Bildung

Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!

Petition richtet sich an
Bundesregierung
10.359 Unterstützende 9.978 in Deutschland
20% von 50.000 für Quorum
10.359 Unterstützende 9.978 in Deutschland
20% von 50.000 für Quorum
  1. Gestartet 26.07.2024
  2. Sammlung noch > 5 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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31.07.2024, 13:34

Ich habe die musikalische Früherziehung in meine Aufzählung mit aufgenommen.


Neuer Petitionstext:

Der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Ust soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob privater Musikunterricht hochschulvorbereitende "Bildungsleistung""Bildungsleistung" oder lediglich "Freizeitbeschäftigung""Freizeitbeschäftigung" (Ust-pflichtig) ist, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.Unterrichtende an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen wären davon nicht betroffen, jeglicher private/freie Unterricht müsste sich jedoch über seine Inhalte rechtfertigen und würde möglicherweise in vielen Fällen von fachfremden Menschen falsch eingestuft werden.Das wiederum würde schwerwiegende Folgen für freiberuflich tätige Musikpädagog*innen und eine erhebliche Verteuerung von Instrumental-Instrumental-, Gesangsunterricht und Gesangsunterricht,musikalischer Früherziehung bedeuten, was den Zugang zu musikalischer Ausbildung enorm erschwert.Die Musikkultur in unserem Land würde darunter drastischerheblich leiden, die Freude an der Musik und die in einer Vielzahl an Studien nachgewiesenen positiven Auswirkungen des Musizierens auf die Persönlichkeitsentwicklung, soziale, konzentrative, kreative und kognitive Fähigkeiten, werden weit weniger Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich sein.Musikunterrichtsein.Qualifizierter Musikunterricht ist in vielerlei Hinsicht immer Bildungsleistung und (musikalische) Bildung soll vielfältig und erschwinglich sein!

Deshalb schließe ich mich der Forderung des Deutschen Tonkünstlerverbands, des Deutschen Musikrats, des Bundesverbands Deutscher Gesangspädagogen an, dass Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht auch weiterhin grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleiben.Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz soll erhalten werden.



Neues Zeichnungsende: 14.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.803 (1.748 in Deutschland)


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