25.12.2014, 18:32
Petition: Keine verfassungswidrigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht
Pet-4-18-07-4512-013757
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 3. Dezember 2014(Eingang hier am 8. Dezember 2014) und meine EMail vom 11. Dezember 2014 erhalten Sie fristgemäß meine bereits angekündigte weitere Stellungnahme zur oben aufgeführten Petition.
Auf eine inhaltliche Ergänzung zu dieser Petitionssache wird verzichtet. Die Mitzeichnungsfrist für die bereits eingereichte Petition auf dem Internetportal „OpenPetition“ ist schon beendet worden, so dass es aus technischen Gründen nicht mehr möglich ist, den 100 Mitzeichnern die Möglichkeit zu geben, bei einer Änderung/Ergänzung der Inhalte, die Mitzeichnung zu widerrufen. Darüber hinaus hat auch der Bundesrat die verfassungswidrigen Gesetze am 19. Dezember 2014 gebilligt. Voraussichtlich wird auch der Bundespräsident zum Abschluss dieses undemokratischen Gesetzgebungsverfahren die neuen Gesetze unterzeichnen, so dass diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und in Kraft treten werden. Der Bundespräsident wurde jedoch kurzfristig gebeten, die Inhalte der Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Einen Tag nach Inkrafttreten wird somit eine Online-Initiative für eine anwaltliche Sammel-Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht gestartet.
Zum nicht-demokratischen Gesetzgebungsverfahren wird auf meine EMail vom 11. Dezember Bezug genommen. Eine Vorlage im Petitionsausschuss mit anschließender Stellungnahme wird erwartet.
Anfang 2015 wird über die Webseite des Deutschen Bundestages eine neue Petition zur öffentlichen Mitzeichnung eingereicht werden. Diese Petition wird sich auf die gesamten neuen Gesetze im Sexualstrafrecht und § 201a StGB beziehen, die in der laufenden Petition nicht mehr berücksichtig werden konnten. Die betreffenden Gesetze sind durch die Bundesregierung sehr kurzfristig geändert worden. Zu diesen erheblichen Änderungen gab es keine Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss. Eine parlamentarische Debatte hat nicht stattgefunden. Eine öffentliche Diskussion gab erst Recht nicht. Ziel dieser neuen Petition wird sein, bestimmte Teile der verfassungswidrigen Gesetze wieder aufzuheben. Insbesondere die Teile, die nicht durch die EU-Richtlinien der Europäischen Kommission vorgegeben wurden. Das ist bekanntlich der größte Teil der Gesetze, denn die frühere Bundesregierung mit der FDP-Justizministerin hatte keinen Handlungsbedarf festgestellt. Die damalige Bundesregierung hatte in der letzten Legislaturperiode schon alle EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Der Anlass für die aktuellen Gesetzesänderungen sind demnach fast alle dem Fall Edathy & AZOV-Films zuzuordnen. In hysterischer Art und Weise wurden diese Fälle zum Anlass genommen, Gesetze zu verabschieden, die rechtspolitisch nicht mit dem Bestimmtheitsgebot des Artikels 103 Grundgesetz vereinbar sind. Die politische Verantwortung für diese Eingriffe in den Schutzbereich des Grundgesetzes liegt deshalb in 1. Linie bei der SPD und in 2. Linie bei der CDU/CSU. Die GRÜNEN haben sich der Stimme enthalten. Die LINKE hat gegen die Gesetze gestimmt. Die FDP hätte mit Sicherheit auch gegen diese Gesetze gestimmt, wenn sie denn noch im Bundestag vertreten wäre. Die FDP hat in der Vergangenheit zur Recht solche Gesetze blockiert, wenn Sie in Regierungsverantwortung gewesen ist.
In Erwartung einer Befassung des Petitionsausschusses fordere ich im Namen aller Mitzeichner eine ausführliche Begründung durch den Petitionsausschuss. Weiter wird um Mitteilung der Plenarsitzung im Bundestages gebeten, wann über diese Petition abgestimmt wird. Bei dieser Gelegenheit erinnere ich auch daran, dass alle Dokumente/Briefe/Emails etc.. vom Petitionsdienst/Petitionsausschuss sowie meiner Person auf den Webseiten K13online veröffentlicht, dokumentiert und kommentiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)
Anmerkungen
Alle Mitzeichner/Innen dieser Petition werden gebeten, auch die NEUE Petition Anfang 2015 mit zu zeichnen. Bitte schaut dann auf die K13online Webseiten in den News. Ebenso die kommende Beschwerde beim BVerfG zu unterstützen. Vielen Dank!