15.04.2018, 13:20
Liebe Mitstreiter,
das bisherige Formular nannte als Rechtsquelle des Bürgerbegehrens Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung. Nachdem das Bürgerbegehren alle Gemeinden des Landkreises umfasst, kann man der Auffassung sein, dass auch der gleichlautende Art. 12 der Landkreisordnung zitiert werden sollte. Um "kein Haar in der Suppe zu lassen" und Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Unterschriften dieser Gemeinden vorzubeugen, erhalten Sie das korrigierte Antragsformular. Es gilt für alle Gemeinden des Landkreises, ausgenommen die Stadt Königsberg. Für die Stadt Königsberg kann das bisherige Formular verwendet werden.
Bis nächste Woche