Bildung

Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!

Petition richtet sich an
Bundesregierung
10.147 Unterstützende 9.766 in Deutschland
20% von 50.000 für Quorum
10.147 Unterstützende 9.766 in Deutschland
20% von 50.000 für Quorum
  1. Gestartet 26.07.2024
  2. Sammlung noch > 5 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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02.08.2024, 18:50

Ich habe meine Darstellung der Sachlage angepasst, da auch freiberuflich Tätige an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen betroffen wären.


Neuer Petitionstext:

Der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Ust soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob privater Musikunterricht hochschulvorbereitendehochschul/berufsvorbereitende "Bildungsleistung" oder lediglich "Freizeitbeschäftigung" (Ust-pflichtig) ist, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.Unterrichtendeobliegen.Das bedeutet, dass sich sämtliche freiberuflich Unterrichtende (auch Honorarkräfte an öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen wären davon nicht betroffen, jeglicher private/freie Unterricht müsste sich jedochInstitutionen) über seinedie Inhalte und Motive ihres Unterrichts rechtfertigen müssten und würde möglicherweise in vielen Fällen von fachfremden Menschen falsch eingestuft werden.Daswerden wiederumwürden.Jegliche Unterrichtsleistung würde schwerwiegendedaraufhin geprüft werden, ob sie tatsächlich berufsaus-, bzw. weiterbildend ist.Falls nicht, wäre sie als Freizeigestaltung mit 19% Ust zu versehen.Dies würde existenzielle Folgen für freiberufliche, insbesondere privat unterrichtendefreiberufliche Musikpädagog*innen und eine erhebliche Verteuerung von Instrumental-, Gesangsunterricht und musikalischer Früherziehung bedeuten,nach wassich ziehen und den Zugang zu musikalischer Ausbildung(Aus)Bildung enorm erschwert.erschweren. Auch die Musik- & Bewegungspädgogik, qualifizierte Chorleiter*innen, sowie private Musikschulen wären betroffen.Die Musikkultur in unserem Land würde darunter erheblich leiden, die Freude an der Musik und die in einer Vielzahl an Studien nachgewiesenen positiven Auswirkungen des Musizierens auf die Persönlichkeitsentwicklung, soziale, konzentrative, kreative und kognitive Fähigkeiten, werden weit weniger Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich sein.Qualifiziertersein.

Qualifizierter Musikunterricht ist in vielerlei Hinsicht immer Bildungsleistung und (musikalische) Bildung soll vielfältig und erschwinglich sein!

Deshalb schließe ich mich der Forderung des Deutschen Tonkünstlerverbands, des Deutschen Musikrats, des Bundesverbands Deutscher Gesangspädagogen an, dass Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht auch weiterhin grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleiben.Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz muss erhalten werden.



Neues Zeichnungsende: 14.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.293 (4.146 in Deutschland)


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