06.10.2020, 13:21
Wegen offensichtlich 2 Listenhund- Besitzer wird eine unverhältnismäßige Hundesteuer von kommunalen Vertretern beschlossen???!!! Das soll der „Gefahrenabwehr diesen???
Genau für solche ungerechtfertigtenen, willkürlichen, diskriminierenden Maßnahmen müssen/sollen die Hundeverordungen der Länder angemessen und mit wirksamen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr novelliert werden. Möglichst alle Hundeverordungen, damit die grundgesetzlichen Erfordernisse des Gleichbehandlungsgebotes, des Willkürverbotes und des Diskriminierungsverbites zukünftig eingehalten wird Und nicht in jedem Einzelfall gerichtlich erstritten werden muss.
Wir hoffen auf eloquente, verantwortungsbewusste Politiker und Mitarbeiter in den Verwaltungen, die bereit sind aktuelle Erkenntnisse und das Wissen von wirklichen Experten anzuerkennen und in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen.