11.09.2020, 10:38
Nachdem er sich wohl nicht aggressiv genug hat machen lassen, genetisch, wesensmäßi bedingt, kommt er nun in eine Familie und darf ein „normales Rottweilerleben“ führen. Dennoch gilt er in vielen Bundesländern als rassebedingt genetisch gefährlich und wird dort als Listenhund geführt! Die Besitzer müssen mit ihm regelmäßig zum Wesenstest und ihre Sachkunde nachweisen!!! Das ist keine Willkür? Keine Diskriminierung...??? Positive Ergebnisse der Wesenstests, Erfahrungen der Wesenstester haben keinen Einfluss auf die stoische Beibehaltung der Listenhundregelung und Argumentation durch wenige Politiker und Ihre Ministerien??? Das Bundesverfass7ngsgerichtsurteil von 2004 mit dem Beobachtungsgebot wird nicht pflichtgemäß beachtet??? Alles zu Lasten der wesensfesten, gutartigen Hunde...🤔🤗🙁