29.09.2020, 21:38
Änderung beim Text
**Unsere Forderung an die Politik:**
**1. Bedingungsloses Bildungsrecht statt Schulpflicht: Ich sehe den Staat durchaus in der (Schul)Pflicht, Bildungsangebote für alle lernwilligen Menschen zu ermöglichen, zu finanzieren und auch zu kontrollieren. Letzteres einzig dahingehend, dass diese Grundgesetz-konform sind. Die Angebote müssen grundsätzlich von jedem Menschen geschaffen werden dürfen, der meint, eine bestimmte Fähigkeit oder Fertigkeit anderen beibringen zu wollen und zu können. Es liegt an den potentiellen Nutzern zu entscheiden, ob sie dies in Anspruch nehmen wollen. Über die Ermöglichung von Angeboten und eine gewissen Kontrolle hinaus hat der Staat den Menschen zu überlassen, welche Bildungsangebote sie wann und wo nutzen möchten. Die Lehrpersonen dürfen nicht im Auftrag des Staates arbeiten, sondern müssen einzig ihren wahren Auftraggebern – den lernwilligen Menschen – verpflichtet sein. Dieses Bildungsrecht muss bedingungslos sein, das heißt: jede
Neuer Titel: Schulpflicht überwinden abschaffen – Initiative für zwangloses Lernen in Hessen! Hessen
Neuer Petitionstext: **Unsere Forderung:** Forderung an die Politik:**
**Statt
**1. Bedingungsloses Bildungsrecht statt Schulpflicht: Ich sehe den Staat durchaus in der Schulpflicht (Schul)Pflicht, Bildungsangebote für alle lernwilligen Menschen zu ermöglichen, zu finanzieren und auch zu kontrollieren. Letzteres einzig dahingehend, dass diese Grundgesetz-konform sind. Die Angebote müssen Kinder grundsätzlich von jedem Menschen geschaffen werden dürfen, der meint, eine bestimmte Fähigkeit oder Fertigkeit anderen beibringen zu wollen und Jugendliche ein Recht auf Bildung haben, auf selbstbestimmte Bildung. zu können. Es liegt an den potentiellen Nutzern zu entscheiden, ob sie dies in Anspruch nehmen wollen. Über die Ermöglichung von Angeboten und eine gewissen Kontrolle hinaus hat der Staat den Menschen zu überlassen, welche Bildungsangebote sie wann und wo nutzen möchten. Die Lehrpersonen dürfen nicht im Auftrag des Staates arbeiten, sondern müssen einzig ihren wahren Auftraggebern – den lernwilligen Menschen – verpflichtet sein. Dieses Recht muß individuell einklagbar Bildungsrecht muss bedingungslos sein, das heißt: jede und im Zweifelsfall auch gegenüber jeder darf lernen, was er oder sie möchte, und zwar ohne Selektion durch den Eltern durchsetzbar sein.** Staat, wie sie
**Wir wollen, daß es grundlegend andere Schulformen gibt und daß niemand gezwungen wird, eine Schule zu besuchen.**
**Wir richten uns nicht gegen das Lernen; wir sind jedoch der Ansicht, daß es weder sonderlich effektiv noch überhaupt legitim ist, jemanden zum Lernen zu zwingen.**
**Der Staat richtet Demokratische Schulen ein: Schulen, die durch eine Schulversammlung von Schülern und Mitarbeitern in direktdemokratischer Weise nach dem Prinzip „Ein Mensch – eine Stimme“ geleitet werden.**
**In diesen Schulen werden Schüler nicht zum Lernen gezwungen oder gedrängt. Die Schüler werden nicht gegen ihren Willen durch Zensuren oder ähnliches bewertet.**
**Für diejenigen Schüler, die die heutige Schule so toll finden, können genügend viele Exemplare traditioneller Schulen so erhalten bleiben,sind. Keinem Schüler soll etwas weggenommen, es sollen nur weitere Möglichkeiten hinzufügt werden: Neben demokratisierten Staatsschulen und traditionell bleibenden Schulen kann eine Vielzahl anderer nicht vom Staat organisierter Schulen bestehen, die den unterschiedlichsten Konzepten folgen.** derzeit in
**Das derzeitige, faktisch staatliche Schulmonopol weicht damit einer pluralistischen Bildungslandschaft, die auch nichtschulische Bildungsformen wie Homeschooling und Unschooling anerkennt.**
**Der Staat finanziert nicht-staatliche Schulen genauso bedarfsgerecht wie seine eigenen, so daß kein Schüler Schulgeld zahlen muß.**
**Kinder und Eltern sollen gemeinsam über den Besuch oder Nichtbesuch einer Schule entscheiden.**
**Die Anmeldung an einer Schule oder einem sonstigen Bildungsprogramm kann sowohl auf die Kinder als auch auf ihre Eltern zurückgehen. Beide haben ein Einspruchsrecht gegen Entscheidungen durch den anderen. Die Kinder können ihren Elterndieser Angelegenheit das Vertrauen entziehen und andere Personen ihres Vertrauens mit der Regelung ihrer Schulbesuchs-Angelegenheiten beauftragen. Jeder Inhaber einer solchen Schulregelungs-Berechtigung muß seine Zustimmung geben, wenn das Kind sich bei einer Schule neu anmelden oder künftig ohne Schule leben will. Bei ihren Entscheidungen werden die Kinder bzw. Jugendlichen von dem einzurichtenden Amt für freie Wahl der Bildung unterstützt. Die letztendliche Entscheidung treffen durch diese Regelung die Kinder und Jugendlichen jeweils selbst.** unseren „Bildungseinrichtungen“ mittels Zertifikaten stattfindet.**
**Insbesondere für Kinder, deren Eltern sich nicht um Bildungsmöglichkeiten für sie kümmern, ist die reale Entscheidungsfreiheit in einer Demokratischen Schule mit Kursangebot weitaus größer als beim Aufwachsen ohne Schule.**
**Daher sollen Kinder mit 5 oder 6 Jahren standardmäßig in eine Demokratische Schule eingeschult werden.**
**Natürlich sind auch andere Bildungsformen ohne weiteres möglich, wenn das Kind sich mit seinen Eltern darauf einigt (oder sich im Konfliktfall gegen sie durchsetzt).**
**Die Eltern werden verpflichtet, die Kinder über ihre Möglichkeiten im Bildungssystem zu informieren. Alle Eltern und Kinder müssen einmal im Jahr einen Berater des Amts für freie Wahl der Bildung aufsuchen – zur Vermeidung von Unwissenheit bzw. Machtmißbrauch seitens der Eltern, so daß Kinder in jedem Fall um Alternativen wissen.**
**Die bisherigen Abschlußprüfungen könnten durch Aufnahme- oder Zugangsprüfungen an den nachfolgenden Institutionen wie z.B. Hochschulen ersetzt werden.**
**Wer sich z.B. detailliert mit Physik beschäftigen will, sollte von den benötigten mathematischen Grundlagen schon etwas Ahnung haben. Und wer Gasinstallateur werden will, sollte auch weiterhin eine entsprechende Kenntnisse dafür nachweisen müssen. Wann, wo, wie und von wem er sich geeignete Grundlagen aneignet, muß jeder selber entscheiden dürfen.**
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (3 in Hessen)