Liebe Mitstreiter,
damit es zu einer mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Würzburg kommt, habe ich heute einen entsprechenden Antrag gestellt. In diesem Schreiben gehe ich nochmals auf den Begriff "Liste" ein. Was die Rechtsanwälte geschrieben haben, dass nämlich die Rückabwicklung nicht möglich sei wegen der neuen Zweckverbandssatzung, ist in meinen Augen ein Verstoß gegen die Logik. Zusätzlich habe ich noch zwei Anlagen beigefügt: Den Zeitungsartikel aus Moosburg wegen der geplatzten Fusion und einen Leserbrief aus dem Fränkischen Tag (sehr gut!!!).
Das Dokument 36 enthält also
Seiten 1-4 : Schreiben an das Gericht
Seiten 5-6 : Artikel zur geplatzten Fusion Sparkassen Moosburg/Freising
Seiten 7-8 : Leserbrief aus dem Fränkischen Tag
Es bleibt spannend
Euer/Ihr
Rainer Gottwald
Liebe Mitstreiter,
heute schicke ich Ihnen einen Artikel des Freisinger Merkur über die geplatzte Fusion der Sparkassen Freising (1,6 Mrd. € Bilanzsumme) und Moosburg (700 Mio. € Bilanzsumme). Damit bleibt der Landkreis Freising ein Landkreis mit zwei Sparkassen.
Der Grund der Ablehnung ist für die Rückabwicklung SW-HAS von Bedeutung. Auch in Moosburg sprachen ursprünglich drei Gründe für eine Fusion: Synergieeffekte, Niedrigzinsphase und steigende regulatorische Vorgaben der Bankenaufsicht BaFin. Seit Juli 2018 werden nach Beschluss des Europäischen Parlaments kleinere Institute von der Bürokratie entlastet, so dass dieses letzte Argument wegfällt. Das war der Grund, die Fusionsbestrebungen zu beenden.
Der Sparkassenvorstand der Sparkasse Moosburg, Fritz Hecht, hat mit seinem Verzicht auf die Fusion auf rund ein Drittel mehr Gehalt verzichtet. So etwas gibt es also auch!
Die Sparkasse Ostunterfranken ist mit 1,2 Mrd. € Bilanzsumme in einer ähnlichen Situation wie Moosburg: Gute Eigenkapitalausstattung, gute Substanz und gute Mitarbeiter. Das Moosburger Vorbild ermuntert zum Weitermachen zur Rückabwicklung der Fusion.
Liebe Mitstreiter,
soeben habe ich erfahren, dass der Artikel aus dem FT nur schwer lesbar ist. Hier ist er nochmals in anderer Auflösung.
Ich bitte um Entschuldigung, dass mir das Missgeschick passiert ist.
Euer
R. Gottwald
Liebe Mitstreiter,
heute ist im Fränkischen Tag ein Artikel zum Beschluss des Verwaltungsgerichts München erschienen. Nicht jeder von Ihnen hat den FT, daher erhalten Sie den Artikel auf diese Weise.
Den "negativen" Beschluss des Verwaltungsgerichts sehe ich mittlerweile sehr positiv. Er hat sicher Auswirkungen auf bundesweite Bestrebungen, Megafusionen wieder rückgängig zu machen. Das Hauptargument der Gegenseite, die Kosten einer Rückabwicklung seien zu hoch, wurden durch den Kläger (Stadt Königsberg), dem das Gericht folgte, für irrelevant erklärt. Die Gegenseite hat einen sog. Pyrrhus-Sieg erreicht ("Noch so ein Sieg und ich bin verloren").
Insofern freue ich mich auf die Hauptverhandlung, in der es um zwei Sachen geht:
- Was ist eine Unterschriftenliste (Anwendung der deutschen Sprache oder nicht)?
- Was ist Ursache und was ist Wirkung (Bürgerentscheid gegen einen Stadtratsbeschluss oder gegen die Zweckverbandssatzung)
Liebe Mitstreiter,
für mich überraschend kam letzte Woche der ablehnende Beschluss des VG Würzburg wegen der Eilbedürftigkeit. Die Chronologie zu diesem Beschluss ist denkwürdig:
1. Wegen der für Herbst 2018 vorgesehenen Umstellung der EDV-Systeme der beiden Sparkassen habe ich "ein evtl. vorläufiges Urteil zur Durchführung des Bürgerentscheids" beantragt.
2. Das VG hat das zum Anlass genommen um die beidenTräger der Sparkasse Ostunterfranken (Landkreis HAS, Stadt Königsberg) um Stellungnahme gebeten.
3. Der Landkreis hat diese am 17.7. abgegeben. Die Stadt Königsberg hat eine Rechtsanwaltskanzlei mit einer Gegenklage beauftragt. Gefragt war aber nur eine Stellungnahme (vgl. Dokument 34 vom1.8.2018)
4. Die Gegenklage der Stadt erhielt ich vom Verwaltungsgericht am 27.7.2018 mit dem Hinweis zur "Kenntnisnahme und etwaigen Stellungnahme".
5. Wegen einer großen Familienfeier an diesem Wochenende konnte ich diese Stellungnahme erst am 31.7. nach Würzburg schicken. Sie kam dort am 1.8.2018 an.
6. Am gleichen Tag (1.8.) fasste das Gericht seinen ablehnenden Beschluss. In meinen Augen war das zu früh. Ich glaube nicht, dass meine Argumente nochmals genau geprüft werden konnten. Wenn man schon eine Stellungnahme abgeben will, sollte man mindestens eine Woche Zeit haben.
Wie geht es weiter?
Laut Aussage der Geschäftsstelle des VG wird nun die Hauptsache behandelt. Ich werde dann gefragt, ob ich mündliche Verhandlung haben will.
Liebe Freunde,
die Veröffentlichung des Schreibens der Rechtsanwälte an das Verwaltungsgericht wurde im blog "im-baunachgrund.de" sofort kritisch untersucht. Die Abhandlung ist 5 Seiten lang. Ich habe sie mit anderem Zeichensatz auf 3 Seiten reduziert.
Das Original steht hier: www.im-baunachgrund.de/themenseiten/buergerbegehren-spark.html#SparTop
Euer
Rainer Gottwald
Liebe Mitstreiter,
das Verwaltungsgericht Würzburg klärt als erstes die Eilbedürftigkeit der Klage und hatte dazu das Landratsamt Haßberge und die Stadt Königsberg angeschrieben. Die Stellungnahme des Landratsamts mit meiner Antwort steht in Dokument 34.
Letzten Freitag (27.7.2018) erhielt ich die Stellungnahme der Stadt Königsberg. Diese hat sich dafür einer Rechtsanwaltskanzlei in München bedient.
Die beigefügte Datei enthält folgendes:
Seiten 1-5: Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei
Seiten 6-8: Stellungnahme von mir
Ich überlasse es Euch wie Ihr meine Stellungnahme beurteilt.
Euer Rainer Gottwald
Liebe Mitstreiter,
die technische Zusammenlegung der beiden Sparkassen soll im September/Oktober erfolgen. Daher habe ich eine einstweilige Anordnung beim VG Würzburg beantragt. Damit soll der Gefahr begegnet werden, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands vollendete Tatsachen geschaffen und das Bürgerbegehren ins Leere läuft.
Das Verwaltungsgericht ist diesem Antrag gefolgt und hat eine Stellungnahme des Landratsamts zur einstweiligen Anordnung erbeten.
Die Antwort wurde mir vom VG zugestellt. (1. Seite der Anlage).
Daraufhin habe ich eine Stellungnahme abgegeben (Seiten 2 und 3)
Zufällig habe ich die neue Homepage angeschaut und gesehen, dass die technische Zusammenlegung bereits im September abgeschlossen ist.
Diese Webseite mit dem Hinweis steht auf Seite 4
Die Seiten 5-7 enthalten Angaben der Sparkasse SW-HAS zu den Änderungen. Wichtig ist dabei die Antwort auf die Frage "Ändert sich meine Kontonummer"
Ich denke, dass das VG wegen der Eilbedürftigkeit in den nächsten Tagen einen Beschluss herbeiführen wird.
Liebe Mitstreiter,
die Bedeutung unseres Landratsamts Landsberg bei der Durchführung des Bürgerbegehrens war in der Klageschrift etwas kurz geraten. Nachdem unser Landratsamt kontaktiert worden war, habe ich diesen Sachverhalt etwas ausführlicher geschildert und am 16.7. dem Verwaltungsgericht mitgeteilt.
Ihr seht
Anschreiben an das Gericht
einen Zeitungsartikel zum Start des Bürgerbegehrens in Landsberg
die Unterschriftenlisten einmal für Landsberg und einmal für Königsberg
Diese sind nahezu identisch.
Das Bürgerbegehren kam in Landsberg nicht mehr zustande, da der Kreistag mit überwältigender Mehrheit (41:10) die Fusion ablehnte. Nachdem auch der Sparkassenvorstand und der Verwaltungsrat der Sparkasse Dachau Mitte Juli einstimmig die dann noch mögliche Fusion mit der Sparkasse Fürstenfeldbruck ablehnte (ein Jahr davor war man noch einstimmig für die Fusion!) ist die Megafusion der drei Sparkassen endgültig vom Tisch.
Euer Rainer Gottwald
Liebe Mitstreiter,
in der Neuigkeit Nr. 31 haben Sie den Bescheid der Stadt Königsberg vom 25.6.2018 zur Ablehnung des Bürgerbegehrens erhalten.
Hier ist die Klageschrift vom 4. Juli 2018 an das Verwaltungsgericht Würzburg. Die Klage ging dort am 5. Juli 2018 ein und hat das Aktenzeichen W 2 K 18.886.
Sie sehen am Schluss der Klage den Antrag auf Eilbedürftigkeit. Begründung: Im September/Oktober sollen die EDV-Systeme zusammengeführt werden, eine Trennung der Sparkassen ist dann sehr kostenintensiv. Diesen Antrag hat das Gericht akzeptiert und die Stadt Königsberg zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Wie von Presseseite zu hören war, ergeht in den nächsten Wochen ein Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, ein Urteil kommt erst später.
Meine Bitte: Dem Gericht können weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden. Falls Ihnen/Euch etwas einfällt/Korrekturen schreibt mir bitte an meine Mailadresse: info@stratcon.de
Auf Seite 3 der Klageschrift nehme ich Bezug auf unser Landratsamt Landsberg das mir behilflich war bei der Gestaltung der Unterschriftenliste bei unserem analogen Bürgerbegehren zur Verhinderung einer Sparkassenfusion behilflich war.
Dazu ergeht ein gesondertes Mail
Euer Rainer /Gottwald