24.11.2017, 18:15
die Rechtmäßigkeit der im Transsexuellengesetz vorgesehenen Begutachtung bestätigt. Hier der Text: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-103.html
Das Bundesverfassungsgericht hat damit letztlich nur den entsprechenden Teil des TSG als rechtskonform bestätigt - allerdings hat es sich nicht auf neue Erkenntnisse zur Begutachterei bezogen, die diese als wissenschaftlich überflüssig darstellen (mehr dazu im Buch "Transsexualität in Theologie und Neurowissenschaften", Hg. G. Schreiber).
Und es bleibt dem Bundestag natürlich offen, das TSG auf Grund der IMAG-Rechtsgutachten abzuschaffen und durch das Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen.
Auch wenn es nun vermutlich nicht zu einer Jamaika-Koalition kommt: Der Bundestag kann trotzdem Gesetzes verabschieden. Der Petitionsausschuss ist arbeitsfähig: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw47-pa-petitionsausschuss-konstituierung/532140
Es bleibt nicht mehr viel Zeit, für die Petition noch Unterschriften zu sammeln - deshalb bitte noch mal im Freundeskreis darauf hinweisen und werben!'
Danke!
Viele Grüße!
Dorothea Zwölfer