Bauen

Petition zum Erhalt eines vietnamesisch-buddhistischen Gemeindehauses in der Marzahner Straße 17

Petition richtet sich an
Bezirksamt Lichtenberg

1.240 Unterschriften

Sammlung beendet

1.240 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Argument schreiben

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Einstellung des Betriebs – wofür?

Hinzu kommt, dass auf dem Gelände nicht einmal etwas neues entstehen soll (die Besitzerin lässt die Gemeinde das Gebäude und Gelände mietfrei nutzen); es geht einzig darum, den religiösen Betrieb einzustellen. Stören tut der eigentlich niemanden – nur das Bezirksamt, das hier ein leeres Gesetz durchsetzen möchte.

Quelle:

4.0

0 Gegenargumente
Widersprechen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Verletzung des Grundgesetzes

Grundgesetz, Artikel 3: „Niemand darf wegen seines (...) Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Faktisch werden hier aber Menschen buddhistischen Glaubens benachteiligt, da sie baurechtlich nicht als Religion gelten. Im Gegensatz zu einer Kirche ist ihre Pagode auf dem Gewerbegebiet nicht genehmigungsfähig, da sie formal nur als „Kulturzentrum“ gilt – was nicht der Realität entspricht.

Quelle: www.bundestag.de/gg/grundrechte#:~:text=(3)https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/staat-und-religion/koerperschaftsstatus/koerperschaftsstatus-node.html

3.3

0 Gegenargumente
Widersprechen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

BauNVO, Ermessensspielraum

Gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) gibt es im Gewerbegebiet einen Ermessensspielraum für Ausnahmeregelungen für u.a. religiös oder kulturell genutzte Anlagen, d.h. unabhängig davon, ob eine Pagode als "Kirche" oder als "Kulturzentrum" anerkannt wird: BauNVO, § 8 Gewerbegebiete "(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden: [...] 2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, [...]"

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__8.html

0.0

0 Gegenargumente
Widersprechen

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Argument schreiben

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern