Sexualstrafrecht: KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den § 184b + 184c und 201a StGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
100 Unterstützende 85 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

100 Unterstützende 85 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

20.11.2014, 12:57

Liebe Mitzeichner/Innen!

Wie Euch allen sicherlich bekannt geworden ist hat der Deutsche Bundestag am 14. November 2014 die neuen Gesetze in etwas geänderter Formulierung zum früheren Entwurf in den Straftatbeständen tatsächlich im Schnelldurchlauf verabschiedet. Die Gesetzestexte könnt Ihre dem folgen Link in einer PDF-Datei entnehmen:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/032/1803202.pdf
Damit sind diese Gesetze jedoch noch nicht in Kraft getreten, denn sie müssen noch im Bundesrat beraten werden. Diese Beratung wird auf unsere Anfrage beim Bundesrat voraussichtlich erst am 18. Dezember 2014 stattfinden, so dass die Gesetze in diesem Jahr nicht mehr in Kraft treten werden, denn der Bundespräsident muss die Gesetzes auch noch unterschreiben und danach im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.

Unsere Petition läuft noch bis zum 3. Dezember 2014. Es bleibt also bis zum 18. Dezember noch die Möglichkeit, diese ja schon beim Petitionsausschluss eingereichte Petition zu unterzeichnen und dann dem Ausschuss vorzulegen. Weil es kurz vor der Verabschiedung wichtige Änderungen bzw. angebliche Entschärfungen gegeben hat, können auch wir unsere Petition im gewissen Sinne als Erfolg verbuchen und darüber positiv berichten. Eure Mitzeichnungen waren und werden also nicht vergebens gewesen sein. Vielen Dank dafür!

Weil es jetzt nur noch von den Beratungen im Bundesrat abhängt, ob diese Gesetze in Kraft treten, werden wir in Kürze eine weitere Petition an den Bundesrat veröffentlichen und bitten dann erneut um eine Mitzeichnung. Der Bundesrat hat uns mitgeteilt, dass ALLE Bürger vor den Beratungen eine Eingabe an den Bundesrat machen können. Unsere Eingabe wurde bereits an alle 16 Bundesländer weiter geleitet. Je mehr Eingaben erfolgen, je höher sind natürlich die Erfolgsaussichten. Das Bestimmtheitsgebot der Gesetze wird auch weiterhin durch die geänderten Straftatbestände in den §§ verletzt. Auf jeden Fall können alle Mitzeichner in Anspruch nehmen, alles Machbare unternommen zu haben, diese verfassungswidrigen Gesetze zu verhindern. Sollten diese Gesetze tatsächlich in Kraft treten, werden wir eine Internet-Initiative für eine Sammel-Verfassungsbeschwerde starten. Auch dazu werden wir Euch und viele weitere Bürgerinnen & Bürger um Unterstützung bitten.

Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)

PS:
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