03.01.2024, 22:26
Wir haben die Quellenangaben ergänzt und auf die Planungsdokumente Bezug genommen, auf die sich unsere Petition bezieht. Eigene Meinungen haben wir als solche gekennzeichnet. Ein Verweis auf web-links ist nicht möglich, weil der Bebauungsplan nebst Anlagen auf Grund des Ablaufs der Auslagefrist nicht mehr im Internet veröffentlicht ist.
Neue Begründung:
Aus folgenden Gründen soll der B-Plan für Hauptstraße 15 in Krummensee verhindert oder zumindest geändert werden:
Das derzeitige Entwässerungskonzept beinhaltet eine Einleitung des abzuleitenden Regenwassers von den versiegelten Flächen in den Krummen SeeSee. (Gutachten BEV Ingenieure vom März 2022). Eine Versickerung auf dem Grundstück ist - geologisch bedingt - nicht möglich. (Regenentwässerungskonzept BEV Ingenieure). Wir befürchten, dass die großeVersiegelung der Flächen durch die Tiefgarage und die massive Bebauung in das Ökosystem des "Krummen See" eingreifen und das in der Nähe des Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet gelegene HochmoorNSG "Sutschketal" sowie das anliegende LSG (Hochmoor) beeinträchtigen.
Die Tiefgarage wird in die vorhandene Geschiebemergelschicht und in das Grundwasser eingebaut.eingebaut (Konzept zur Baugrubensicherung der GuD Consult). Das dadurch verdrängte Grund- und Schichtenwasser ist eine Gefahr für die benachbarte Bebauung.Bebauung (Regenentwässeungskonzept der BEV Ingenieure).
Aus dem Konzept zur Baugrubensicherung der GuD Consult geht hervor (Seite 6),hervor, dass für eine abschließende Planung weitere Erkundungen zum Untergrund erforderlich sind. Die Einbautiefe der Tiefgarage ist im PlanB-Planentwurf nicht begrenzt.
Das vom Investor vorgelegte Entwässerungskonzept istund das Konzept zur Baugrubensicherung sind nicht von einem unabhängigen Gutachter geprüftgeprüft. Wir befürchten wir, dass unabsehbare Folgen für die Nachbarn und daherdie anzuzweifeln.Natur Diein Bezug auf die Entwässerung auftreten werden.
Wir meinen, dass die geplante Baumasse ist untypisch für unser Dorf,Dorf vierist und das Ortsbild beeinträchtigt. Vier Häuser mit drei Etagen auf engstem Raum sind viel zu massiv und beeinträchtigen das Ortsbild.massiv. Die nach §17,§ 17, 19 Baunutzungs_ verordnungBauNVO empfohlene Grundflächenzahl wird wegenüberschritten. derDas Tiefgarageergibt überschritten.sich aus dem B-Planentwurf. Der BebauungsplanB-Planentwurf vom 16.05.2023 erlaubt eine Erweiterung der Grundflächen gegenüber der bisherigenvom Planung.Investor vorgelegten Planung von 280 m² auf 320 m² pro Haus. Die Grundfläche muss daheraus unserer Sicht unbedingt weiter begrenzt werden.
Das Projekt öffnet wegen § 34 BauGB möglicherweise die Türen für weitere massive Bebauung des Ortes.
Das Projekt soll gem. B-Planentwurf an die vorhandene Infrastruktur angeschlossen werden. Die Infrastruktur für derart massive Bebauung ist u.E. nicht vorhanden. Die Kanalisation drückt bereits jetztwar bei starken Niederschlägen 2019 bereits überlastet und nicht in dieder Lage, das Regen- und Schmutzwasser abzuleiten. Es kam zum Rückstau von Abwasser in Keller zurückder Haupt- und derGalluner SchmutzwasserkanalStr. läuft über. Das haben alle Nachbarn und Anlieger in den vergangnenen Jahren mehrfach gespürt. Mit diesem ThemaDamit beschäftigt sich dasder KonzeptEntwurf des B-Plans überhaupt nicht. Der
Wir befürchten, dass der Verkehr im Ort wird durch weitere 30-40 FahrzeugePkw und Busse über das Kopfsteinpflaster der alten Dorfstraße eine unzumutbare Belastung für alle Anlieger sein wird und zu weiterer Rissbildung an den Häusern führen.führen Diewird. Der B-Plan enthält eine vertragliche Verpflichtung des Investors nur zur Realisierung des Projekts innerhalb einer Frist. Weitere Verpflichtungen des Investors sind nicht erkennbar.
Wir befürchten, dass die alte Dorfstraße wird durch die Baufahrzeuge,Lkw, die massenhaft Bodenaushub verbringen und Beton für die Tiefgarage anlieferntransportieren müssen, zerstört werden.wird. Sie ist auf Grund ihres Alters und Belages für schwere Lkw nicht ausgelegt. Dem Investor werden laut B-Plan-Entwurf für den Fall der Beschädigung der Straße keine Verpflichtungen auferlegt.
Die Alleebäume an der Hauptstr.Hauptstraße sind gefährdet.gefährdet Dem(B-Planentwurf). InvestorHier werdengibt diesbezügliches keinerleizwar AusgleichsmaßnahmenAuflagen auferlegt.Daszum WohnungsproblemSchutz wirdder Bäume, aber keine Sanktionen für den Fall der Nichtbeachtung. Ersatzpflanzungen sind weder für die auf dem Grundstück gerodeten Bäume noch für die Alleebäume im Fall der Beschädigung vorgesehen.
Wir meinen, dass Wohnungsprobleme durch die Bebauung nicht gelöst,gelöst werden, da die Mieten für die Wohnungen auf Grund des hohen Baupreises mit der Tiefgarage für Familien unbezahlbar sein werden. Außerdem sindergibt ausschließlichsich kleineaus Eigentumswohnugnender geplant,Planung diedes Investors, dass alle Wohnungen unter 100 m² Fläche haben werden. Wir meinen, dass kleine, teure Wohnungen den Wohnbedarf für Familien nicht decken können.decken. Die geplante Verdichtung der Baumasse im Ort ist danach nicht durch das im B-Plan vorgebrachte Argument der Lösung von Wohnungsproblemen gerechtfertigt.Die
Das BebauungGrundstück des Grundstücks könntekann in ortsüblicher Weise mit Ein- oder Zweifamilienhäusern nachbebaut §werden. 34Damit BauGBkönnte erfolgen.Familien mit Kindern eine Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum gegeben werden. Ein B-Plan ist dafür nicht erforderlich.erforderlich (§ 34 BauGB). Die Beeinträchtigungen für die Nachbarn und Anlieger der Dorfstraße und für den Krummen See wären bei einer solchen Bebauung nach unserer Meinung deutlich geringer.
Nachdem bereits ca. 300 Unterschriften gegen den ersten B-Planentwurf von 2019 vorliegen, gehen wir davon aus, dass der B-Plan nicht dem Willen der Bevölkerung von Krummensee und Schenkendorf entspricht.
Wir fordern daher die Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde auf, gegen den Bebauungsplan nach dem Entwurf vom 16.05.2023 zu stimmen.
Quellen: B-Planentwurf 16.05.23, Regenentwässerungskonzept BEV Ingenieure vom März 2022, Konzept zur Baugrubensicherung GuD Consult vom 20.09.2021, Planzeichnung vom 16.05.2023, Unterschriftensammlung Juli 2020 gegen den ersten B-Planentwurf, § 34 BauGB, §§ 17, 19 BauNVO
Neues Zeichnungsende: 29.03.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Brandenburg)