Bauen

Petition zum Erhalt eines vietnamesisch-buddhistischen Gemeindehauses in der Marzahner Straße 17

Petition richtet sich an
Bezirksamt Lichtenberg

1.240 Unterschriften

Sammlung beendet

1.240 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

06.10.2022, 12:37

In dem Petitionstext sowie der Begründung wurden einige Sätze entfernt. Diese wurden von einem Anwalt erstellt, machen die Petition aber unnötig komplizierter und können sicher auch einfach im Sinne der hoffentlich schnellen Freischaltung entfernt werden. Anbei die Löschungen sowie die Erläuterungen dazu:

Petitionstext:
"Einen derartigen Bebauungsplan hat das Bezirksamt aber bisher auch nach vielen Jahren nicht festgesetzt."

Dazu aus dem Schreiben der Senatsverwaltung Europa und Kultur (siehe Petitionstext):

-Zum Zeitpunkt der Beschlussurkunde durch das Bezirksamt Lichtenberg (16.10.2016) befand sich das Bebauungsplan XXI-5e von 1994 im Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe von 2011. Dieser StEP Industrie und Gewerbe wurde nicht verabschiedet, sondern in den StEP Wirtschaft 2030 aufgenommen. Dieser wurde am 30.04.2019 vom Senat verabschiedet.
StEP Wirtschaft 2030 entwickelt Leitlinien, die u.a. auch darauf abzielen, dass weitere Nutzungsarten ermöglicht werden können


Neuer Petitionstext:

Seit 2006 existiert in dem Pförtnerhäuschen eines angrenzenden Asia-Großmarktes das Gemeindehaus (Pagode) einer Gruppe von vietnamesischen Buddhisten. Ein Großteil der Mitglieder sind als Vertragsarbeitende in die DDR migriert und heute bereits in Rente. In ihrer Pagode gedenken sie den Verstorbenen, pflegen sie die Kultur ihres Heimatlandes und helfen sich gegenseitig in ihrer zweiten Heimat Deutschland gut alt zu werden. Zum Ende des Jahres muss die Pagode nun ihre Tore schließen und alle Anbauten entfernen, da sie laut Lichtenberger Bezirksamt als„kulturelle Einrichtung“ nichts im Gewerbegebiet zu suchen hätte.

Im Mai 2019 leitete die Betreiberin des Großmarktes, welches der kleinen und durch Spenden finanzierten Gemeinde die Räumlichkeit verbilligt zur Verfügung stellt, einen Brief des Bezirksamtes Lichtenberg weiter. Dort wurde die Schließung der Pagode sowie der Rückbau von zuvor nicht genehmigten Anbauten gefordert. Als Begründung der Absage einer 2016 eingereichten Baugenehmigung für die Anbauten wurde die Lage der Pagode genannt. Die Baugesetzverordnung verbiete kulturelle Einrichtungen im Gewerbegebieten. Dem Hinweis auf den religiösen Charakter der Gemeinde und der Nutzung durch Mitarbeitende des anliegenden Großmarktes wurde entgegnet, dass der Buddhismus in Deutschland rechtlich keine anerkannte Religion sei und somit keinen besonderen Rechtsschutz erfahre. Würde es sich jedoch um eine christliche Kirche handeln, könne diese im Gewerbegebiet verbleiben.

Auch ein rechtlich-begründetes Empfehlungsschreiben für den Verbleib, ausgearbeitet durch die Senatsverwaltung Kultur und Europa, konnte die Verantwortlichen nicht überzeugen. Als Begründung wurde der Gemeinde in einem Gespräch mitgeteilt, dass das Gewerbegebiet wirtschaftlich aufgewertet werden soll und daher besonderen Schutz benötige. Einen derartigen Bebauungsplan hat das Bezirksamt aber bisher auch nach vielen Jahren nicht festgesetzt. Der Gemeinde wurde in den letzten beiden Corona-Jahren immer wieder sechsmonatige Duldungen zugesagt, in dieser Zeit sollte ein neues Grundstück gefunden werden. Auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt war es jedoch nicht möglich, eine passende Alternative finden, die für die kleine Gemeinde bezahlbar ist und darüber hinaus auch gut erreichbar. Viele Mitglieder, oft Senioren und junge Familie, besitzen kein Auto und sind auf die sehr gute Anbindung des aktuellen Standorts an den ÖPNV angewiesen.

Ein aktueller Bescheid des bezirklichen Bauamtes hat den Ton nun deutlich verschärft: Wenn bis zum Ende 2022 die Pagode nicht geräumt wird und alle Anbauten entfernt sind, drohen tausende Euro Zwangsgeld. Die Gemeinde würde mitten im Winter ohne Räumlichkeiten dastehen, das religiöse und kulturelle Totengedenken wäre enorm gestört.

 

Die Mitglieder der Gemeinde und der dazugehörige Verein bitten das Bezirksamt daher dringlich um einen Aufschub dieser Frist. Das vietnamesische Neujahrsfest – der wichtigste Feiertag für die vietnamesische Gemeinde, eine Mischung aus Weihnachten und Silvester – findet Ende Januar statt. Ohne die Räumlichkeiten hätte Hunderte Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Lichtenberg keine Möglichkeit, ihre kulturellen und religiösen Bräuche am angestammten Standort durchzuführen.

Des Weiteren würde sich die Gemeinde über Hilfe bei der Suche eines neuen Grundstücks freuen. Trotz großer Anstrengungen war es in zwei Jahren nicht möglich eine geeignete Alternative zu finden. Bezirkseigene Flächen als eine Ausweichlösung könnte die Situation deutlich entspannen. Die Pagode bietet einen Ort der Ruhe, der gemeinschaftlichen Fürsorge und Unterstützung. Ohne diese Strukturen wären viele Menschen auf sich allein gestellt.



Neue Begründung:

Die Pagode existiert seit über 15 Jahren am aktuellen Standort und wurde im Jahr der Gründung auf Einladung vonseiten der Gemeinde von der damaligen Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich und Vertretern der Polizei besucht. Daher ist man stets davon ausgegangen, die Behörden wüssten über die Nutzung Bescheid wäre dies nicht der Fall gewesen,Bescheid, anderenfalls hätte die Gemeinde bereits vor einigen Jahren einen Umwidmungsantrag gestellt. Dieser Antrag wäre bereits vor den nun erfolgten Plänen des Bezirksamtes Lichtenberg, diese Gegend wirtschaftlich aufzuwerten, durchgewunken worden und hätte den Standort legalisiert.

Die Nutzung der Pagode hat in den letzten 15 Jahren zu keinerlei Beschwerden aus der Nachbarschaft geführt, es haben sich auch keine ähnliche Nutzungen dort angesiedelt. Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Nutzung auch dann nach § 34 BauGB zulässig, wenn sich keine derartige Nutzung in der näheren Umgebung findet. Die zusätzlichen Voraussetzungen, dass es zu keiner negative Vorbildwirkung und nicht zu bodenrechtlichen Spannungen kommt, liegen vor. Selbst bei Vorliegen eines Bebauungsplanes könnte eine rechtlich in der Baunutzungsverordnung enthaltene Sonderregelung für „Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke“ in Gewerbegebieten nach bauamtlichem Ermessen eine Ausnahme ermöglichen.ermöglichen Die Begründung1 derAbs. Bezirksvertretenden,3 wonachS. der1-2 BuddhismusBauNVO, rechtlich§ nicht8 alsAbs. Religion3 anerkanntS. ist1 undNr. daher2 die Pagode nicht am Standort verbleiben kann, ist nicht nur für die Pagoden-Gemeinschaft bis heute nicht verständlich.BauNVO).

Würde die Pagode geschlossen, würde keine weitere Fläche zur gewerblichen Nutzung verfügbar. Bei einer Schließung des Gemeindehauses und eines Abrisses wäre hingegen die Zerstörung der mühsam aufgebauten religiös-gesellschaftlichen Strukturen die Folge. Aufgrund des Wohnungsmarktes würde die Gemeinde an den Rand der Stadt verdrängt. Für die vietnamesische Gemeinde in Ostberlin würde ein wichtiger Ort für ihre religiösen Zusammenkünfte wegfallen.

Wir fordern daher, von bauaufsichtlichen Räumungen und anderen Zwangsmaßnahmen abzusehen, bis für die Pagode ein Ersatzgrundstück gefunden ist und ein Umzug dorthin stattfinden kann.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6


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