Rückabwicklung der Sparkassenfusion Schweinfurt mit Haßberge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Sparkasse Schweinfurt-Haßberge

624 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

624 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

15.04.2018, 19:36

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Liebe Mitstreiter,
bitte entschuldigen Sie wenn ich mich noch einmal melde. Ein Blick in die Landkreisordnung hat gezeigt, dass bei der Unterschriftensammlung nur Bürger der jeweiligen Gemeinde unterschreiben dürfen. Art. 12a Abs. 5 der Landkreisordnung besagt:

"Enthält eine Liste auch Unterschriften von Kreisbürgern aus einer anderen Gemeinde, sind diese Unterschriften ungültig."

In diesem Fall legen Sie bitte eine neue Liste auf. Das Antragsformular mit diesem Hinweis ist beigefügt. Wie man diesen Sachverhalt eleganter lösen kann, soll ein Gespräch mit dem Landratsamt erbringen.

Eine sehr erfreuliche Nachricht noch zum Schluss: Von den 26 Gemeinden des Landkreises gibt es Unterschriften aus 23 Gemeinden!!!

Herzlichen Dank und man lernt nie aus.
Ihr
Rainer Gottwald


15.04.2018, 14:06

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Liebe Mitstreiter,
am Samstag, 14.4.2018 erhielt ich ein Schreiben des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse, Herr Rieger. Dieser Brief weist auf angebliche Irrtümer hin. Dazu ist prinzipiell folgendes zu sagen:
Das offizielle Bürgerbegehren enthält als Begründung nur zwei Punkte:
- Verschenken von Kommunalem Eigentum (bei der geplanten Fusion bei uns der Sparkassen FFB, DAH und LL, spielt dieser Punkt eine herausragende Rolle - Mehrere Träger haben ein Wertgutachten bei einem neutralen Institut in Auftrag gegeben. Das Gutachten des Sparkassenverbands war völlig unzureichend)
- Identitätsverlust (Dieses Argument wird von Herrn Rieger nicht erörtert. Er betont ausdrücklich, dass eine Fusion nicht notwendig ist)

Die von Herrn Rieger aufgelisteten Sachverhalte sind widerlegt durch die Ihnen vorliegende Begründung.

Folgener Grund wurde nicht behandelt, was hier nachgeholt sei:

Rieger: "Alle Beschlüsse [des Verwaltungsrats] bedürfen einer Mehrheit von 75%."

Dr. Gottwald: Mit dieser Behauptung wird die Sparkassenordnung unterlaufen. Es sieht in
Art. 14 Abs.4 vor, dass Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst werden. Nur ganz wenige Angelegenheiten (besondere Formen der Geldanlage und Kreditvergabe- Art. 14 Abs. 5 Sparkassenordnung) müssen mit 75% Mehrheit beschlossen werden.

Ihr
Rainer Gottwald


15.04.2018, 13:20

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Liebe Mitstreiter,
das bisherige Formular nannte als Rechtsquelle des Bürgerbegehrens Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung. Nachdem das Bürgerbegehren alle Gemeinden des Landkreises umfasst, kann man der Auffassung sein, dass auch der gleichlautende Art. 12 der Landkreisordnung zitiert werden sollte. Um "kein Haar in der Suppe zu lassen" und Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Unterschriften dieser Gemeinden vorzubeugen, erhalten Sie das korrigierte Antragsformular. Es gilt für alle Gemeinden des Landkreises, ausgenommen die Stadt Königsberg. Für die Stadt Königsberg kann das bisherige Formular verwendet werden.
Bis nächste Woche



12.04.2018, 14:07

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Liebe Mitstreiter,

hier ist das 2. Mail mit Hinweisen zur weiteren Vorgehensweise und den Terminen an denen die Besprechungen stattfinden. Mitstreiter aus nicht genannten Orten (z.B. Maroldsweisach) sind herzlich eingeladen, zu einem der genannten Orte zu kommen.

Falls Möglich bringen Sie bitte Ihre ausgefüllten (und unterschriebenen) Unterschriftenlisten mit. Wir haben dann einen Überblick über die noch fehlende Anzahl an Unterschriften.

Im dritten Mail erhalten Sie nochmals eine leere Unterschriftenliste. Wenn diese auch noch ausgefüllt werden kann, so kann das Bürgerbegehren problemlos in den Bürgerentscheid münden.

Herzlichen Dank
Ihr
Dr. Rainer Gottwald


12.04.2018, 14:02

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Liebe Mitstreiter,
mit 522 Beteiligten hat das Bürgerbegehren ein vorläufiges Ende.

Dazu erhalten Sie zwei Mails.
Das erste ist das amtlich anerkannte Formular für das Bürgerbegehren. Bitte drucken Sie es aus!

Da in Bayern die digitale Signatur nicht anerkannt ist, bitte ich Sie dieses Formular nochmals auszufüllen und vor allem zu unterschreiben. Das Formular hat 9 Zeilen, Sie können die anderen 8 Zeilen mit Ihren Verwandten, Nachbarn und Freunden ausfüllen.
Benötigt werden für Bürgerbegehren folgende Zahl an Unterschriften
Stadt Königsberg: ca. 320 (54 haben sich bereit erklärt, das Begehren zu unterstützen)
übriger Landkreis: ca. 4.000 (470 haben sich als Unterstützer bereit erklärt)

Das zweite Mail enthält die weitere Vorgehensweise, die Termine der Veranstaltungen nächste Woche im Landkreis und nochmals die Begründungen, warum die Fusion rückabgewickelt werden sollte.

Die Presse im Landkreis ist informiert, sie wird voraussichtlich am Samstag berichten, in der Samstagausgabe der Wochenpost erscheint noch eine Anzeige.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme und Auf Wiedersehen nächste Woche
Ihr
Dr. Rainer Gottwald
St.-Ulrich-Str. 11
86899 Landsberg am Lech
Tel. 0157 5130 4810
Mail: info@stratcon.de


25.02.2018, 12:40

Löschen des Arguments vom Vorstand Rieger vom 23.2.2018. Steht jetzt in den Pro und Cons


Neue Begründung: Die Fusion muss aus folgenden Gründen rückgängig gemacht werden:
- **Überhastete Durchführung.** In 4 Monaten wurde die Fusion durchgepeitscht.
-**Keine Sperrminorität für die Haßfurter Verwaltungsräte.** Die Verwaltungsräte der fusionierte Sparkasse stammen zu 33% aus dem Landkeis Haßberge. Lt. Vorstand Rieger kann damit keine Entscheidung gegen sie getroffen werden, die jede Entscheidung eine Mehrheit von 75% benötigt. Diese Mehrheit gilt nur für wenige Spezialfälle. Hauptaufgabe des Verwaltungsrats ist die Feststellung der Jahresbilanz, des Lageplans und die Gewinnverteilung an die Träger (Stadt und Landkreis Schweinfurt, Kreis Haßberge, Stadt Königsberg). Für diese Abstimmung wird laut Sparkassenordnung eine 50%-Mehrheit verlangt. In diesem wichtigen Punkt können die Schweinfurter die Haßberger problemlos überstimmen.
- **Fehlende Feststellung der Werthaltigkeit der beiden Sparkassen.**
Nach den Analysen subventioniert die Sparkasse Ostunterfranken als die bessere Sparkasse die Sparkasse Schweinfurt ohne einen Wertausgleich zu erhalten.
- **Die durch die Fusion versprochenen Synergieeffekte beziehen sich nur auf die einfachen Sparkassenmitarbeiter (Entlassung oder Pendlertätigkeit).**
Der Sparkassenvorstand hat keine Nachteile. Er verdient wesentlich mehr Geld als vorher (höhere Bilanzsumme). Deren Anzahl (5) wird auch nicht abgebaut, sondern kurz vor der Fusion wurde Ende Dezember 2017 in Schweinfurt noch ein neuer Vorstand berufen.
-**Die Gewerbesteuer für die Stadt Haßfurt wird geringer, da die Lohnsumme der Sparkasse niedriger wird. Es fallen die höher bezahlten Arbeitskräfte weg, die nach Schweinfurt gehen. Selbst wenn Mitarbeiter nach Haßfurt kommen, so sind es niedriger bezahlte Arbeitskräfte. Das bedeutet auch geringere Kaufkraft.**
- **Die Drohung, es müssten im Landkreis Haßberge weitere Filialen geschlossen werden, wenn die Fusion nicht zustande kommt, ist falsch**
Es wurden bereits sehr viele Filialen geschlossen. Weitere Schließungen sind aus rechtlichen Gründen (Sparkassen müssen für die Versorgung der Fläche sorgen) nicht möglich.
- **Niedrigzinsphase ist Zwang für die Fusion = falsch.**
Seit Mehreren Monaten steigen die Bauzinsen wieder. Im übrigen lebt die Sparkasse vom Zinsüberschuss (= Zinsertrag ./: Zinsaufwand). Dieser Überschuss ist in den letzten Jahren nur minimal gesunken und durch höhere Provisionserträge und geringere Personalkosten mehr als ausgeglichen worden.
- **Dass wachsende Anforderungen der Aufsichtsbehörde die Fusion erfordern, ist falsch.**
Letzten Herbst hat die Aufsichtsbehörde Bescheide verteilt mit den Mindestkapitalquoten. Diese liegen zwischen 9 und 11 % und sind weit niedriger als die von den Sparkassen behaupteten 18-20%.
- **Für die Schweinfurter Filialen besteht ein Investitionsstau; in Büromöbel wurde nur das Notwendigste investiert. Das Hauptgebäude der Sparkasse Schweinfurt ist sanierungsbedürftig. Die Statik soll angeblich keine weitere Belastungen mehr zulassen, da sonst die Bodendecke einbricht. Einzelne Kellerräume sind nicht benutzbar wegen Schimmelbefall. Ein Raum darf wegen Schimmelbefalls angeblich nicht mehr betreten werden.(Fall für die Gewerbeaufsicht?)**
Die Sparkasse Haßberge ist sehr modern und muss nicht saniert werden. Das Vermögen der Sparkasse Haßberge wird also auch dazu benutzt, um die Schweinfurter Sparkasse/Filialen zu sanieren.
- **Behauptung: Größere Sparkasse ermöglicht höhere Kredite an Einzelkunden ohne dass weitere Kreditbanken ins Boot geholt werden müssen.**
Brandgefährliches Argument! Bei Kreditausfall ist es am besten möglichst viele Kreditinstitute integriert zu haben. Der Verlust für das einzelne Institut ist dann nicht so groß.
Stellungnahme zur Anzeige Spk-Vorstand Rieger Schweinfurt (Haßfurter Tagblatt, 23.2.2018):
1. Die Sparkasse Ostunterfranken ist keine Melkkuh (Text im 1. Contra)
Behauptung: Betriebswirtschaftliche Kennzahlen stellen ein leichtes Übergewicht von HAS beim Eigenkapital und ein leichtes Übergewicht von SW bei der Ertragskraft.
Falsch: Die Qualität einer Sparkasse bemisst sich nach dem Eigenkapital und den sog. Risikogewichteten Aktiva. Letzteres sind ausgereichte Baudarlehen oder Wertpapiere, die nicht mit 100% Sicherheit hinterlegt sind. Das Verhältnis der beiden Größen ist die sog. Kapitalquote. Sie ist der Maßstab dafür ob die Sparkassenaufsicht regulierend eingreift. Dies e Kapitalquote betrug 2016 für Ostunterfranken: 16,36% (Eigenkpital: 123 Mio.€) und für Schweinfurt 15,70% (Eigenkapital: 235 Mio.€ ). Sparkassen sind ein Wirtschaftsunternehmen und keine soziale Einrichtung. Bei letzteren kann problemlos eine Fusion erfolgen. Bei Sparkassen muss ein Wertausgleich der stärkeren zur schwächeren erfolgen. Der Werteausgleich erfolgte nicht (es sind ca. 5 Mio. €). Ostunterfranken ist also die Melkkuh für Schweinfurt.



25.02.2018, 12:30

Letzter Satz der Begründung gelöscht, da unvollständig


Neue Begründung: Die Fusion muss aus folgenden Gründen rückgängig gemacht werden:
- **Überhastete Durchführung.** In 4 Monaten wurde die Fusion durchgepeitscht.
-**Keine Sperrminorität für die Haßfurter Verwaltungsräte.** Die Verwaltungsräte der fusionierte Sparkasse stammen zu 33% aus dem Landkeis Haßberge. Lt. Vorstand Rieger kann damit keine Entscheidung gegen sie getroffen werden, die jede Entscheidung eine Mehrheit von 75% benötigt. Diese Mehrheit gilt nur für wenige Spezialfälle. Hauptaufgabe des Verwaltungsrats ist die Feststellung der Jahresbilanz, des Lageplans und die Gewinnverteilung an die Träger (Stadt und Landkreis Schweinfurt, Kreis Haßberge, Stadt Königsberg). Für diese Abstimmung wird laut Sparkassenordnung eine 50%-Mehrheit verlangt. In diesem wichtigen Punkt können die Schweinfurter die Haßberger problemlos überstimmen.
- **Fehlende Feststellung der Werthaltigkeit der beiden Sparkassen.**
Nach den Analysen subventioniert die Sparkasse Ostunterfranken als die bessere Sparkasse die Sparkasse Schweinfurt ohne einen Wertausgleich zu erhalten.
- **Die durch die Fusion versprochenen Synergieeffekte beziehen sich nur auf die einfachen Sparkassenmitarbeiter (Entlassung oder Pendlertätigkeit).**
Der Sparkassenvorstand hat keine Nachteile. Er verdient wesentlich mehr Geld als vorher (höhere Bilanzsumme). Deren Anzahl (5) wird auch nicht abgebaut, sondern kurz vor der Fusion wurde Ende Dezember 2017 in Schweinfurt noch ein neuer Vorstand berufen.
-**Die Gewerbesteuer für die Stadt Haßfurt wird geringer, da die Lohnsumme der Sparkasse niedriger wird. Es fallen die höher bezahlten Arbeitskräfte weg, die nach Schweinfurt gehen. Selbst wenn Mitarbeiter nach Haßfurt kommen, so sind es niedriger bezahlte Arbeitskräfte. Das bedeutet auch geringere Kaufkraft.**
- **Die Drohung, es müssten im Landkreis Haßberge weitere Filialen geschlossen werden, wenn die Fusion nicht zustande kommt, ist falsch**
Es wurden bereits sehr viele Filialen geschlossen. Weitere Schließungen sind aus rechtlichen Gründen (Sparkassen müssen für die Versorgung der Fläche sorgen) nicht möglich.
- **Niedrigzinsphase ist Zwang für die Fusion = falsch.**
Seit Mehreren Monaten steigen die Bauzinsen wieder. Im übrigen lebt die Sparkasse vom Zinsüberschuss (= Zinsertrag ./: Zinsaufwand). Dieser Überschuss ist in den letzten Jahren nur minimal gesunken und durch höhere Provisionserträge und geringere Personalkosten mehr als ausgeglichen worden.
- **Dass wachsende Anforderungen der Aufsichtsbehörde die Fusion erfordern, ist falsch.**
Letzten Herbst hat die Aufsichtsbehörde Bescheide verteilt mit den Mindestkapitalquoten. Diese liegen zwischen 9 und 11 % und sind weit niedriger als die von den Sparkassen behaupteten 18-20%.
- **Für die Schweinfurter Filialen besteht ein Investitionsstau; in Büromöbel wurde nur das Notwendigste investiert. Das Hauptgebäude der Sparkasse Schweinfurt ist sanierungsbedürftig. Die Statik soll angeblich keine weitere Belastungen mehr zulassen, da sonst die Bodendecke einbricht. Einzelne Kellerräume sind nicht benutzbar wegen Schimmelbefall. Ein Raum darf wegen Schimmelbefalls angeblich nicht mehr betreten werden.(Fall für die Gewerbeaufsicht?)**
Die Sparkasse Haßberge ist sehr modern und muss nicht saniert werden. Das Vermögen der Sparkasse Haßberge wird also auch dazu benutzt, um die Schweinfurter Sparkasse/Filialen zu sanieren.
- **Behauptung: Größere Sparkasse ermöglicht höhere Kredite an Einzelkunden ohne dass weitere Kreditbanken ins Boot geholt werden müssen.**
Brandgefährliches Argument! Bei Kreditausfall ist es am besten möglichst viele Kreditinstitute integriert zu haben. Der Verlust für das einzelne Institut ist dann nicht so groß.
Stellungnahme zur Anzeige Spk-Vorstand Rieger Schweinfurt (Haßfurter Tagblatt, 23.2.2018):
1. Die Sparkasse Ostunterfranken ist keine Melkkuh (Text im 1. Contra)
Behauptung: Betriebswirtschaftliche Kennzahlen stellen ein leichtes Übergewicht von HAS beim Eigenkapital und ein leichtes Übergewicht von SW bei der Ertragskraft.
Falsch: Die Qualität einer Sparkasse bemisst sich nach dem Eigenkapital und den sog. Risikogewichteten Aktiva. Letzteres sind ausgereichte Baudarlehen oder Wertpapiere, die nicht mit 100% Sicherheit hinterlegt sind. Das Verhältnis der beiden Größen ist die sog. Kapitalquote. Sie ist der Maßstab dafür ob die Sparkassenaufsicht regulierend eingreift. Dies e Kapitalquote betrug 2016 für Ostunterfranken: 16,36% (Eigenkpital: 123 Mio.€) und für Schweinfurt 15,70% (Eigenkapital: 235 Mio.€ ). Sparkassen sind ein Wirtschaftsunternehmen und keine soziale Einrichtung. Bei letzteren kann problemlos eine Fusion erfolgen. Bei Sparkassen muss ein Wertausgleich der stärkeren zur schwächeren erfolgen. Der Werteausgleich erfolgte nicht (es sind ca. 5 Mio. €). Ostunterfranken ist also die Melkkuh für Schweinfurt.
2. Sparkassenvorstand
Wird von 5 auf 4 reduziert; Vorstandsvorsitzender erhält keine erhöhten Ruhestandsbezüge.
Falsch: Mit Wirkung zum 1.10.2018 wechselt Vorstand Gastl aus



24.02.2018, 20:30

Stellungnahme zur Anzeige von Sparkassenvorstand Rieger (Schweinfurt) vom 24.2.2018 im Haßfurter Tagblatt zur OnlinePetition.


Neue Begründung: Die Fusion muss aus folgenden Gründen rückgängig gemacht werden:
- **Überhastete Durchführung.** In 4 Monaten wurde die Fusion durchgepeitscht.
-**Keine Sperrminorität für die Haßfurter Verwaltungsräte.** Die Verwaltungsräte der fusionierte Sparkasse stammen zu 33% aus dem Landkeis Haßberge. Lt. Vorstand Rieger kann damit keine Entscheidung gegen sie getroffen werden, die jede Entscheidung eine Mehrheit von 75% benötigt. Diese Mehrheit gilt nur für wenige Spezialfälle. Hauptaufgabe des Verwaltungsrats ist die Feststellung der Jahresbilanz, des Lageplans und die Gewinnverteilung an die Träger (Stadt und Landkreis Schweinfurt, Kreis Haßberge, Stadt Königsberg). Für diese Abstimmung wird laut Sparkassenordnung eine 50%-Mehrheit verlangt. In diesem wichtigen Punkt können die Schweinfurter die Haßberger problemlos überstimmen.
- **Fehlende Feststellung der Werthaltigkeit der beiden Sparkassen.**
Nach den Analysen subventioniert die Sparkasse Ostunterfranken als die bessere Sparkasse die Sparkasse Schweinfurt ohne einen Wertausgleich zu erhalten.
- **Die durch die Fusion versprochenen Synergieeffekte beziehen sich nur auf die einfachen Sparkassenmitarbeiter (Entlassung oder Pendlertätigkeit).**
Der Sparkassenvorstand hat keine Nachteile. Er verdient wesentlich mehr Geld als vorher (höhere Bilanzsumme). Deren Anzahl (5) wird auch nicht abgebaut, sondern kurz vor der Fusion wurde Ende Dezember 2017 in Schweinfurt noch ein neuer Vorstand berufen.
-**Die Gewerbesteuer für die Stadt Haßfurt wird geringer, da die Lohnsumme der Sparkasse niedriger wird. Es fallen die höher bezahlten Arbeitskräfte weg, die nach Schweinfurt gehen. Selbst wenn Mitarbeiter nach Haßfurt kommen, so sind es niedriger bezahlte Arbeitskräfte. Das bedeutet auch geringere Kaufkraft.**
- **Die Drohung, es müssten im Landkreis Haßberge weitere Filialen geschlossen werden, wenn die Fusion nicht zustande kommt, ist falsch**
Es wurden bereits sehr viele Filialen geschlossen. Weitere Schließungen sind aus rechtlichen Gründen (Sparkassen müssen für die Versorgung der Fläche sorgen) nicht möglich.
- **Niedrigzinsphase ist Zwang für die Fusion = falsch.**
Seit Mehreren Monaten steigen die Bauzinsen wieder. Im übrigen lebt die Sparkasse vom Zinsüberschuss (= Zinsertrag ./: Zinsaufwand). Dieser Überschuss ist in den letzten Jahren nur minimal gesunken und durch höhere Provisionserträge und geringere Personalkosten mehr als ausgeglichen worden.
- **Dass wachsende Anforderungen der Aufsichtsbehörde die Fusion erfordern, ist falsch.**
Letzten Herbst hat die Aufsichtsbehörde Bescheide verteilt mit den Mindestkapitalquoten. Diese liegen zwischen 9 und 11 % und sind weit niedriger als die von den Sparkassen behaupteten 18-20%.
- **Für die Schweinfurter Filialen besteht ein Investitionsstau; in Büromöbel wurde nur das Notwendigste investiert. Das Hauptgebäude der Sparkasse Schweinfurt ist sanierungsbedürftig. Die Statik soll angeblich keine weitere Belastungen mehr zulassen, da sonst die Bodendecke einbricht. Einzelne Kellerräume sind nicht benutzbar wegen Schimmelbefall. Ein Raum darf wegen Schimmelbefalls angeblich nicht mehr betreten werden.(Fall für die Gewerbeaufsicht?)**
Die Sparkasse Haßberge ist sehr modern und muss nicht saniert werden. Das Vermögen der Sparkasse Haßberge wird also auch dazu benutzt, um die Schweinfurter Sparkasse/Filialen zu sanieren.
- **Behauptung: Größere Sparkasse ermöglicht höhere Kredite an Einzelkunden ohne dass weitere Kreditbanken ins Boot geholt werden müssen.**
Brandgefährliches Argument! Bei Kreditausfall ist es am besten möglichst viele Kreditinstitute integriert zu haben. Der Verlust für das einzelne Institut ist dann nicht so groß.
Stellungnahme zur Anzeige Spk-Vorstand Rieger Schweinfurt (Haßfurter Tagblatt, 23.2.2018):
1. Die Sparkasse Ostunterfranken ist keine Melkkuh (Text im 1. Contra)
Behauptung: Betriebswirtschaftliche Kennzahlen stellen ein leichtes Übergewicht von HAS beim Eigenkapital und ein leichtes Übergewicht von SW bei der Ertragskraft.
Falsch: Die Qualität einer Sparkasse bemisst sich nach dem Eigenkapital und den sog. Risikogewichteten Aktiva. Letzteres sind ausgereichte Baudarlehen oder Wertpapiere, die nicht mit 100% Sicherheit hinterlegt sind. Das Verhältnis der beiden Größen ist die sog. Kapitalquote. Sie ist der Maßstab dafür ob die Sparkassenaufsicht regulierend eingreift. Dies e Kapitalquote betrug 2016 für Ostunterfranken: 16,36% (Eigenkpital: 123 Mio.€) und für Schweinfurt 15,70% (Eigenkapital: 235 Mio.€ ). Sparkassen sind ein Wirtschaftsunternehmen und keine soziale Einrichtung. Bei letzteren kann problemlos eine Fusion erfolgen. Bei Sparkassen muss ein Wertausgleich der stärkeren zur schwächeren erfolgen. Der Werteausgleich erfolgte nicht (es sind ca. 5 Mio. €). Ostunterfranken ist also die Melkkuh für Schweinfurt.
2. Sparkassenvorstand
Wird von 5 auf 4 reduziert; Vorstandsvorsitzender erhält keine erhöhten Ruhestandsbezüge.
Falsch: Mit Wirkung zum 1.10.2018 wechselt Vorstand Gastl aus



22.02.2018, 01:01

Korrektur und Ergänzung und Mehrheitsabstimmung im Verwaltungsrat


Neue Begründung: Die Fusion muss aus folgenden Gründen rückgängig gemacht werden:
- **Überhastete Durchführung.** In 4 Monaten wurde die Fusion durchgepeitscht.
-**Keine Sperrminorität für die Haßfurter Verwaltungsräte.** Die Verwaltungsräte der fusionierte Sparkasse stammen zu 33% aus dem Landkeis Haßberge. Lt. Vorstand Rieger kann damit keine Entscheidung gegen sie getroffen werden, die jede Entscheidung eine Mehrheit von 75% benötigt. Diese Mehrheit gilt nur für wenige Spezialfälle. Hauptaufgabe des Verwaltungsrats ist die Feststellung der Jahresbilanz, des Lageplans und die Gewinnverteilung an die Träger (Stadt und Landkreis Schweinfurt, Kreis Haßberge, Stadt Königsberg). Für diese Abstimmung wird laut Sparkassenordnung eine 50%-Mehrheit verlangt. In diesem wichtigen Punkt können die Schweinfurter die Haßberger problemlos überstimmen.
- **Fehlende Feststellung der Werthaltigkeit der beiden Sparkassen.**
Nach den Analysen subventioniert die Sparkasse Ostunterfranken als die bessere Sparkasse die Sparkasse Schweinfurt ohne einen Wertausgleich zu erhalten.
- **Die durch die Fusion versprochenen Synergieeffekte beziehen sich nur auf die einfachen Sparkassenmitarbeiter (Entlassung oder Pendlertätigkeit).**
Der Sparkassenvorstand hat keine Nachteile. Er verdient wesentlich mehr Geld als vorher (höhere Bilanzsumme). Die Deren Anzahl (5) wird auch nicht abgebaut abgebaut, sondern kurz vor der Fusion wurde Ende Dezember 2017 in Schweinfurt noch ein neuer Vorstand berufen.
-**Die Gewerbesteuer für die Stadt Haßfurt wird geringer, da die Lohnsumme der Sparkasse niedriger wird. Es fallen die höher bezahlten Arbeitskräfte weg, die nach Schweinfurt gehen. Selbst wenn Mitarbeiter nach Haßfurt kommen, so sind es niedriger bezahlte Arbeitskräfte. Das bedeutet auch geringere Kaufkraft.**
- **Die Drohung, es müssten im Landkreis Haßberge weitere Filialen geschlossen werden, wenn die Fusion nicht zustandekommt, zustande kommt, ist falsch**
Es wurden bereits sehr viele Filialen geschlossen. Weitere Schließungen sind aus rechtlichen Gründen (Sparkassen müssen für die Versorgung der Fläche sorgen) nicht möglich.
- **Niedrigzinsphase ist Zwang für die Fusion = falsch.**
Seit Mehreren Monaten steigen die Bauzinsen wieder. Im übrigen lebt die Sparkasse vom Zinsüberschuss (= Zinsertrag ./: Zinsaufwand). Dieser Überschuss ist in den letzten Jahren nur minimal gesunken und durch höhere Provisionserträge und geringere Personalkosten mehr als ausgeglichen worden.
- **Dass wachsende Anforderungen der Aufsichtsbehörde die Fusion erfordern, ist falsch.**
Letzten Herbst hat die Aufsichtsbehörde Bescheide verteilt mit den Mindestkapitalquoten. Diese liegen zwischen 9 und 11 % und sind weit niedriger als die von den Sparkassen behaupteten 18-20%.
- **Das Gebäude **Für die Schweinfurter Filialen besteht ein Investitionsstau; in Büromöbel wurde nur das Notwendigste investiert. Das Hauptgebäude der Sparkasse Schweinfurt ist marode und teilweise sanierungsbedürftig. Die Statik soll angeblich keine weitere Belastungen mehr zulassen, da sonst die Bodendecke einbricht. Einzelne Kellerräume sind nicht benutzbar wegen Schimmelbefall.**
Schimmelbefall. Ein Raum darf wegen Schimmelbefalls angeblich nicht mehr betreten werden.(Fall für die Gewerbeaufsicht?)**
Die Sparkasse Haßberge ist sehr modern und muss nicht saniert werden. Das Vermögen der Sparkasse Haßberge wird also auch dazu benutzt, um die Schweinfurter Sparkasse Sparkasse/Filialen zu sanieren.
- **Behauptung: Größere Sparkasse ermöglicht höhere Kredite an Einzelkunden ohne dass weitere Kreditbanken ins Boot geholt werden müssen.**
Brandgefährliches Argument! Bei Kreditausfall ist es am besten möglichst viele Kreditinstitute integriert zu haben. Der Verlust für das einzelne Institut ist dann nicht so groß.



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