Einstellung des Betriebs – wofür?
Hinzu kommt, dass auf dem Gelände nicht einmal etwas neues entstehen soll (die Besitzerin lässt die Gemeinde das Gebäude und Gelände mietfrei nutzen); es geht einzig darum, den religiösen Betrieb einzustellen. Stören tut der eigentlich niemanden – nur das Bezirksamt, das hier ein leeres Gesetz durchsetzen möchte.
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