15.04.2018, 14:06
Liebe Mitstreiter,
am Samstag, 14.4.2018 erhielt ich ein Schreiben des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse, Herr Rieger. Dieser Brief weist auf angebliche Irrtümer hin. Dazu ist prinzipiell folgendes zu sagen:
Das offizielle Bürgerbegehren enthält als Begründung nur zwei Punkte:
- Verschenken von Kommunalem Eigentum (bei der geplanten Fusion bei uns der Sparkassen FFB, DAH und LL, spielt dieser Punkt eine herausragende Rolle - Mehrere Träger haben ein Wertgutachten bei einem neutralen Institut in Auftrag gegeben. Das Gutachten des Sparkassenverbands war völlig unzureichend)
- Identitätsverlust (Dieses Argument wird von Herrn Rieger nicht erörtert. Er betont ausdrücklich, dass eine Fusion nicht notwendig ist)
Die von Herrn Rieger aufgelisteten Sachverhalte sind widerlegt durch die Ihnen vorliegende Begründung.
Folgener Grund wurde nicht behandelt, was hier nachgeholt sei:
Rieger: "Alle Beschlüsse [des Verwaltungsrats] bedürfen einer Mehrheit von 75%."
Dr. Gottwald: Mit dieser Behauptung wird die Sparkassenordnung unterlaufen. Es sieht in
Art. 14 Abs.4 vor, dass Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst werden. Nur ganz wenige Angelegenheiten (besondere Formen der Geldanlage und Kreditvergabe- Art. 14 Abs. 5 Sparkassenordnung) müssen mit 75% Mehrheit beschlossen werden.
Ihr
Rainer Gottwald