06.01.2013, 14:39
Hinweis auf Inanspruchnahme des Beschwerderechts gemä Artikel 13 EMRK
Neuer Petitionstext: Diese Petition ist keine Hetze gegen die Ahmadyya-Gemeinde.
Die Unterzeichner möchten die Landesregierung Hessen darauf aufmerksam machen, dass die Ahmadiyya-Gemeinde nachweislich kein Repräsentant des Islam`s ist und somit den Islam an Schulen nicht unterrichten sollte.
Diese Petition ist kein Aufruf zur Gewalt oder Hetze, keineswegs. Davon distanzieren sich die Unterzeichner -ganz klar- und unmissverständlich. Dies ist auch offensichtlich nicht beabsichtigt.
Die Unterzeichner nehmen mit dieser Petition innerhalb der Landes- und Bundesregierung Hessen/ Deutschland gemäß Artikel 13 der europäischen Menschenrechtskonvention ihr Recht auf eine wirksame Beschwerde in Anspruch.
Nachdem die FDP im Rahmen der Umsetzung des Islamunterrichts an hessichen Schulen ab dem Schuljahr 2013-2014 beschlossen hat und die Ahmadyya-Gemeinde als Partner geschlossen hat, stellt sich die Frage ob Religionsunterricht an deutschen Schulen durch Sekten stattfinden darf.
Islamunterricht an deutschen Schulen ist sicherlich eine Maßnahme um ein respektvolles und friedliches Zusammenleben zu pflegen. Dies kommt auch vielen muslimischen Eltern sehr entgegen.
Die Ahmadyya-Gemeinde predigt aber nicht den Islam sondern eine eigene Auslegung.
Somit richtet sich diese Petition gegen die Entscheidung vom hessichen Landtag die Ahmadyya-Gemeinde als Partner für den Islamunterricht in hessichen Schulen.
Desweiteren gilt diese Petition als Widerspruch gegen das erstellte Gutachten zur Ahmadyya-Gemeinde.