01.08.2018, 05:56
Liebe Mitstreiter,
das Verwaltungsgericht Würzburg klärt als erstes die Eilbedürftigkeit der Klage und hatte dazu das Landratsamt Haßberge und die Stadt Königsberg angeschrieben. Die Stellungnahme des Landratsamts mit meiner Antwort steht in Dokument 34.
Letzten Freitag (27.7.2018) erhielt ich die Stellungnahme der Stadt Königsberg. Diese hat sich dafür einer Rechtsanwaltskanzlei in München bedient.
Die beigefügte Datei enthält folgendes:
Seiten 1-5: Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei
Seiten 6-8: Stellungnahme von mir
Ich überlasse es Euch wie Ihr meine Stellungnahme beurteilt.
Euer Rainer Gottwald