13.07.2018, 12:39
Liebe Mitstreiter,
in der Neuigkeit Nr. 31 haben Sie den Bescheid der Stadt Königsberg vom 25.6.2018 zur Ablehnung des Bürgerbegehrens erhalten.
Hier ist die Klageschrift vom 4. Juli 2018 an das Verwaltungsgericht Würzburg. Die Klage ging dort am 5. Juli 2018 ein und hat das Aktenzeichen W 2 K 18.886.
Sie sehen am Schluss der Klage den Antrag auf Eilbedürftigkeit. Begründung: Im September/Oktober sollen die EDV-Systeme zusammengeführt werden, eine Trennung der Sparkassen ist dann sehr kostenintensiv. Diesen Antrag hat das Gericht akzeptiert und die Stadt Königsberg zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Wie von Presseseite zu hören war, ergeht in den nächsten Wochen ein Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, ein Urteil kommt erst später.
Meine Bitte: Dem Gericht können weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden. Falls Ihnen/Euch etwas einfällt/Korrekturen schreibt mir bitte an meine Mailadresse: info@stratcon.de
Auf Seite 3 der Klageschrift nehme ich Bezug auf unser Landratsamt Landsberg das mir behilflich war bei der Gestaltung der Unterschriftenliste bei unserem analogen Bürgerbegehren zur Verhinderung einer Sparkassenfusion behilflich war.
Dazu ergeht ein gesondertes Mail
Euer Rainer /Gottwald