27.04.2015, 19:39
(Quelle: Dom-Zoo-Limburg, www.facebook.com/401932596640116/photos/a.408202922679750.1073741828.401932596640116/437344439765598/?type=1&comment_id=437511823082193¬if_t=like)
Überraschend schnell und ausführlich hat der erste Bürgermeisterkandidat zum Verbot des Tunertreffs "Ras in den Mai" reagiert.
Hier sind die Antworten von Dr. Marius Hahn.
Frage: Halten Sie dieses Verbot für sinnvoll?
Hahn: Das Verbot ist viel zu weitgehend und somit nicht sinnvoll.
Frage: Halten Sie dieses Verbot für verhältnismäßig und angemessen?
Hahn: Das Verbot ist viel zu unbestimmt und greift ohne Unterscheidung in Rechtsgüter ein. Es ist bereits auf der ersten Prüfungsstufe der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht erforderlich bzw. geeignet, den Verkehr am ICE-Gebiet und in der gesamten Stadt sinnvoll zu regeln. Im Übrigen bietet die StVO bzw. das StGB ein gutes Instrumentarium, im Einzelfall die Rechtsgüter der Bürger zu schützen. Auch die Polizei wird sicherlich ein Problem haben, neben den anderen mannigfaltigen Aufgaben noch die zahlreichen Verstöße gegen die Verordnung zu ahnden.
Frage: Halten Sie dieses Verbot für juristisch haltbar?
Hahn: Die zu allgemein gehaltene Verfügung greift ohne Differenzierung in zu viele Rechtsgüter ein und dürfte daher schwer rechtlich zu halten sein.
Frage: Hätte es mit Ihnen als Bürgermeister ein solches Verbot gegeben?
Hahn: Als Bürgermeister ist ein generelles Verbot für mich immer die ultima ratio ("das letzte Mittel"). Jetzt werden viele friedliche Tuner bestraft, weil man von städtischer Seite Probleme bei einigen wenigen sieht. Das ist vollkommen unverhältnismäßig und das falsche Zeichen. Es hätte sicherlich die Möglichkeit gegeben, unter Auflagen und mit festen Ansprechpartnern die Veranstaltung durchzuführen. Eines sollte dabei aber allen klar sein: Die Veranstaltung muss sich im Rahmen der Gesetze bewegen und Verstöße werden sofort geahndet. Ein Freibrief zum Rasen und für die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern darf es nicht geben.
Frage: Wendet man die Begründung dieses Verbots auf Veranstaltungen aller Art an, sind solche in Limburg in Zukunft überhaupt noch genehmigungsfähig bzw. müssen sie nicht im Zuge der Gleichbehandlung generell verboten werden?
Hahn: Man muss sicherlich den Einzelfall sehen. Art. 3 des Grundgesetzes erstreckt sich nicht auf fehlerhafte Rechtsauslegung - es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Allerdings hat die Stadt mit diesem starren Instrumentarium überzogen und sicherlich werden andere den Straßenverkehr belastende Veranstaltungen bei Anlegung der in der Verfügung geltenden Maßstäbe anders betrachtet werden müssen. Man sollte noch einmal Alternativen prüfen.