15.04.2018, 19:36
Liebe Mitstreiter,
bitte entschuldigen Sie wenn ich mich noch einmal melde. Ein Blick in die Landkreisordnung hat gezeigt, dass bei der Unterschriftensammlung nur Bürger der jeweiligen Gemeinde unterschreiben dürfen. Art. 12a Abs. 5 der Landkreisordnung besagt:
"Enthält eine Liste auch Unterschriften von Kreisbürgern aus einer anderen Gemeinde, sind diese Unterschriften ungültig."
In diesem Fall legen Sie bitte eine neue Liste auf. Das Antragsformular mit diesem Hinweis ist beigefügt. Wie man diesen Sachverhalt eleganter lösen kann, soll ein Gespräch mit dem Landratsamt erbringen.
Eine sehr erfreuliche Nachricht noch zum Schluss: Von den 26 Gemeinden des Landkreises gibt es Unterschriften aus 23 Gemeinden!!!
Herzlichen Dank und man lernt nie aus.
Ihr
Rainer Gottwald