Energie

Photovoltaik-Ausbaulücke im Stadtgebiet Neumarkt in der Oberpfalz zügig und zielgerichtet schließen

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn
59 Unterstützende 42 in Neumarkt in der Oberpfalz

Petition hat zum Erfolg beigetragen

59 Unterstützende 42 in Neumarkt in der Oberpfalz

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet August 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 26.01.2024
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!




12.11.2023, 12:58

Dokument anzeigen

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

im Anhang sende ich Euch einen Entwurf für einen offenen Brief zur Anfrage von Stellungnahmen der Stadtratsfraktionen zur Petition.

Ich möchte Euch gerne einladen, Euch zu beteiligen:
Bitte sendet mir ggf. Eure Korrekturen / Änderungen / Ergänzungen.
Bitte meldet Euch, wenn ihr gerne namentlich am Ende des Briefs genannt werden möchtet.

Die Amtszeit des neuen Oberbürgermeisters Markus Ochsenkühn beginnt am 05.12.2023.
Den offenen Brief würde ich dann gleich darauf am 06.12. per E-Mail versenden, mit Kopie an die Presse.

Viele Grüße
Carsten Burkhardt



01.09.2023, 07:56

Sammlungszeitraum bis 07.01.2024 verlängert.
Begründung:
Die Stadt Neumarkt wählt am 08.10.2023 ihre Oberbürgermeisterin / ihren Oberbürgermeister für die Amtszeit 2023 – 2029. Die Stichwahl findet ggf. am 22.10.2023 statt.
In der Zeit zwischen Oberbürgermeisterwahl und Jahreswechsel ist geplant, während der noch laufenden Unterschriftensammlung Stellungnahmen zur Petition einzuholen von den Stadträtinnen und Stadträten sowie von der neu gewählten Oberbürgermeisterin / vom neu gewählten Oberbürgermeister.
In der Zeit um den Jahreswechsel kann zudem noch die Zahl der Unterstützerinnen und Unterstützer noch erhöht werden, um die Petition gleich im neuen Jahr mit hohem politischem Druck einzureichen.


Neues Zeichnungsende: 07.01.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 38 (29 in Neumarkt in der Oberpfalz)



25.08.2023, 18:35

Entgegen dem Wortlaut des Art. 56 Abs. 3 GO steht das Petitionsrecht auch auf kommunaler Ebene jedermann zu und nicht nur den Gemeindeeinwohnern (vgl. Art. 17 GG).

Quelle:
risi.muenchen.de/risi/dokument/v/3176528


Neuer Petitionstext:

Die unterzeichnenden EinwohnerinnenUnterzeichnerinnen und EinwohnerUnterzeichner fordern den Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. fordern den Stadtrat gemäß Art. 56 Abs. 3 BayGO in Verbindung mit Art. 17 GG auf, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. schließt zügig und zielgerichtet die Photovoltaik-Ausbaulücke in der erneuerbaren Stromerzeugung im Stadtgebiet Neumarkt i.d.OPf.. Hierfür beauftragt der Stadtrat die Stadtverwaltung:

  • dem Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 10.12.2021 zur Bau- und landesplanerische Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen entsprechend zu handeln,
  • die Deckung des benötigten Ausbaubedarfs von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in Einklang mit der Beanspruchung von Landschafts- und Landwirtschaftsraum im Stadtgebiet zu bringen,
  • im Hinblick auf eine entsprechend des benötigten Ausbaubedarfs hohe Zahl von zu erwartenden Ansiedlungswünschen für Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen eine aktive, steuernde Rolle einzunehmen und dazu
  • ein Standortkonzept zu Potenzialflächen für Agri-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Neumarkt i.d.OPf. zu erstellen, welches gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 18 (15 in Neumarkt in der Oberpfalz)


25.08.2023, 15:44

Für einen Bürgerantrag gemäß Art. 18b BayGO ist die Schriftform mit eigenhändigen Unterschriften der Unterstützenden erforderlich. Dadurch ist der Bürgerantrag ein mitunter langwieriges Vorhaben.
Um für das Anliegen der Petition einen schnellen Erfolg zu ermöglichen, wird diese weitergeführt mit Bezug auf Art. 56 Abs. 3 BayGO: „Jeder Gemeindeeinwohner kann sich mit Eingaben und Beschwerden an den Gemeinderat wenden.“

Quellen:
risi.muenchen.de/risi/dokument/v/3176528
risi.muenchen.de/risi/dokument/v/3611976
www.buergerservice-portal.de/bayern/vgnabburg/buergerantrag-einwohnerantrag/
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-56


Neuer Petitionstext:

BürgerantragDie gemäßunterzeichnenden BayGOEinwohnerinnen Art.und 18b an den StadtratEinwohner der Stadt Neumarkt ini.d.OPf. derfordern OberpfalzDerden Stadtrat mögegemäß beschließen,Art. 56 Abs. 3 BayGO auf, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. schließt zügig und zielgerichtet die AusbaulückePhotovoltaik-Ausbaulücke in der erneuerbaren Stromerzeugung durch Photovoltaik im Stadtgebiet Neumarkt i.d.OPf.i.d.OPf.. zügig und zielgerichtet zu schließen.Hierfür beauftragt der Stadtrat die Stadtverwaltung:

  • dem Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 10.12.2021 zur Bau- und landesplanerische Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen entsprechend zu handeln,
  • die Deckung des benötigten Ausbaubedarfs von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in Einklang mit der Beanspruchung von Landschafts- und Landwirtschaftsraum im Stadtgebiet zu bringen,
  • im Hinblick auf eine entsprechend des benötigten Ausbaubedarfs hohe Zahl von zu erwartenden Ansiedlungswünschen für Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen eine aktive, steuernde Rolle einzunehmen und dazu
  • ein Standortkonzept zu Potenzialflächen für Agri-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Neumarkt i.d.OPf. zu erstellen, welches gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 17 (15 in Neumarkt in der Oberpfalz)



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