25.08.2023, 18:35
Entgegen dem Wortlaut des Art. 56 Abs. 3 GO steht das Petitionsrecht auch auf kommunaler Ebene jedermann zu und nicht nur den Gemeindeeinwohnern (vgl. Art. 17 GG).
Quelle:
risi.muenchen.de/risi/dokument/v/3176528
Neuer Petitionstext:
Die unterzeichnenden EinwohnerinnenUnterzeichnerinnen und EinwohnerUnterzeichner fordern den Stadtrat der Stadt Neumarkt i.d.OPf. fordern den Stadtrat gemäß Art. 56 Abs. 3 BayGO in Verbindung mit Art. 17 GG auf, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. schließt zügig und zielgerichtet die Photovoltaik-Ausbaulücke in der erneuerbaren Stromerzeugung im Stadtgebiet Neumarkt i.d.OPf.. Hierfür beauftragt der Stadtrat die Stadtverwaltung:
- dem Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 10.12.2021 zur Bau- und landesplanerische Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen entsprechend zu handeln,
- die Deckung des benötigten Ausbaubedarfs von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in Einklang mit der Beanspruchung von Landschafts- und Landwirtschaftsraum im Stadtgebiet zu bringen,
- im Hinblick auf eine entsprechend des benötigten Ausbaubedarfs hohe Zahl von zu erwartenden Ansiedlungswünschen für Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen eine aktive, steuernde Rolle einzunehmen und dazu
- ein Standortkonzept zu Potenzialflächen für Agri-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Neumarkt i.d.OPf. zu erstellen, welches gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 18 (15 in Neumarkt in der Oberpfalz)