23.05.2012, 02:23
Es wurde ein 5. Argument hinzugefügt, das durch Bezug auf rechtliche Grundlagen den Petitionsgegenstand untermauern soll
Neue Begründung: Dies tun wir aus folgenden Gründen:
1. Es wurden keine klaren Angaben zum Zeitpunkt der Durchführung gemacht.
2. Klausurrelevante Lerninhalte wurden gar nicht / nicht eindeutig eingegrenzt.
3. Die Kommunikation zwischen Institut und Studenten (bezüglich der Seminarklausur) findet nur in ausgewählten Seminargruppen statt, die den stellvertretenden Institutsleiter als Seminarleiter haben
3.1 Andere Institutsmitarbeiter können keine gesicherten Angaben zur Klausur machen
3.2 Informationen über die Klausur erhalten viele Studenten nur aus dritter Hand
4. Nach Angaben von Seminarteilnehmern, die das Seminar bei Prof. Dr. Kinscherf besucht haben, umfasst der klausurrelevante Stoff:
- Makroskopische Anatomie: - Bauch- & Brustsitus
- Kopf/Hals
-Mikroskopische Anatomie
- Neuroanatomie
4.1 Aufgrund der unzureichenden Informationen über den Klausurtermin, sehr vorbereitungsintensive Veranstaltungen der Biochemie und Molekularbiologie und vor allem des Umfangreichtums der Lerninhalte ist aus unserer Sicht eine angemessene Vorbereitung nicht zu bewerkstelligen.
5. In der Studienordnung zu Ankündigungen von Klausuren ist folgendes festgeschrieben:
Auszug aus StO Humanmedizin, § 10, Abs. 5:
„Art und Umfang der Erfolgskontrollen, der Lernzielkontrollen, der Eingangstestate und die verpflichtend zu besuchenden Veranstaltungsteile müssen zu Beginn der Lehrveranstaltung von der Veranstaltungsleitung in geeigneter Form, etwa durch Aushang, bekannt gegeben werden.“
( www.uni-marburg.de/fb20/studium/stpo/StO-Humanmedizin.pdf )
Eine Bekanntgabe der Art und des Umfangs der Klausur hat nicht in geeigneter Form (siehe Argumente 2 & 3) und darüber hinaus nicht zu Semesterbeginn stattgefunden.