Region: Sachsen
Tierschutz

Rettet die Bienen in Sachsen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss
21.493 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

21.493 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

16.07.2019, 14:39

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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

das sächsische Staatsministerium SMUL hat nach den gemeinsamen Gesprächen in Dresden ein Handlungskonzept entworfen, welches im Herbst dem Kabinett vorgestellt werden soll. Da dieses Konzept den Forderungen der Petition *Rettet die Bienen in Sachsen* sehr nahe kommt, verlängere ich die Petition bis nach den Landtagswahlen. Vor den Wahlen wird immer sehr viel versprochen und niemand weiß, wie sich die Landesregierung zukünftig zusammensetzt.
Diese Petition möchte ich im Herbst persönlich vor dem sächsischen Landtag übergeben. Es wäre toll, wenn Sie mit dabei sein könnten. Ein genaues Datum werde ich bekannt geben und zudem noch eine Demo anmelden.

Petitionsende wird der 31.10.2019 sein. Ich erhöhe erneut das Sammelziel, dieses Mal auf 20000, und hoffe noch einmal auf Ihre Unterstützung, damit die Forderungen zum Insektenschutz – und damit zum Schutz der Artenvielfalt - nicht ungehört bleiben.

Herzliche Grüße
Uta Strenger



13.07.2019, 09:37

1.Ökologische Landwirtschaft ausbauen und auf mindestens 20 % bis 2025 erhöhen!
Dazu müssen die Anreizsysteme aus dem Aktionsplan Ökolandbau von 2017 deutlich verstärkt werden. Derzeit hat der Ökolandbau in Sachsen einen Anteil von 6,3 % und ist damit eines der Schlusslichter im Bundesgebiet.
Vgl.
www.landwirtschaft.sachsen.de/download/Aktionsplan_Oekolandbau_Sachsen13092017.pdf www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/oekologischer-landbau#textpart-1

2. Geltendes Recht umsetzen und mindestens 10 m Gewässer-Randstreifen schützen - für die Artenvielfalt und das Trinkwasser!
Gemäß § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 24 Sächsisches Wassergesetz sind min. 10 m Gewässerrandstreifen verbindlich einzuhalten und die Umsetzung durch staatliche Organe zu kontrollieren. Damit die Gewässer vor schädlichen Einträgen geschützt werden.

3. Freistaatliche und kommunale Flächen bis 2020 auf pestizidfreies Wirtschaften umstellen - ob in Eigennutzung oder Verpachtung! Geltende Pachtverträge sind hierfür zu überprüfen und ggf. zu erneuern.

4. Pestizideinsatz in jeglichen Schutzgebieten sofort verbieten, in der Landwirtschaft binnen 20 Jahren!
Hierzu muss einzig die FFH-Richtlinie Art. 6 Abs. 2 konsequent umgesetzt werden. Entsprechende Ziele und Maßnahmen sind in die FFH-Managementpläne zu übernehmen.

5. Ein Viertel aller Wiesen binnen 5 Jahren in Blühwiesen umwandeln.
Diese Wiesen können weiter extensiv im Rahmen eines insektenfreundlichen Pflegeregimes genutzt werden:
Vgl.
www.schmetterlingswiesen.de/PagesSw/Content.aspx?id=1864

6. Hecken, Bäume und kleine Gewässer in der Landwirtschaft erhalten und neu anlegen - damit die Landschaft wiederstrukturreicher wird!
Hierzu ist es notwendig, Gewässer zu renaturieren, Kleingewässer wiederherzustellen, blütenreiche Feldraine und -hecken anzupflanzen und die Waldränder aufzuwerten.

7. Binnen 5 Jahren 5 % der Landesfläche als Wildnisgebiete ausweisen und Verfügbarmachung von Flächen durch den Freistaat zur Umsetzung eines Biotopverbunds!
Der Freistaat Sachsen hat eine eigene Biotopvernetzungsplanung - setzt diese aber kaum wahrnehmbar um. Dieser Trend muss umgekehrt, der Biotopverbund zügig ausgebaut bzw. wiederhergestellt und Flächen gemäß der bundesdeutschen Biodiversitätsstrategie als Wildnis ausgewiesen werden.
Vgl.
www.bmu.de/naturschutz-offensive-2020

8. Naturschutz ist eine Bildungsaufgabe und muss deshalb in die Lehrpläne an Schule und Universität eingebunden werden!

9. Einführung einer Bodenpreisbremse und Einführung eines Bodenfonds!
Um die Explosion der Bodenpreise zu unterbinden, Boden als Spekulationsobjekt uninteressant zu machen und (ökologisch wirtschaftenden) Junglandwirt*innen eine Chance zu geben.



04.07.2019, 15:07

Heute erhielt ich vom sächsischen Staatsministerium den Entwurf für ein „Handlungskonzept Insektenvielfalt im Freistaat Sachsen" im Rahmen des sächsischen Biodiversitätsprogramms.
www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/Entwurf_Handlungskonzept-Insektenvielfalt.pdf
Ob dieses Konzept ausreichend ist für den Insektenschutz lasse ich jetzt von Fachleuten klären.
Zitat der Mail von heute an mich:
"Der Entwurf des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) wird jetzt in einem breit angelegten Konsultationsprozess zu einem Programm der Staatsregierung weiterentwickelt werden. Im Herbst 2019 ist eine Kabinettsbefassung vorgesehen. Auf dieser Grundlage wird ein Programm „Erhaltung und Förderung der Insektenvielfalt im Freistaat Sachsen“ erarbeitet und dabei die im Konzept aufgeführten Handlungsschwerpunkte und Umsetzungsvorschläge in konkrete, zielgruppenspezifische Maßnahmen überführt."





04.06.2019, 16:32

1. Ökologische Landwirtschaft ausbauen und auf mindestens 20 % bis 2025 erhöhen!
Dazu müssen die Anreizsysteme aus dem Aktionsplan Ökolandbau von 2017 deutlich verstärkt werden. Derzeit hat der Ökolandbau in Sachsen einen Anteil von 6,3 % und ist damit eines der Schlusslichter im Bundesgebiet.
Vgl.
www.landwirtschaft.sachsen.de/download/Aktionsplan_Oekolandbau_Sachsen13092017.pdf www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/oekologischer-landbau#textpart-1

2. Geltendes Recht umsetzen und mindestens 10 m Gewässer-Randstreifen schützen - für die Artenvielfalt und das Trinkwasser!
Gemäß § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 24 Sächsisches Wassergesetz sind min. 10 m Gewässerrandstreifen verbindlich einzuhalten und die Umsetzung durch staatliche Organe zu kontrollieren. Damit die Gewässer vor schädlichen Einträgen geschützt werden.

3. Freistaatliche und kommunale Flächen bis 2020 auf pestizidfreies Wirtschaften umstellen - ob in Eigennutzung oder Verpachtung! Geltende Pachtverträge sind hierfür zu überprüfen und ggf. zu erneuern.

4. Pestizideinsatz in jeglichen Schutzgebieten sofort verbieten, in der Landwirtschaft binnen 20 Jahren!
Hierzu muss einzig die FFH-Richtlinie Art. 6 Abs. 2 konsequent umgesetzt werden. Entsprechende Ziele und Maßnahmen sind in die FFH-Managementpläne zu übernehmen.

5. Ein Viertel aller Wiesen binnen 5 Jahren in Blühwiesen umwandeln.
Diese Wiesen können weiter extensiv im Rahmen eines insektenfreundlichen Pflegeregimes genutzt werden:
Vgl.
www.schmetterlingswiesen.de/PagesSw/Content.aspx?id=1864

6. Hecken, Bäume und kleine Gewässer in der Landwirtschaft erhalten und neu anlegen - damit die Landschaft wiederstrukturreicher wird!
Hierzu ist es notwendig, Gewässer zu renaturieren, Kleingewässer wiederherzustellen, blütenreiche Feldraine und -hecken anzupflanzen und die Waldränder aufzuwerten.

7. Binnen 5 Jahren 5 % der Landesfläche als Wildnisgebiete ausweisen und Verfügbarmachung von Flächen durch den Freistaat zur Umsetzung eines Biotopverbunds!
Der Freistaat Sachsen hat eine eigene Biotopvernetzungsplanung - setzt diese aber kaum wahrnehmbar um. Dieser Trend muss umgekehrt, der Biotopverbund zügig ausgebaut bzw. wiederhergestellt und Flächen gemäß der bundesdeutschen Biodiversitätsstrategie als Wildnis ausgewiesen werden.
Vgl.
www.bmu.de/naturschutz-offensive-2020

8. Naturschutz ist eine Bildungsaufgabe und muss deshalb in die Lehrpläne an Schule und Universität eingebunden werden!

9. Einführung einer Bodenpreisbremse und Einführung eines Bodenfonds!
Um die Explosion der Bodenpreise zu unterbinden, Boden als Spekulationsobjekt uninteressant zu machen und (ökologisch wirtschaftenden) Junglandwirt*innen eine Chance zu geben.


04.06.2019, 13:24

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Liebe Unterstützer,

herzlichen Dank an alle für Ihr Engagement für den Bienenschutz! Viele von Ihnen haben seitenweise Unterschriften gesammelt. Ein ganz großes DANKESCHÖN!!!

Trotz meines Aufrufes mit der Bitte an alle, auch aus anderen Bundesländern – benötigen wir noch viel mehr Unterzeichner. Mindestens 40000 um in der Politik ernst genommen zu werden. Es können bis zu fünf Personen aus einem Haushalt die Petition unter Verwendung der selben E-Mail-Adresse unterschreiben. Man muss nicht volljährig sein.
Mit der Rettung der Bienen schaffen Sie Lebensräume auch für andere Insekten und retten gleichzeitig unsere Vögel. Jeder Baum, jeder Strauch, jede Wildwiese die gerettet oder neu gepflanzt wird, beinhaltet Lebensräume für unzählige Arten. Gleichzeitig wird etwas für den Klimaschutz getan.

Hier in Sachsen kämpfen wir für den Holzberg.
www.bi-böhlitz.de/AKTUELLES/
Solche Beispiele haben wir in ganz Deutschland. Wir müssen unsere Biotope erhalten.

Starten Sie Petitionen im eigenen Bundesland. Seien Sie mutig!! Wir haben nix zu verlieren. Rettet die Bienen in NRW, in Sachsen-Anhalt, in Berlin ... und in ganz Deutschland!!
In Eilenburg habe ich es geschafft, dass Wildwiesen und Parks weniger gemäht und teilweise nun komplett stehen gelassen werden. Es wird versucht nach der Mähanleitung von Dr. Nuß vorzugehen. Die Datei hänge ich an.
Fragen Sie in Ihrer Stadtverwaltung und/oder Stadtrat an, was gegen das Insektensterben getan wird. Werden Sie aktiv.
Lassen Sie selbst wilde Ecken in Ihrem Garten. Pflanzen Sie Wildblumen für unsere Wildbienen.

Die ÖDP hat nun europaweit eine Bienenpetition gestartet.
www.oedp-nrw.de/oedp-nrw/presse/newsdetails/news/grenzueberschreitende-initiative-bienen-retten-in/

Immer mehr Menschen wollen mit der Natur und nicht mehr dagegen leben. Wir werden immer mehr!!
Helfen Sie mit!

Herzlichen Dank!!!

Herzliche Grüße aus Eilenburg

Uta Strenger


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