24.11.2014, 22:01
Sehr geehrter Herr Dierig!
Der Eingang Ihres Schreibens zu meiner Petition-Nummer Pet 4-18-07-4512-013757 wird hiermit bestätigt(21. November 2014). Eine ausführliche und schriftliche Stellungnahme mit entscheidungserheblichen Inhalten gegen Ihre Bewertung meiner begründeten Petition wird Ihnen in der gesetzten Frist von sechs Wochen auf dem üblichen Postwege gesandt. Vorab wird in Kurzform wie folgt mitgeteilt:
1.
Der Titel meiner Petition wurde von Ihnen eigenmächtig verfälscht. Der richtige Titel lautet: Keine verfassungswidrigen Verschärfung im Sexualstrafrecht. Ihre inhaltliche Verfälschung lautet: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
2.
Die inhaltlich gleichlautende Petition wurde bereits auf der Internet-Plattform „OpenPetition“ zur Mitzeichnung bereitgestellt hier:
www.openpetition.de/petition/online/sexualstrafrecht-keine-verfassungswidrigen-verschaerfungen-in-den-184b-184c-und-201a-stgb
Die Mitzeichnungsfrist endet mit Ablauf des 3. Dezember 2014 und wird Ihnen dann automatisch vom „OpenPetitions-System“ übermitteln. Als Haupt-Petent fließen auch die Mitzeichner in meine Petition ein.
3.
Der Deutsche Bundestag hat am 14. November 2014 einen sehr kurzfristig geänderten Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas verabschiedet. Die jetzt vorliegenden Gesetze wurden in mehreren Straftatbeständen erheblich geändert. Diese Änderungen haben auch dazu geführt, dass meine Petition bereits einen Teilerfolg verzeichnen kann. Andererseits sind neue Straftatbestände hinzu gekommen, die ebenfalls gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verstoßen. Aus diesem Grund wird meine vorliegende Petition in meiner oben angekündigten Stellungnahme ebenfalls ergänzt werden.
4.
In dem oben genannten Schreiben des Ausschussdienstes – namentlich Wolfgang Dierig – wird mit keinem Wort auf meine begründeten Argumente in meiner Petition eingegangen. Vorgetragen wird ausschließlich die Sichtweise der Bundesregierung. Es ist nicht die Aufgabe des Ausschussdienstes meine Petition inhaltlich zu bewerten, sondern dies obliegt den politischen Mitgliedern des Petitionsausschusses. Der Ausschussdienst wird hiermit aufgefordert, meine Petition den Abgeordneten des Petitionsausschusses zur Befassung vorzulegen. Vom Justizminister Heiko Maas eine Stellungnahme einzuholen.
5.
Die Voraussetzungen zur Veröffentlichung meiner Petition auf der Webseite des Bundestages sind gemäß den Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen vorhanden. Die Weigerung zur Veröffentlichung ist im höchsten Maße undemokratisch und dient allein dem Zweck, dass die inhaltliche Thematik meiner Petition verschwiegen, unterdrückt und nicht öffentlich bekannt werden soll. Eine solche Handhabung widerspricht dem Petitionsrecht und verstößt gegen das Grundgesetz.
6.
Aus oben aufgeführten Gründen wird meiner angekündigten Stellungnahme(Ergänzung) auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberamtsrat Wolfgang Dierig beiliegen. Die Beschwerde richtet sich an die direkte Vorgesetze des Petitionsausschusses Kersten Steinke(LINKE) sowie an den obersten Dienstherrn Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert(CDU). Damit meine Eingaben nicht erneut im Vorzimmer des Ausschussdienstes abgewiegelt werden, erhalten alle Mitglieder aller Fraktionen eMail-Mitteilungen.
Wie Sie meinen Webseiten K13online entnehmen können wird das gesamte Petitionsverfahren mit allen Schreiben des Petitionsausschusses in News publiziert und öffentlich dokumentiert. Darüber hinaus wird eine Pressemitteilung an rund 90 bundesweite Print- Hörfunk und TV Medien über unsere Mailinglisten versandt.
Als Haupt-Petent schließe ich mich grundsätzlich der Positionierung des Abgeordneten der Fraktion Die LINKE, Jörg Wunderlich, in seiner Rede im Bundestag an. Herr Wunderlich hat die Thematik aus rechtspolitischer Sicht betrachtet. Die Fraktion Die LINKE hat zu Recht gegen diese verfassungswidrigen Gesetze im Sexualstrafrecht und insbesondere gegen den neuen § 201a StGB gestimmt. Sollten diese Gesetze das Bundesgesetzblatt erreichen, dann wird meine K13online Redaktion eine Initiative für eine anwaltliche Verfassungsbeschwerde starten. Dabei einbezogen werden auch Rechtswissenschaftler & Bürgerrechtler sowie weitere Experten, die diese Gesetze ebenfalls für verfassungswidrig halten und einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterziehen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
Quelle mit weiteren Infos und dem Schreiben des Petitionsdienstes hier
krumme13.org/news.php?s=read&id=2945
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