07.08.2018, 17:15
Liebe Mitstreiter,
für mich überraschend kam letzte Woche der ablehnende Beschluss des VG Würzburg wegen der Eilbedürftigkeit. Die Chronologie zu diesem Beschluss ist denkwürdig:
1. Wegen der für Herbst 2018 vorgesehenen Umstellung der EDV-Systeme der beiden Sparkassen habe ich "ein evtl. vorläufiges Urteil zur Durchführung des Bürgerentscheids" beantragt.
2. Das VG hat das zum Anlass genommen um die beidenTräger der Sparkasse Ostunterfranken (Landkreis HAS, Stadt Königsberg) um Stellungnahme gebeten.
3. Der Landkreis hat diese am 17.7. abgegeben. Die Stadt Königsberg hat eine Rechtsanwaltskanzlei mit einer Gegenklage beauftragt. Gefragt war aber nur eine Stellungnahme (vgl. Dokument 34 vom1.8.2018)
4. Die Gegenklage der Stadt erhielt ich vom Verwaltungsgericht am 27.7.2018 mit dem Hinweis zur "Kenntnisnahme und etwaigen Stellungnahme".
5. Wegen einer großen Familienfeier an diesem Wochenende konnte ich diese Stellungnahme erst am 31.7. nach Würzburg schicken. Sie kam dort am 1.8.2018 an.
6. Am gleichen Tag (1.8.) fasste das Gericht seinen ablehnenden Beschluss. In meinen Augen war das zu früh. Ich glaube nicht, dass meine Argumente nochmals genau geprüft werden konnten. Wenn man schon eine Stellungnahme abgeben will, sollte man mindestens eine Woche Zeit haben.
Wie geht es weiter?
Laut Aussage der Geschäftsstelle des VG wird nun die Hauptsache behandelt. Ich werde dann gefragt, ob ich mündliche Verhandlung haben will.
Euer Rainer Gottwald