Bildung

Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!

Petition richtet sich an
Bundesregierung
10.349 Unterstützende 9.968 in Deutschland
20% von 50.000 für Quorum
10.349 Unterstützende 9.968 in Deutschland
20% von 50.000 für Quorum
  1. Gestartet 26.07.2024
  2. Sammlung noch > 5 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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01.08.2024, 20:44

Ich habe das Berufsfeld der Chorleitung in meine Aufzählung der Betroffenen mit aufgenommen.
Außerdem habe ich für rechtliche Rückfragen auf Herrn Hans-Jürgen Werner in seiner Funktion als Justiziar des DTKV e.V. verwiesen.


Neuer Petitionstext:

Der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Ust soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob privater Musikunterricht hochschulvorbereitende "Bildungsleistung" oder lediglich "Freizeitbeschäftigung" (Ust-pflichtig) ist, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.Unterrichtende an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen wären davon nicht betroffen, jeglicher private/freie Unterricht müsste sich jedoch über seine Inhalte rechtfertigen und würde möglicherweise in vielen Fällen von fachfremden Menschen falsch eingestuft werden.Das wiederum würde schwerwiegende Folgen für freiberuflich tätige Musikpädagog*innen und eine erhebliche Verteuerung von Instrumental-, Gesangsunterricht und musikalischer Früherziehung bedeuten, was den Zugang zu musikalischer Ausbildung enorm erschwert.Dieerschwert. Auch freiberuflich arbeitende qualifizierte Chorleiter*innen wären ggf. betroffen.Die Musikkultur in unserem Land würde darunter erheblich leiden, die Freude an der Musik und die in einer Vielzahl an Studien nachgewiesenen positiven Auswirkungen des Musizierens auf die Persönlichkeitsentwicklung, soziale, konzentrative, kreative und kognitive Fähigkeiten, werden weit weniger Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich sein.Qualifizierter Musikunterricht ist in vielerlei Hinsicht immer Bildungsleistung und (musikalische) Bildung soll vielfältig und erschwinglich sein!

Deshalb schließe ich mich der Forderung des Deutschen Tonkünstlerverbands, des Deutschen Musikrats, des Bundesverbands Deutscher Gesangspädagogen an, dass Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht auch weiterhin grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleiben.Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz soll erhalten werden.



Neue Begründung:

Bereits im September 2024 soll der Gesetzesentwurf im Bundestag diskutiert werden. Als Musikerin und Musikpädagogin sorge ich mich nicht nur um die Existenz meines Berufsstands und um die vielseitige Lebendigkeit des musikalischen Schatzes unserer Musikkultur, sondern auch um gerechte Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.

Offizielle Stellungnahmen und detailliertere inhaltliche Darstellungen der Sachlage finden sich auf den Seiten des Deutschen Musikrats, des DTkV,DTKV, des bdfM,...StudienbdfM.Bei rechtlichen Rückfragen möchte ich an dieser Stelle auf Herrn Hans-Jürgen Werner als Justiziar des DTKV e.V. (Präsidium Bundesverband) verweisen.

Studien zu positiven Nebenwirkungen musikalischer Bildung u.a. auf den Seiten der Bertelsmann Stifung, des Bundestags, u.v.m.



Neues Zeichnungsende: 14.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.418 (3.309 in Deutschland)


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