen her macht es zwar keinen Unterschied, wie viele Menschen die Petition letztendlich mit zeichnen, denn der Petitionsausschuss des Bundestages wird sich auf jeden Fall damit beschäftigen. Aber der politische Druck auf die Abgeordneten aller Fraktionen wird natürlich erhöht, je mehr Mitzeichner es gibt. Es gibt keinen Grund zu Resignation und wer meint, dass eine solche Petition überhaupt nichts bewirken kann, der irrt. Wir müssen ALLE demokratischen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Erst dann können wir sagen, wir haben alles Machbare versucht. Die Mitzeichner brauchen sich dann jedenfalls keine Vorwürfe machen, sich nicht gewehrt zu haben. Vielleicht findet diese Petition auch noch eine mediale Öffentlichkeit. Denn es geht ja nicht nur um den Gesetzgeber/ Politik, sondern auch um bessere Information in der Bevölkerung. Jede Form von Aufklärung trägt dazu bei, dass diese Gesetzesverschärfung das Bundesgesetzblatt nicht erreicht.
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!
Dieter Gieseking
(Petent)
26.10.2014, 18:13
Ein § Zeichen wurde entfernt
Neuer Titel: Sexualstrafrecht: KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den §§ § 184b + 184c und 201a StGB
25.10.2014, 19:30
Liebe Mitzeichner/Innen!
Die Petition wird heute um 18 Uhr drei Tage zur Mitzeichnung bereitstehen. Bisher haben lediglich NUR 22 Personen die Petition mit gezeichnet. Vielen Dank dafür!.
Mit einer solch schwachen Beteiligung habe ich als Petent ehrlich gesagt nicht gerechnet. Gerade in der Anfangsfase hätten viel mehr Menschen diese Petition mit zeichnen müssen. Ich habe diese Petition über mehrere Mailinglisten verteilt und als News auf meinen Webseiten publiziert. Meine Werbemöglichkeiten sind damit erschöpft.
Wenn diese wichtige Petition viel mehr Mitzeichner erhalten soll und muss, dann bedarf es offenbar eines noch größeren Bekanntheitsgrad. Die bisherigen Mitzeichner und kommenden Mitzeichner werden daher gebeten, sich an der Werbung zur Mitzeichnung zu beteiligen. Postet diese Petition zum Beispiel in euch bekannte Internetforen etc...
Motto: Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. In diesem Sinne...
Dieter Gieseking
(Petent)