662 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Bürgermeister Martin Richard
Gegen die „Allgemeinverfügung“ für den 30. April
Begründung
die Stadt Limburg hat per „Allgemeinverfügung“ für den 30. April und die ersten beiden Stunden des 1. Mai praktisch jede Anwesenheit von Fahrzeugen aus der „Tunerszene“ im Stadtgebiet Limburgs verboten und bedroht Zuwiderhandlungen mit hohen Bußgeldern und Nebenkosten. Dieses Verbot in seiner allumfassende Geltung und insbesondere seine Begründung verursachen bundesweites Aufsehen und große Empörung, nicht nur in der „Tunerszene“, sondern auch bei Unbeteiligten, die darin einen massiven Eingriff in Grundrechte sehen.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
27.04.2015
Petition endet:
03.05.2015
Region:
Limburg an der Lahn
Kategorie:
Bürgerrechte
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
24 STUNDEN FRIST FÜR LM (Quelle: Dom-Zoo-Limburg)
am 29.04.2015(Quelle: Dom-Zoo-Limburg, www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=438063316360377&id=401932596640116&fref=nf)
24 STUNDEN FRIST FÜR LM
Genau so lange hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden der Stadt Limburg eingeräumt, um zu der erlassenen "Allgemeinverfügung" Stellung zu nehmen.
Gelingt es dem (nicht vorhandenen) Rechtsamt der Stadt nicht, die Richter von den behaupteten Gefahren und der Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu überzeugen, wird das Verbot aufgehoben... -
(Quelle: Dom-Zoo-Limburg, www.facebook.com/401932596640116/photos/a.408202922679750.1073741828.401932596640116/437344439765598/?type=1&comment_id=437511823082193¬if_t=like)
Überraschend schnell und ausführlich hat der erste Bürgermeisterkandidat zum Verbot des Tunertreffs "Ras in den Mai" reagiert.
Hier sind die Antworten von Dr. Marius Hahn.
Frage: Halten Sie dieses Verbot für sinnvoll?
Hahn: Das Verbot ist viel zu weitgehend und somit nicht sinnvoll.
Frage: Halten Sie dieses Verbot für verhältnismäßig und angemessen?
Hahn: Das Verbot ist viel zu unbestimmt und greift ohne Unterscheidung in Rechtsgüter ein. Es ist bereits auf der ersten Prüfungsstufe der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht erforderlich bzw. geeignet,... weiter
Debatte
NUR dann, wenn dadurch in der Summe das jeweilige Fahrzeug umweltfreundlicher wird. Beispiel für gutes Tuning wäre die Abregelung der Höchstgeschwindigkeit. Oder ein Tuning, das die Lärmemission gegenüber des umgebauten Standardfahrzeuges verringert und ähnliche sinnvolle umeltfreundliche Tunings.
Das ist das erste mal, dass ich von dieser Verfügung höre. "Bundesweites Entsetzen" ist dann doch etwas anderes. Und mit Grundrechten argumentieren, während viele in der Szene durch Rücksichtslosigkeit die Rechte anderer mit Füßen treten ist schon echt dreist. Aber da sie schon mit Grundrechten argumentieren: ALLE Grundrechte (außer Art. 1) lassen sich einschränken, wenn das entsprechend begründet werden kann. Im vorliegenden Fall dürften das wohl Hinweise auf Verkehrsvergehen und Straftaten sein.