Region: Wildau
Bild der Petition Protest gegen die entwürdigende Entlassung von Herrn Kerber!
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Protest gegen die entwürdigende Entlassung von Herrn Kerber!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Frau Angela Homuth, Bürgermeisterin

749 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

749 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

12.09.2021, 16:28

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Sehr geehrte Unterstützer der Petition gegen die Entlassung von Herrn Kerber,

das Gerichtsverfahren von Herrn Kerber läuft noch. Bisher gibt es hierzu noch kein endgültiges Urteil.

Das Verfahren gegen Frau Homuth ist beendet. Entgegen Ihrer Aussage keine Zahlung zu leisten sondern es auf den Prozess zu warten um ihre Unschuld zu beweisen, hat Sie das Angebot angenommen gegen eine Zahlung von 5.500 Euro das Verfahren einzustellen. Das Wort "freigekauft" macht die Runde.

Nach unseren Informationen wurde nun das Verfahren gegen die Bürgermeisterin gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO), aber eben auch gemäß § 153 a StPO eingestellt.

Was bedeutet das nun? Bezüglich einiger Vorwürfen konnte zumindest die Generalstaatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht mehr erkennen. Nach ihrem Verständnis war § 170 Abs. 2 StPO anzuwenden. Das betrifft wohl den Punkt „Wahlkampfhilfe für die Bürgermeisterkandidatur Angela Homuths“. Hier ergaben vermutlich schon die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin, dass sich der potenzielle Investor Anfang 2019 gegenüber Angela Homuth bereiterklärt habe, zumindest einen Teil ihres Wahlkampfes zu finanzieren. Wer sich also bereits damals wunderte, dass Frau Homuth in Manier einer Bundestagswahl für sich werben konnte, bekommt hier nun die Antwort. Eben jener Herr bezahlte dann wohl nämlich auch die dafür notwendigen Werbemittel - wie zum Beispiel die besonders großen Plakataufsteller etc. Nun sollen die Ermittlungen des Generalstaatsanwaltes ergeben haben, dass es sich dabei um eine legitime Parteispende gehandelt hat. Das hatte die SPD-Kreisvorsitzende, Tina Fischer, nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin bereits gegenüber der Presse erklärt. Wir Bürger dürfen uns jedoch trotzdem sicher fragen, warum nach unseren Erinnerungen auf scheinbar nicht einem Werbemittel die Partei der Kandidatin vermerkt war. Das sollte sogar die staatliche Parteienaufsicht interessieren. Wir vermuten, dass Frau Homuth oder ihre Partei die 10.000 EURO nur wegen des erwarteten Grundstücksgeschäfts erhielt. Der Investor, der das Grundstück kaufen wollte, finanziert den Bürgermeisterwahlkampf Angela Homuths. Die Geldzahlung wird von der SPD als Parteispende deklariert (wann eigentlich?) und soll mit dem wohlwollenden Behandeln des Investors beim Grundstücksgeschäft so gar nichts zu tun gehabt haben?

Das Verfahren wurde in den verbliebenen Punkten gemäß § 153 a StPO eingestellt. Warum? Wahrscheinlich, weil die durch Frau Homuth erlangten „Vorteile“ nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft zu gering waren UND das geplante Grundstücksgeschäft nicht mehr zustande kam. Unsere Informationen scheinen sich auch insofern bestätigt zu haben, dass Frau Homuth nach ihrer Wahl mit dem Investor vereinbart haben soll, Ihre Wahlparty zu organisieren und zu bezahlen. Es wurden durch ihn dann auch ca. 2.200 EURO beglichen. Es bestand bis zur Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 a also doch der hinreichende Verdacht, dass sich Frau Homuth dann als Gegenleistung in ihrem neuen Amt für den Investor - und damit für den geplanten Kauf des Grundstücks - einsetzte. Eine Verurteilung in einer Hauptverhandlung wäre also nicht ausgeschlossen gewesen. Auch zum Vorwurf unter o.a. Punkt 3 sollen die Ermittlungen unsere Befürchtungen bestätigt haben, denn auch hier blieb wohl der hinreichende Tatverdacht bestehen. Frau Homuth soll demnach – scheinbar der Firma eines befreundeten Ehepaares – einen sogenannten Vorteil verschafft haben. Man kann nur hoffen, dass die Gerüchte, dass es sich hierbei um eben genau jene Firma handeln soll, die auch die großen Wahlkampfaufsteller Frau Homuths herstellte und die wohl im Gewerbeverein der Stadt die „ProHomuth-Fraktion“ organisiert, nicht der Wahrheit entsprechen. Die Höhe ihrer Strafzahlung von 5.500 Euro für die Einstellung des Verfahrens ist erheblich, aber auch die noch immer im Raum stehenden Vorwürfe, sodass hier wohl niemand ernsthaft von einer Bagatelle sprechen kann.

Es ist unbestritten, dass sie der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaft WiWO wohl einen schweren Schaden zugefügt hätte, wenn das Grundstücksgeschäft nicht im letzten Moment von mutigen Menschen verhindert worden wäre. Wie u.a. auch von Herrn Kerber.

Das Amt ist beschmutzt, die Vorwürfe nicht wirklich geklärt. Deshalb jetzt! Jede Unterschrift zählt! Für einen Neuanfang! Für die Abwahl der Bürgermeisterin Frau Homuth!

Weiterleitung erwünscht!


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