29.04.2015, 14:20
(Quelle: Dom-Zoo-Limburg, www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=438063316360377&id=401932596640116&fref=nf)
24 STUNDEN FRIST FÜR LM
Genau so lange hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden der Stadt Limburg eingeräumt, um zu der erlassenen "Allgemeinverfügung" Stellung zu nehmen.
Gelingt es dem (nicht vorhandenen) Rechtsamt der Stadt nicht, die Richter von den behaupteten Gefahren und der Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu überzeugen, wird das Verbot aufgehoben...