13.10.2023, 17:54
Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat mit Schreiben vom 11.05.2023 der Fa. Rhodius Mineralquellen eine befristete Ausnahmegenehmigung von dem Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertatgen erteilt.
Dagegen haben jetzt insgesamt 33 Wassenacher Bürgerinnenn und Bürger Widerspruch eingelegt.
Begründung in Kurzform:
1.Die Ausnahmevorschrift der Paragrafen 46 Abs.1 Nr.7 und 30 Abs 3 der Straßenverkehrsordnung wurde nicht ausreichend begründet und im Ergebnis ermessensfehlerhaft ausgelegt. Abgefüllte, mit Haltbarkeitsdatum versehene Getränkedosen und Flaschen sind keine verderblichen Lebensmittel im Sinne von § 30 Abs. 3 StVO.
2. Die Erlaubnis zusätzlichen LKW-Verkehr rund um den Laacher See zu leiten ist nicht mit der Intention des Gesetzgebers vereinbar, den LKW Verkehr an Sonn- und Feiertagen auf das Nötigste zu beschränken und die Straßen so sicherer zu machen. In dem Gebiet sind an den Wochenenden und Feiertagen rund ums Jahr Tausende von Touristen, Wanderern, Radfahrern, Gäste des stark frequentierten Restaurants Waldfrieden und des Klosters Maria Laach an der L 113 unterwegs. Viele Familien mit Kindern müssen z. B. auf den beliebten Traumpfaden die L 113 queren.